Arbeitslos melden nach Ref?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Jenna4
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Arbeitslos melden nach Ref?

Beitrag von Jenna4 »

Hallihallo,

ich habe im Februar meine Prüfung bereits bestanden, das Ref endet am 30.04.

Nun frage ich mich Folgendes: Ich habe bisher keinen Arbeitsvertrag in der Tasche - muss ich mich jetzt schon arbeitslos melden?

Gilt die 3-Monats-Regel auch für uns und es ist jetzt schon zu spät?

Bekomme ich ALG I oder II?

Über Erfahrungen und Antworten würde ich mich echt freuen!

LG
Jenna

Fränzy
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Re: Arbeitslos melden nach Ref?

Beitrag von Fränzy »

Geh zur Agentur und melde Dich asu. Es gibt rein theoretisch die Möglichkeit der Sanktionierung. Machen aber nicht alle Sachbearbeiter. Und auch nicht unbedingt 3 Monate, sondern oft nur eine Woche. Gegen Bescheide kann man Widerspruch einlegen.

Hast Du eingezahlt in die Arbeitslosenversicherung? 12 Monate in 24 Monaten? Dann ALG I

ALG II, wenn Du auf Widerruf verbeamtet warst und Du, Dein Partner kein nennenswertes Gehalt und Vermögen haben.
שָׁלוֹם

katie-cr
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Re: Arbeitslos melden nach Ref?

Beitrag von katie-cr »

mir wurde im ref gesagt, sich 3 monate vorher arbeitslos melden ist auch hier pflicht. tu es, dann kann dir keiner einen strick draus drehen - wenn du kurzfristig was findest, sind alle glücklich.

LiLLady
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Re: Arbeitslos melden nach Ref?

Beitrag von LiLLady »

Ich war Ende Oktober fertig, und da ich keine Stelle hatte, habe ich ALG2 beantragt. Habe mich nen Monat vorher asu gemeldet.

ALG 2 war Nervenaufreibend. Das solltest du sicherheitshalber nen Monat vorher beantragen dann. Brauchst aber die Bescheinigung, dass du kein ALG 1 bekommst!

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