Referendariat an privater Schule

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Oktober86
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Re: Referendariat an privater Schule

Beitrag von Oktober86 »

In Brandenburg geht es definitiv auch.

krabappel
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Re: Referendariat an privater Schule

Beitrag von krabappel »

Soweit ich weiß, muss es eine Schule sein, die staatlich anerkannt ist (darf Abschlüsse abnehmen oder Bildungsempfehlungen erstellen). Und wenn du Ref machst und dein zweites Staatsexamen hast, kannst du dich natürlich auch verbeamten lassen. Ich würde am Studienseminar fragen, ob die Schule, die dir vorschwebt, geht.

anneby
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Re: Referendariat an privater Schule

Beitrag von anneby »

Von der Webseite einer mir bekannten Privatschule:

"Bayerische Beamte können sich unter fortlaufenden Bezügen der PGS-Kahl zuordnen lassen. Studienabgänger können ggfs. an der PGS Kahl verbeamtet werden."

Vor allem den letzten Satz verstehe ich schon so, dass man unter Umständen auch ein Ref. dort machen kann. Meine das sogar mal genau so auf der Seite gelesen zu haben, finde das aber jetzt nicht mehr.

marathonmarco
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Re: Referendariat an privater Schule

Beitrag von marathonmarco »

In HH geht es an staatlich anerkannten Privatschulen auch (eigene Erfahrung).
seit 11/08 StR (bis 7/11 in HH, danach in B)

Blackadder

Re: Referendariat an privater Schule

Beitrag von Blackadder »

honeybun hat geschrieben:Zu mir: ich habe Realschullehramt Mathe und Chemie in Bayern studiert und schreibe jetzt im Herbst das 1. Staatsexamen.
Wenn Sie in Bayern das Referendariat absolvieren möchten, gilt das, was Illi Ihnen bereits als erster geantwortet hat. Die Ausbildung kann nur an einer staatlichen Realschule (=Seminarschule) als Beamte(r) auf Widerruf des Freistaats Bayern erfolgen. Der Einsatz (2. Jahr) findet generell an einer staatlichen RS statt, wobei ich am GY von ganz seltenen Ausnahmen weiß, bei denen die Einsatzschule nichtstaatlich war.

Falls Sie außerhalb Bayerns ins Referendariat möchten, sind die anderen Kommentare für Sie relevant.
anneby hat geschrieben:Von der Webseite einer mir bekannten Privatschule:
"Bayerische Beamte können sich unter fortlaufenden Bezügen der PGS-Kahl zuordnen lassen. Studienabgänger können ggfs. an der PGS Kahl verbeamtet werden."
Vor allem den letzten Satz verstehe ich schon so, dass man unter Umständen auch ein Ref. dort machen kann.
Nein, den Satz verstehen Sie falsch. Er bezieht sich nicht auf ein Referendariat, sondern auf die Möglichkeit, ggfs. ohne Referendariat an der Schule evangelischer Kirchenbeamter werden zu können.

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