Ich finde diese Entscheidung absolut korrekt. Endlich haben wir damit ein Argument, das wir allen entgegenhalten können, die sagen, wir würden uns nur ausruhen, weil wir ja eh unkündbar sind.Die Koblenzer Richter entschieden, dass ein angehender Lehrer wegen mangelnder Leistungen entlassen werden kann.
Mit der Entlassung werde der Betroffene zwar in seinem Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt. Um einen geordneten Unterricht zu gewährleisten und um unnötige Ausbildungskosten zu vermeiden, sei dieser Schritt jedoch gerechtfertigt, so das Gericht (Aktenzeichen 2 B 11152/04).
Das OVG bestätigte damit, dass die Entlassung einer Studienreferendarin rechtmäßig war. Laut Schulbehörde nahm die angehende Lehrerin mehrfach nicht an Konferenzen teil, war unpünktlich und gestaltete ihren Unterricht in den Fächern Deutsch und Englisch oft unvorbereitet. Lehrproben fielen daher meist sehr schlecht aus. "Wegen dauerhaft schlechter Leistungen", so der Dienstherr, musste die Frau gehen. Trotz des aus Sicht der Referendarin schweren Eingriffs in ihre berufliche Zukunft komme den Ausbildungsansprüchen der Schüler der Vorrang zu, betonten die Richter. spiegel-online von 07.05.05
Was haltet ihr von der Entlassung?