Hallo!
Ich will mich fürs Referendariat in NRW bewerben und will meinen Sozialpunkt einfordern. Kann mir jemand sagen, was ich dafür machen muss?
Vielen Dank
Kathi
eheähnliche Gemeinschaft belegen
Eheähnliche Gemeinschaft
Hallo!
Ich weiß nicht mehr genau, wie das lief, die genauen Infos hatte ich jedenfalls vom Einwohnermeldeamt. Ich mußte mit meinem Mietvertrag und einer Erklärung meines Freundes, glaube ich, den "Beweis" erbringen. Obwohl mein Freund davor jahrelang in der Wohnung über mir gewohnt hat, also schon vorher die gleiche Anschrift hatte, und obwohl mein Vater unser Vermieter ist - also obwohl alles nach Beschiß aussah, hat die Anerkennung problemlos geklappt. Ob sie jetzt Einfluß hatte auf den Ref-Platz am Wunschort, das wage ich zu bezweifeln, zumal verheiratete Leute mit zwei Kindern z. T. nicht an ihren Wunschort gekommen sind...
Erkundige Dich also am besten bei der Stadt, was die wollen. Wichtig ist, daß man schon eine gewisse Zeit (mind. ein Jahr?) zusammenlebt.
Schöne Grüße,
monti
Ich weiß nicht mehr genau, wie das lief, die genauen Infos hatte ich jedenfalls vom Einwohnermeldeamt. Ich mußte mit meinem Mietvertrag und einer Erklärung meines Freundes, glaube ich, den "Beweis" erbringen. Obwohl mein Freund davor jahrelang in der Wohnung über mir gewohnt hat, also schon vorher die gleiche Anschrift hatte, und obwohl mein Vater unser Vermieter ist - also obwohl alles nach Beschiß aussah, hat die Anerkennung problemlos geklappt. Ob sie jetzt Einfluß hatte auf den Ref-Platz am Wunschort, das wage ich zu bezweifeln, zumal verheiratete Leute mit zwei Kindern z. T. nicht an ihren Wunschort gekommen sind...
Erkundige Dich also am besten bei der Stadt, was die wollen. Wichtig ist, daß man schon eine gewisse Zeit (mind. ein Jahr?) zusammenlebt.
Schöne Grüße,
monti
Hallo,
ist unkompliziert. Am besten gehst Du zusammen mit Deinem Partner (und ggf. Eurem Mietvertrag - kann mich aber nicht daran erinnern, dass ich den brauchte) zum Einwohnermeldeamt und ihr lasst Euch je eine Meldebescheinigung ausstellen - es kann auch der Zweitwohnsitz sein. Wie schon erwähnt wurde: ihr müsst mindestens ein Jahr schon zusammen wohnen.
Zudem legt ihr dem Antrag eine eidesstattliche Erklärung über die eheähnliche Gemeinschaft bei, die von beiden unterschrieben werden muss. Der Sozialpunkt ist dann sicher. Inwieweit es was bringt, kann ich nicht sagen - ich habe aber meinen Wunschort gekriegt.
Dein Partner ist nicht vielleicht noch für mindestens ein Jahr an der Uni? Das gibt nämlich noch mal zwei Punkte zusätzlich. (Das muss er dann auch wieder nachweisen und eidesstattlich erklären.)
Viel Glück! Gruß, Gina
ist unkompliziert. Am besten gehst Du zusammen mit Deinem Partner (und ggf. Eurem Mietvertrag - kann mich aber nicht daran erinnern, dass ich den brauchte) zum Einwohnermeldeamt und ihr lasst Euch je eine Meldebescheinigung ausstellen - es kann auch der Zweitwohnsitz sein. Wie schon erwähnt wurde: ihr müsst mindestens ein Jahr schon zusammen wohnen.
Zudem legt ihr dem Antrag eine eidesstattliche Erklärung über die eheähnliche Gemeinschaft bei, die von beiden unterschrieben werden muss. Der Sozialpunkt ist dann sicher. Inwieweit es was bringt, kann ich nicht sagen - ich habe aber meinen Wunschort gekriegt.
