hallo
hat jemand Erfahrung damit, wie streng die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung bei der Bezirksregierung gehandhabt wird? Z.B. bei Fremdverschuldung?
"Der Termin zum Nachreichen der Unterlagen wurde durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.03.2014, 423-5.01.05.07.03 Nr. 119018/14 festgelegt, es haldelt sich um eine Ausschlussfrist nach §4 Abs. 3 und 4 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP), die auch bei unverschuldetem Versäumnis nicht verlängert werden kann."
lieben Dank!
Julia
Ausschlussfrist nach §4 Abs. 3 und 4 der Ordnung des Vorbere
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Re: Ausschlussfrist nach §4 Abs. 3 und 4 der Ordnung des Vor
Der Text ist doch eindeutig. Hier können alle nur raten - du wirst auf Leute treffen, die sagen: Frist ist Frist. Genauso wirst du Leute finden, die nach Gutmenschenart Fristen immer sehr großzügig verlängern und im Einzelfall auch mal außer Kraft setzen.
Kurzum: Ruf bei der zuständigen Stelle an und frag' nach.
OT: Ich gehe mal davon aus, dass der Faden hier kürzer wird, als jener zur PKV...
Kurzum: Ruf bei der zuständigen Stelle an und frag' nach.
OT: Ich gehe mal davon aus, dass der Faden hier kürzer wird, als jener zur PKV...
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Re: Ausschlussfrist nach §4 Abs. 3 und 4 der Ordnung des Vor
@LatinaTeacharin: gibt es hier nen "Like-Button"?