Teilanerkennung...was nun?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Gast

Teilanerkennung...was nun?

Beitrag von Gast »

Hallo zusammen !!

Eine Freundin von mir hat sich ihr Oecotrophologie-Studium (FH) bei der Bezirksregierung (NRW) anerkennen lassen.
Jetzt hat sie gestern den telefonischen Bescheid bekommen, daß sie lediglich eine sog. "Teilanerkennung" (Biologie Sek.I oder Oecotrophologie fürs Berufskolleg) für das o.g. Fach erhält (anscheinend aufgrund einer Gesetzes-Änderung vom 01.02.05)

Jetzt würde sie natürlich gerne wissen, wie das weitere Vorgehen am sinnvollsten wäre; sie würde nämich sehr gerne bereits am 01.09. mit dem Referendariat beginnen. Besteht dafür eine Chance und wenn ja, wie?

Wenn dies nun nicht möglich ist, könnte vielleicht der eine oder andere ihr einen Tipp geben, um möglichst schnell die komplette Anerkennung zu erhalten, um dann mit dem Referendariat zu beginnen.
Was muß sie jetzt noch für Leistungen erbringen, damit es mit dem Quereinstieg doch noch klappt.

Im Voraus recht herzlichen Dank
Schöne Grüsse

Gast

noch ein P.S.

Beitrag von Gast »

P.S.

Weiß vielleicht jemand, ob die Anerkennung in ANDEREN Bundesländern außer NRW ähnlich abläuft bzw. ob sie evtl. dort Chancen hätte, eine komplette Anerkennung zu bekommen?

Nochmals VIELEN LIEBEN DANK
Schöne Grüsse

Fara77

Anerkennung

Beitrag von Fara77 »

Hallo!

Also, beantworten kann ich die Frage nicht, allerdings müssen das ja die Kultusministerien wissen. Ich würde die einfach mal antelefonieren und nachfragen.
Allerdings war doch auch irgendwie klar, dass sie das Oecotrophologie -Studium nicht ganz anerkennen würden, für Lehramt. Dann könnte ja jeder der aus einem fertig studierten Berufszweig kommt, Lehrer werden... Und das geht ja nicht, schon allein wegen der pädagogischen Anteile. Jene kommen ja in anderen Studiengängen gar nicht / oder kaum vor. Und immerhin sind Lehrer Pädagogen.
Besonders im SekI -Bereich darf man die Pädagogik nicht unter den Tisch fallen lassen.
Das ist jetzt nicht persönlich gemeint , nur begegnet mir leider dann und wann die "landläufige" Meinung, Unterricht kann man aus dem Ärmel schütteln .
Und das ist- finde ich- nicht so!

Trotzdem alles Gute!

Fara77

Gast

Beitrag von Gast »

Vielen Dank für Deine Antwort....

Tja, die Anerkennung ist -zumindest ist dies meine Erfahrung in meinem Freundeskreis- unabhängig davon, wieviel Pädagogik das jeweilige Studium vermittelt hat; ich kann mir nämlich nur sehr schwer vorstellen, daß Studiengänge wie Agrarwissenschaft oder Holztechnik(FH) soviele pädagogische Inhalte haben und dennoch haben Freunde von mir die volle Anerkennung erhalten.

Also ist dies schon mal KEIN Kriterium, eine komplette Anerkennung zu erhalten.
Ob dies SINNVOLL ist, sei mal dahin gestellt, denn ich bin auch der Meinung, daß der Pädagogik-Anteil im Lehrerberuf eine führende Säule sein sollte (aus meiner Erfahrung aber nicht immer so war...ja ja die gute alte Schulzeit!).
Inwieweit das pädagogische Defizit während des Referendariats ausgeglichen wird, entzieht sich meinem Wissen...

Nun gut, nochmals vielen Dank
Schöne Grüsse

noch´n Gast

Beitrag von noch´n Gast »

Hallo,

Du sagst, Deine Freundin habe den "telefonischen Bescheid" erhalten. Sie wird doch sicher noch etwas schriftlich bekommen. Da würde ich dann mal genau hinsehen. Soviel ich weiß, muss Erziehungswissenschaften / Pädagogik in jedem Fall nachgeholt werden. Teilanerkennung könnte sich darauf beziehen, dass sie von zwei ausgewählten Fächern nur eines anerkannt bekommen hat oder dass die Abschlussarbeit (Diplomarbeit?) nicht als Staatsexamensarbeit anerkannt worden ist.

Grüße,

noch´n Gast.

karnahkaranz

Anerkennungserlass vom 1.2.2005

Beitrag von karnahkaranz »

Hallo,

also die Gesetzesänderung ist der neue Anerkennungserlass, der unter diesem Link eingesehen werden kann: https://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LE ... nnung.html

Demnach kann deine Freundin dann eine volle Anerkennung bekommen, wenn für sie Folgendes zutrifft:
I) Aus einer Diplomprüfung einer Universität können derzeit Anerkennungen als Erste Staatsprüfung in den angegebenen Fächern ohne Überprüfung durch das Prüfungsamt ausgesprochen werden, sofern das Zeugnis über die Abschlussprüfung oder zumindest das Zeugnis über die Zwischenprüfung auch auf das zweite Unterrichtsfach bezogene Leistungen ausweist:
Bei einer Anerkennung Sek 1 sind das für Ökotrophologie die Fächer Hauswirtschaft und Biologie
Bei einer Anerkennung füe das Lehramt an Berufskollegs muss sie Prüfungen in Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft und in
Biologie oder Lebensmitteltechnologie

nachweisen können.
Man kann gegen den schriftlichen Beschluss übrigens auch Widerspruch einlegen. Dabei bin ich gerade, da mir auch nur eine Teilanerkennung ausgestellt wurde, obwohl ich die Bedingungen des Erlasses eindeutig erfülle.

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