Dein Partner ist nicht vielleicht noch für mindestens ein Jahr an der Uni? Das gibt nämlich noch mal zwei Punkte zusätzlich. (Das muss er dann auch wieder nachweisen und eidesstattlich erklären.)
Viel Glück! Gruß, Gina
mindestens 1 Jahr ???
Hallo ihr Lieben...
Also jetzt habe ich schon ganz oft gelesen und auch gesagt bekommen, dass man mindestens 1 Jahr an der gleichen Adresse gemeldet sein muss, um eine eheähnliche Gemeinschaft geltend machen zu können... Aber so richtig OFFIZIELL kann ich es nirgends finden.. Es steht nirgendwo schwarz auf weiß.. ODER?? Hab schon überall gesucht... Helft mir.. In der Anleitung zur Ref-Bewerbung steht doch nur, dass man VOR der Anmeldung zusammen wohnen muss.... nix von Zeitspanne.. Wollte mich nämlich nochmal eben fix ummelden, bevor ich meine Bewerbung abschicke
Also jetzt habe ich schon ganz oft gelesen und auch gesagt bekommen, dass man mindestens 1 Jahr an der gleichen Adresse gemeldet sein muss, um eine eheähnliche Gemeinschaft geltend machen zu können... Aber so richtig OFFIZIELL kann ich es nirgends finden.. Es steht nirgendwo schwarz auf weiß.. ODER?? Hab schon überall gesucht... Helft mir.. In der Anleitung zur Ref-Bewerbung steht doch nur, dass man VOR der Anmeldung zusammen wohnen muss.... nix von Zeitspanne.. Wollte mich nämlich nochmal eben fix ummelden, bevor ich meine Bewerbung abschicke
Hallo...
Das man ein Jahr zusammenleben muss ist mir auch neu, konnte dazu ich den Bewerbungsunterlagen auch nichts finden. Ich wohne mit meinem Partner schon ca. 2 Jahre zusammen. Offiziell umgemeldet hat er sich aber erst vor kurzem, was dann natürlich auch auf der Meldebescheinigung stand. Habe porblemlos den Sozialpunkt erhalten. Ebenso lief es bei einer Bekannten von mir auch. Sie ist vor kurzem erst mir Ihrem Freund zusammengezogen und hatte auch keine Probleme bei der Anerkennung ihrer eheähnlichen Gemeinschaft!!!
Das man ein Jahr zusammenleben muss ist mir auch neu, konnte dazu ich den Bewerbungsunterlagen auch nichts finden. Ich wohne mit meinem Partner schon ca. 2 Jahre zusammen. Offiziell umgemeldet hat er sich aber erst vor kurzem, was dann natürlich auch auf der Meldebescheinigung stand. Habe porblemlos den Sozialpunkt erhalten. Ebenso lief es bei einer Bekannten von mir auch. Sie ist vor kurzem erst mir Ihrem Freund zusammengezogen und hatte auch keine Probleme bei der Anerkennung ihrer eheähnlichen Gemeinschaft!!!
Hierzu vergleiche bitte auch den Thread von Bomwollen zum selben Thema. Die Dauer des gemeinsamen Wohnens scheint grundsätzlich schon von Relevanz zu sein. So wird es zumindest in der Ausfüllanleitung für den Bewerbungsbogen angedeutet.julie hat geschrieben:Hallo...
Das man ein Jahr zusammenleben muss ist mir auch neu, konnte dazu ich den Bewerbungsunterlagen auch nichts finden. Ich wohne mit meinem Partner schon ca. 2 Jahre zusammen. Offiziell umgemeldet hat er sich aber erst vor kurzem, was dann natürlich auch auf der Meldebescheinigung stand. Habe porblemlos den Sozialpunkt erhalten. Ebenso lief es bei einer Bekannten von mir auch. Sie ist vor kurzem erst mir Ihrem Freund zusammengezogen und hatte auch keine Probleme bei der Anerkennung ihrer eheähnlichen Gemeinschaft!!!
Gruß
Lysander
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- Beiträge: 84
- Registriert: 10.08.2005, 14:57:29