Ablauf Abbruch des Referendariats

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Ally88
Beiträge: 5
Registriert: 26.04.2016, 20:33:04

Ablauf Abbruch des Referendariats

Beitrag von Ally88 »

Hey ihr Lieben!
Ich hoffe, dass mir jemand weirerhelfen kann.
Ich habe mich nun dazu entschlossen, mein Referendariat an einer Grundschule in NRW abzubrechen.
Zur Zeit bin ich noch bis Freitag krankgeschrieben...Nun hatte ich gehofft, dass ich am Freitag trotzdem den Antrag auf Entlassung stellen darf. Meine Seminarleiterin antwortete mir, dass es nicht gehen würde, da ich ja offiziell krankgeschrieben bin und noch ein Beratungsgespräch stattfinden müsste (wobei man ja trotz Krankschreibung nicht an´s Bett gefesselt ist und solch ein Beratungsgespräch bei Weitem was anderes ist, als in der Schule zu unterrichten! Absolut nicht vergleichbar!). Da ich morgen eh zu meinem Arzt gehen muss, um mir weitere Ergebnisse abzuholen, wollte ich ihn fragen, ob er mir das OK gibt, dass ich frühzeitiger wieder arbeitsfähig bin...Ich las nämlich mal, dass es auch möglich ist, wieder eher zur Arbeit zu gehen, solange dies mit dem Arzt abgesprochen ist. Habt ihr da Erfahrungswerte? An dem Freitag handelt es sich nämlich auch um einen Brückentag, an dem kein Unterricht in der Schule stattfindet.
Alternativ müsste ich am Montag erst einmal zur Schule und anschließend für die Formalitäten zum Seminar...Und seitdem ich diese Mitteilung erhielt, bin ich nun ganz am Boden...Alleine der Gedanke, dass ich Montag zur Schule muss, versetzt mich in Panik....Kann ich mich so kurzfristig irgendwie anders freistellen lassen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit, damit ich den Antrag auf Entlassung stellen kann und nicht in die Schule muss?

Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt...

Liebe Grüße

Nedyar
Beiträge: 86
Registriert: 11.09.2015, 13:17:53

Re: Ablauf Abbruch des Referendariats

Beitrag von Nedyar »

Hallo,

man kann sich jederzeit vom Arzt wieder "gesundschreiben lassen", das ist kein Problem.

Um das Beratungsgespräch wahrzunehmen (das musst du), muss man sich aber nicht gesundschreiben lassen. Das geht auch während der Krankschreibung. mfg

Ally88
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Registriert: 26.04.2016, 20:33:04

Re: Ablauf Abbruch des Referendariats

Beitrag von Ally88 »

Dankeschön für die Antwort, das beruhigt mich schon einmal sehr! :)
Meine Seminarleitung sieht es aber leider etwas anders, da ich Beamtin auf Widerruf bin und da wird auf die "Gesundschreibung" bestanden...Aber dann klappt es ja

Liebe Grüße

MarlboroMan84
Beiträge: 657
Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Ablauf Abbruch des Referendariats

Beitrag von MarlboroMan84 »

Eine "Gesundschreibung" gibt es nicht. Man kann jederzeit wieder zur Arbeit gehen.

sillaine
Beiträge: 530
Registriert: 21.07.2011, 19:14:31
Wohnort: NRW: Grundschule Mathe, Engisch

Re: Ablauf Abbruch des Referendariats

Beitrag von sillaine »

Ich konnte vor ein paar Jahren zum Seminar und zum Beratungsgespräch, obwohl ich krank geschrieben war. Es hört sich für mich so an, als ob der Seminarleiter dir noch zusätzlich Steine in den Weg legen will...

Nedyar
Beiträge: 86
Registriert: 11.09.2015, 13:17:53

Re: Ablauf Abbruch des Referendariats

Beitrag von Nedyar »

@Marlboroman: Es gibt eine Gesundschreibung und auch Arbeitgeber, die darauf bestehen...

@Ally: Das hat mit Beamtin auf Widerruf nichts zu tun, du kannst das Gespräch idr. auch unter Krankschreibung wahrnehmen. Da würde ich nochmal nachfragen.

Zeltan
Beiträge: 56
Registriert: 30.04.2016, 10:52:23

Re: Ablauf Abbruch des Referendariats

Beitrag von Zeltan »

@ally: Hm, ich glaube dass da ein Missverständnis vorliegt. Wsl meinte deine Seminarleiterin, dass du den Antrag auf Entlassung nicht schreiben kannst bevor du den Beratungstermin wahrgenommen hast. Sie ist nämlich dazu verpflichtet dich über mögliche Folgen und die weitere Vorgehensweise zu informieren. Dieses Gespräch kannst du auch wahrnehmen während du krankgeschrieben bist. Was du nicht tun kannst, ist dich zu einem Zeitpunkt entlassen zu lassen während dem du offiziell krankgeschrieben bist. Wenn deine Krankschreibung bspw. vom 21.05. bis zum 29.05. geht, dann kannst du dich nicht am 27.05. entlassen lassen. Du könntest aber einen Antrag stellen bei dem du am 30.05. entlassen wirst, also nach der Phase deiner Krankschreibung.
Wenn dich der Gedanke in die Schule zu gehen so sehr in Panik versetzt, dann solltest du dich weiterhin krankschreiben lassen und einen Beratungstermin mit der Seminarleitung vereinbaren.
Sie wird dir dann alle weiteren Schritte erklären.

Ich habe das alles auch schon einmal durchgemacht und weiß daher auch, wie schwierig es für einen in dieser Situation sein kann. Wünsche dir alles Gute auf deinem Weg!

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