Hallo,
ich wüsste gerne, ob man in Bayern sein Ref abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu beginnen bzw weitermachen kann. Bekommt man überhaupt nochmal einen Ref Platz, wenn man schonmal abgebrochen hat? Wird einem die bereits absolvierte Zeit / Lehrproben irgendwie angerechnet?
Ich möchte einfach nur wissen wie das "rechtlich" abläuft. Durch Google und die Suche hier im Forum bin ich bislang nur auf die Fälle "schwanger, Unterbrechung wegen Elternzeit", "gänzlicher Abbruch" oder "Unterbrechung/Abbruch wegen gesundheitlichen/psychischen Gründen" gestoßen.
Aber gibt es irgendeine Möglichkeit, bei der man nicht schwanger und nicht krankgeschrieben ist, sondern das Ref an einem Punkt unterbricht und dann zB ein halbes oder ganzes Jahr später wieder einsteigen kann?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
PS: Bitte keine "Diskussion" bzgl. der Gründe. Ich möchte einfach nur wissen, wie die Lage aussieht und was für Folgen ein "freiwilliger Abbruch" hätte.
Bayern Gymnasium Abbruch / Unterbrechung
Re: Bayern Gymnasium Abbruch / Unterbrechung
Ein freiwilliger Abbruch bedeutet einen kompletten Abbruch. Innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Beginn des Refs könnte eine Möglichkeit bestehen, das Ref im selben oder einem anderen BL neu zu beginnen; einen Wiedereinstieg gibt es nicht. Die Möglichkeit hängt von der Kulanz der einzelnen BL ab.
Brichst Du das Ref während des bereits angemeldeten Prüfungszeitraumes ab, so gilt es als nicht bestanden im ersten Versuch. Der zweite Versuch schließt sich -eigentlich- nahtlos an. Auch hier im zuständigen Seminar fragen, die kennen sich besser aus.
Ohne Krankschreibung sieht es mau aus, einfach so das Ref zu "unterbrechen", denn das sieht der Vorbereitungsdienst nicht vor.
Am besten wendest Du Dich an Deinen Seminarleiter; der kann und muss Dir verschiedene Möglichkeiten aufzeigen.
Ich persönlich würde es mir gut überlegen. Da hängt eine ganze Menge dran: Versicherung, Pensionsansprüche, (Lebens)Zeitverlust, Druck... Die Liste ist lang.
Brichst Du das Ref während des bereits angemeldeten Prüfungszeitraumes ab, so gilt es als nicht bestanden im ersten Versuch. Der zweite Versuch schließt sich -eigentlich- nahtlos an. Auch hier im zuständigen Seminar fragen, die kennen sich besser aus.
Ohne Krankschreibung sieht es mau aus, einfach so das Ref zu "unterbrechen", denn das sieht der Vorbereitungsdienst nicht vor.
Am besten wendest Du Dich an Deinen Seminarleiter; der kann und muss Dir verschiedene Möglichkeiten aufzeigen.
Ich persönlich würde es mir gut überlegen. Da hängt eine ganze Menge dran: Versicherung, Pensionsansprüche, (Lebens)Zeitverlust, Druck... Die Liste ist lang.
Re: Bayern Gymnasium Abbruch / Unterbrechung
Ich bin bereits im ersten Einsatzhalbjahr, also 11 Monate nach Beginn des Refs. Die Lehrprobe käme irgendwann im nächsten Halbjahr. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.Drops hat geschrieben:Ein freiwilliger Abbruch bedeutet einen kompletten Abbruch. Innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Beginn des Refs könnte eine Möglichkeit bestehen, das Ref im selben oder einem anderen BL neu zu beginnen; einen Wiedereinstieg gibt es nicht. Die Möglichkeit hängt von der Kulanz der einzelnen BL ab.
Brichst Du das Ref während des bereits angemeldeten Prüfungszeitraumes ab, so gilt es als nicht bestanden im ersten Versuch. Der zweite Versuch schließt sich -eigentlich- nahtlos an. Auch hier im zuständigen Seminar fragen, die kennen sich besser aus.
Ohne Krankschreibung sieht es mau aus, einfach so das Ref zu "unterbrechen", denn das sieht der Vorbereitungsdienst nicht vor.
Am besten wendest Du Dich an Deinen Seminarleiter; der kann und muss Dir verschiedene Möglichkeiten aufzeigen.
Ich persönlich würde es mir gut überlegen. Da hängt eine ganze Menge dran: Versicherung, Pensionsansprüche, (Lebens)Zeitverlust, Druck... Die Liste ist lang.
Ich weiß (leider), was da alles dranhängt. Das Problem ist, dass es so definitiv nicht mehr weiter geht. Ich sehe im Moment keine andere Möglichkeit.
Mir ging es eben nur darum, ob ein Abbruch gleichbedeutend ist sein gesamtes Studium und die bereits absolvierte Zeit/Prüfung wegzuwerfen, oder ob man zB. nach einem Jahr Auszeit wieder einsteigen könnte.
Re: Bayern Gymnasium Abbruch / Unterbrechung
Da bin ich überfragt. Meines Erachtens nach geht es nicht, doch vielleicht wissen Illi-Noize oder Blackadder mehr. Vielleicht schreibst Du beiden mal eine PN, falls sie sich hier im Thread nicht melden.
Trotzdem alles Gute!
Trotzdem alles Gute!
Re: Bayern Gymnasium Abbruch / Unterbrechung
schreib an blackadder, der ist seminarlehrer am gym in bayern. illi ist realschule, da ist das ref anders organisiert.
Re: Bayern Gymnasium Abbruch / Unterbrechung
In meinem Seminar (Bayern, Gym vor über 10 Jahren) hat eine Mitrefin nach dem ersten Semiarhalbjahr unterbrochen, um nochmal ins Ausland zu gehen. Er konnte danach problemlos weitermachen, aber halt nicht im gleichen Seminar. Im Oberseminar hat jemand nach dem Einsatzjahr unterbrochen, um einen anderen Job zu probieren. Wie das ausgegangen ist, weiß ich nicht.
Es gibt da also durchaus Möglichkeiten...
Es gibt da also durchaus Möglichkeiten...
Re: Bayern Gymnasium Abbruch / Unterbrechung
Für das Lehramt an Gymnasien in Bayern gilt:
- das das Ref kann zu jeder beliebigen Zeit im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt unterbrochen werden.
- es bedarf keiner schweren gesundheitlichen Gründe
- es heißt "Abbruch", aber ein Rechtsanspruch auf Fortsetzung innerhalb von 5 Jahren bleibt bestehen. Auch nach Ablauf dieser Zeit bleibt der Anspruch erhalten, aber dann wird ab Tag 1 angefangen.
- nur zum letzten Ausbildungsabschnitt existieren Sonderregeln, die ich gerade nicht im Kopf habe.
- das das Ref kann zu jeder beliebigen Zeit im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt unterbrochen werden.
- es bedarf keiner schweren gesundheitlichen Gründe
- es heißt "Abbruch", aber ein Rechtsanspruch auf Fortsetzung innerhalb von 5 Jahren bleibt bestehen. Auch nach Ablauf dieser Zeit bleibt der Anspruch erhalten, aber dann wird ab Tag 1 angefangen.
- nur zum letzten Ausbildungsabschnitt existieren Sonderregeln, die ich gerade nicht im Kopf habe.