Hallihallo,
ich habe im Februar meine Prüfung bereits bestanden, das Ref endet am 30.04.
Nun frage ich mich Folgendes: Ich habe bisher keinen Arbeitsvertrag in der Tasche - muss ich mich jetzt schon arbeitslos melden?
Gilt die 3-Monats-Regel auch für uns und es ist jetzt schon zu spät?
Bekomme ich ALG I oder II?
Über Erfahrungen und Antworten würde ich mich echt freuen!
LG
Jenna
Arbeitslos melden nach Ref?
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Re: Arbeitslos melden nach Ref?
Geh zur Agentur und melde Dich asu. Es gibt rein theoretisch die Möglichkeit der Sanktionierung. Machen aber nicht alle Sachbearbeiter. Und auch nicht unbedingt 3 Monate, sondern oft nur eine Woche. Gegen Bescheide kann man Widerspruch einlegen.
Hast Du eingezahlt in die Arbeitslosenversicherung? 12 Monate in 24 Monaten? Dann ALG I
ALG II, wenn Du auf Widerruf verbeamtet warst und Du, Dein Partner kein nennenswertes Gehalt und Vermögen haben.
Hast Du eingezahlt in die Arbeitslosenversicherung? 12 Monate in 24 Monaten? Dann ALG I
ALG II, wenn Du auf Widerruf verbeamtet warst und Du, Dein Partner kein nennenswertes Gehalt und Vermögen haben.
שָׁלוֹם
Re: Arbeitslos melden nach Ref?
mir wurde im ref gesagt, sich 3 monate vorher arbeitslos melden ist auch hier pflicht. tu es, dann kann dir keiner einen strick draus drehen - wenn du kurzfristig was findest, sind alle glücklich.
Re: Arbeitslos melden nach Ref?
Ich war Ende Oktober fertig, und da ich keine Stelle hatte, habe ich ALG2 beantragt. Habe mich nen Monat vorher asu gemeldet.
ALG 2 war Nervenaufreibend. Das solltest du sicherheitshalber nen Monat vorher beantragen dann. Brauchst aber die Bescheinigung, dass du kein ALG 1 bekommst!
ALG 2 war Nervenaufreibend. Das solltest du sicherheitshalber nen Monat vorher beantragen dann. Brauchst aber die Bescheinigung, dass du kein ALG 1 bekommst!