Neubeginn nach Abbruch

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Maurus92
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Neubeginn nach Abbruch

Beitrag von Maurus92 »

Hallo,

weiss hier vielleicht jemand bescheid, ob man das Ref. wiederaufnehmen kann, nachdem man es abgebrochen hat? Der Abbruch soll zum 01.08. erfolgen. Beginn war der 01.05..Lehramt ist Grundschule und Land NRW. Ist es dann zu einem späteren Zeitpunkt noch moeglich , das Ref. entweder in NRW oder in einem anderen Land wiederaufzunehmen?
Wo kann man so was nachlesen?

Danke für eure Antworten!

sillaine
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Registriert: 21.07.2011, 19:14:31
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Re: Neubeginn nach Abbruch

Beitrag von sillaine »

Das ist in NRW nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Du musst mit einem Grund abbrechen, der von der Bezirksregierung anerkannt wird und das sind nicht viele.
aus der OVP § 5:
Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder
der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat. Sie soll auch dann nicht erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach einer früheren Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst die Wiedereinstellung beantragt, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem
Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist. Wichtige Gründe sind insbesondere
Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für
einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder
berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrerberuf außerhalb eines Vorbereitungsdienstes; ausbildungsfachliche Gründe sind keine wichtigen Gründe. Ist die Bewerberin oder der Bewerber in einem anderen Land bereits in ein Prüfungsverfahren zum Ablegen einer entsprechenden Staatsprüfung eingetreten, kann die Einstellung nur erfolgen, wenn über den wichtigen Grund nach Satz 4 hinaus im Einzelfall zwingende soziale Gründe vorliegen.

Lass dich dazu am besten ausführlich im ZfsL beraten. Das müssen sie eh, wenn du abbrechen willst. Möglich ist aber ein Wiedereinstieg theoretisch. Ich habe es mit viel Glück geschafft.

Maurus92
Beiträge: 18
Registriert: 21.08.2014, 21:45:23

Re: Neubeginn nach Abbruch

Beitrag von Maurus92 »

Ja, danke für die Info! Einen solchen wichtigen Grund habe ich allerdings nicht. Ich hatte angedacht, erst noch ein Jahr als Vertretungslehrer zu arbeiten und das Ref. dann nochmal neu zu beginnen. Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass das ein "wichtiger" Grund ist. Mir fehlt halt total das Vorwissen für die Grunds., das wir jetzt nach den Ferien nichts werden.

Oder kann man vielleicht in das Seminar Realschule wechseln? Weiss jemand ob das in NRW geht? Schliesslich lautet der Abschluss der 1. Staatsprüfung ja auf "GHR", allerdings eben mit dem Schwerpunkt Grundschule

sillaine
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Re: Neubeginn nach Abbruch

Beitrag von sillaine »

Nein das geht nicht. Die werden dich immer wieder dem Grundschulseminar zuordnen. Wenn du dann das 2. Staatsexamen hast, kannst du theoretisch an die Realschule wechseln. Aber wenn du ohne Grund abbrichst, wird du eh nicht mehr in NRW zugelassen, egal für was für ein Lehramt.
Verstehe ich das richtig? Du fühlst dich für das Ref. nicht fit genug, aber als Vertretungslehrer willst du arbeiten? Was ist daran besser? Da hast du doch dann überhaupt keine Hilfe oder Unterstützung.
Was für ein Vorwissen fehlt dir denn? Du wirst das Lehramt ja studiert und Praktika gemacht haben. Mehr haben andere Anfänger auch nicht gemacht.

Sarah R*
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Re: Neubeginn nach Abbruch

Beitrag von Sarah R* »

sillaine hat geschrieben: Verstehe ich das richtig? Du fühlst dich für das Ref. nicht fit genug, aber als Vertretungslehrer willst du arbeiten? Was ist daran besser? Da hast du doch dann überhaupt keine Hilfe oder Unterstützung.
Was für ein Vorwissen fehlt dir denn? Du wirst das Lehramt ja studiert und Praktika gemacht haben. Mehr haben andere Anfänger auch nicht gemacht.
Kann ich 100%-ig unterschreiben. Als Vetretungsehrer musst du völlig allein unterrichten. Klar, man kann sich ausprobieren, ohne, dass jemand zuschaut - aber man erhält halt auch nicht wirklich Unterstützung... Zumal ich es etwas bedenklich finde, wenn sich jemand fürs Ref nicht bereit fühlt, aber meint, Vertretungslehrer geht schon :?: Ist nicht böse gemeint...

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