Bewertung der mündlichen Leistungen der Schüler

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julia1984
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Bewertung der mündlichen Leistungen der Schüler

Beitrag von julia1984 »

Hallo zusammen,

so richtig passt meine Anfrage nicht in diese Rubrik, aber ich weiß nicht, wohin sonst damit.
Ich unterrichte an einer Schule (Realschule) in Niedersachsen. Nun erzählte mir eine Bekannte, man dürfe einem Schüler keine 5 im Mündlichen geben, auch wenn er sich nie beteiligt. Erst in der Oberstufe hätten Schüler eine Bringschuld. In der Unter- und Mittelstufe jedoch sei die Lehrkraft dazu verpflichtet, Schüler unaufgefordert dranzunehmen. Aber nun kann man doch nicht jeden Schüler, der sich in der Stunde nicht gemeldet hat, unaufgefordert drannehmen?! Wo kann ich die Aussage meiner Bekannten nachprüfen? Bei schure.de habe ich nichts gefunden. Gilt das denn für jede Schulform und jedes Bundesland? Es wäre schön, wenn jemand von euch Licht ins Dunkle bringen könnte. Für mich war bisher eigentlich eine Schülerleistung, die nur auf körperlicher Anwesenheit beruhte (selbst wenn besagter Schüler im Unterricht nicht stört), keine ausreichende Leistung mehr.

Schönen Sonntag,
julia1984

Illi-Noize
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Re: Bewertung der mündlichen Leistungen der Schüler

Beitrag von Illi-Noize »

julia1984 hat geschrieben:Gilt das denn für jede Schulform und jedes Bundesland?
Sicherlich nicht - wenn der Schüler (mehrfach) nichts weiß oder noch nicht mal die Antwort eines Klassenkameraden wiederholen kann (weil er geschwätzt hat oder nicht aufpasst), dann gibt's da bei mir schnell mal eine 5 oder 6 ;-)

krabappel
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Re: Bewertung der mündlichen Leistungen der Schüler

Beitrag von krabappel »

Illi-Noize hat geschrieben: wenn der Schüler (mehrfach) nichts weiß oder noch nicht mal die Antwort eines Klassenkameraden wiederholen kann (weil er geschwätzt hat oder nicht aufpasst), dann gibt's da bei mir schnell mal eine 5 oder 6 ;-)
...das setzt aber voraus, dass du eben doch jedes Kind mal aufrufst. Der/die TE geht aber davon aus, dass Schüler sich immer melden müssen, um zumindest eine 4 zu bekommen.

Um genau zu wissen, wie in der Realschule Niedersachsen mündliche Leistungsbewertung funktioniert, musst du im Schulgesetz oder den entsprechenden Verwaltungsvorschriften/ Schulordnungen/ Erlassen nachlesen.
z.B. (so vermute ich mal) hier: http://www.schure.de/22410/32,81023,1.htm#p6

julia1984
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Re: Bewertung der mündlichen Leistungen der Schüler

Beitrag von julia1984 »

Wie gesagt, auf schure.de bin ich leider nicht fündig geworden. Oder ich überlese es die ganze Zeit. Vielleicht habe ich mich in meinem Thread missverständlich ausgedrückt: Ein Schüler muss sich nicht immer melden, um noch eine 4 zu bekommen. Aber ich habe Schüler, von denen wirklich nie freiwillig etwas kommt. Und wir haben eine Klasse, in der es tatsächlich sehr viele Schüler sind (nicht nur bei mir, auch bei den Kollegen. Sonst würde ich erst einmal meinen eigenen Unterricht überdenken). Und da frage ich mich nun, wie man hier bewerten darf. Die (meisten) Kollegen sehen es genauso wie ich. Aber anscheinend gibt es da irgendwo ein Gesetz, nach dem ich eben keine 5 geben darf, selbst wenn der Schüler sich nie freiwillig beteiligt.

Schöne Grüße
julia1984

krabappel
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Re: Bewertung der mündlichen Leistungen der Schüler

Beitrag von krabappel »

In der o.g. Verordnung steht:
"Die Bewertung von Leistungen erfolgt aufgrund der Überprüfung von Lernfortschritten und Lernergebnissen durch mündliche, schriftliche und andere fachspezifische Lernkontrollen sowie durch kontinuierliche Beobachtung der Lernprozesse. Unter anderen fachspezifischen Leistungen sind solche zu verstehen, die nicht oder nicht vorrangig mündlich oder schriftlich erbracht werden (z.B. Planung, Aufbau und Durchführung von Versuchen in den naturwissenschaftlichen Fächern). In allen Fächern haben mündliche und andere fachspezifische Leistungen eine große Bedeutung."

Also: Als Lehrer bist du dazu angehalten, die Lernfortschritte angemessen zu überprüfen und das kannst du nicht, wenn du einzelne Schüler nie direkt ansprichst sondern davon ausgehst, dass "Melden" alleine schon eine Notenstufe ausmacht. Was alles als mündliche Note zählt- dazu gabs hier schonmal einen Thread- ist wohl auch ein bisschen Ansichtssache. Durch Referate, Abfragen usw. kann man sich da z.B. Noten "besorgen".
Theoretisch müsstest du am Anfang den Schülern sagen, was du für welche Note erwartest.
Denn was machst du, wenn ein Schüler sagt, er habe sich häufiger gemeldet, sei aber nie drangekommen?
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du Kriterien festsetzt und regelmäßig Noten erteilst, dann stehst du nicht am Ende des Schuljahres da und überlegst, wer denn nun wann wieviel (von sich aus) gesagt hat.

Deine Frage trifft das zwar auch nicht genau, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es (im Falle, es interessiert sich jemand für die mündlichen Noten!) ausreicht, zu sagen, "soundsoviel Schüler haben sich nie gemeldet und daher alle "mündlich" eine 6 bekommen."

tafelschwamm
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Re: Bewertung der mündlichen Leistungen der Schüler

Beitrag von tafelschwamm »

wegen genau solcher unsicherheiten, die schnell zu ungerechtigkeiten führen, gebe ich generell keine mitarbeitsnoten. die haben mich schon als schüler ohne ende aufgeregt. mündliche noten bekommt man auch super durch mündliche leistungskontrollen am beginn der stunde zusammen und / oder schülervorträge.

enrique
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Re: Bewertung der mündlichen Leistungen der Schüler

Beitrag von enrique »

Da hast Du schon Recht, aber das stündliche Ausfragen verschlingt viel Zeit und bringt viel Unruhe. Deshalb frage ich jetzt nur noch aus, wenn jemand bei Stegreifaufgaben nicht da war bzw. wenn er/sie auf der Kippe steht. Ansonsten muss ich leider Mitarbeitsnoten machen...

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