Hallo allerseits,
weiß jemand, ob (bzgl. des Vorbereitungsdienstes in Niedersachsen) irgendwo geschrieben steht:
- dass Unterricht in eigener Verantwortung (U.i.e.V.) auf beide Fächer verteilt werden muss, wenn ein Referendar in zwei Fächern ausgebildet werden soll?
- dass Fachleiterbesuche in bestimmten Jahrgängen stattfinden müssen (z.B. Doppeljahrgang 5/6, 7/8, 9/10)?
In der APVO-Lehr steht zwar etwas von 18 Stunden U.i.e.V. verteilt auf drei Halbjahre (also im Durchschnitt 6 Stunden) pro Halbjahr - aber ist es zulässig, dass der U.i.e.V. immer nur in einem Fach stattfindet und ein Referendar im anderen Fach nie eingesetzt wird, obwohl er gerne in beiden Fächern ausgebildet werden möchte?
Es scheint Konsens zu sein, dass in jedem Doppeljahrgang ein Fachleiterbesuch stattfinden muss, aber wo steht es wirklich schwarz auf weiß?
Vielen Dank im Voraus
UieV
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Re: UieV
Das muss da gar nicht wortwörtlich so stehen, wie Du das offenbar erwartest.
§2 (1) verweist doch unmittelbar auf den Kompetenzkatalog, der zu erwerben ist ("Ziel des VD ist...").
Dass dieses Ziel durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst eigenverantwortlich erreicht werden muss, ergibt sich aus Satz 2 ("...sollen die im Studium erworbenen ... Kompetenzen ... erweitert und vertieft werden").
So viel zur Eigenverantwortung der LiVD.
Wenn man sich den Kompetenzkatalog ansieht, ist unmittelbar schlüssig, dass diese Kompetenzen nur dann erworben werden können, wenn die eigentverwantwortliche LiVD alle Jahrgänge und Fächer in vernünftiger Relation in ihre Ausbildung einbezieht.
Lesen ist doch gar nicht so schwer
Viel Erfolg
https://www.landesschulbehoerde-nieders ... -apvo-lehr
§2 (1) verweist doch unmittelbar auf den Kompetenzkatalog, der zu erwerben ist ("Ziel des VD ist...").
Dass dieses Ziel durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst eigenverantwortlich erreicht werden muss, ergibt sich aus Satz 2 ("...sollen die im Studium erworbenen ... Kompetenzen ... erweitert und vertieft werden").
So viel zur Eigenverantwortung der LiVD.
Wenn man sich den Kompetenzkatalog ansieht, ist unmittelbar schlüssig, dass diese Kompetenzen nur dann erworben werden können, wenn die eigentverwantwortliche LiVD alle Jahrgänge und Fächer in vernünftiger Relation in ihre Ausbildung einbezieht.
Lesen ist doch gar nicht so schwer
Viel Erfolg
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Hamburg, Abteilungsleiter an weiterführender Schule Sek I und II
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Re: UieV
Es wäre besser, wenn es in der APVO-Lehr explizit stehen würde.
Dann könnte ein Referendar U.i.e.V. in beiden Fächern und auch Fachleiterbesuche in mehreren Jahrgängen verbindlich einfordern.
Dann könnte ein Referendar U.i.e.V. in beiden Fächern und auch Fachleiterbesuche in mehreren Jahrgängen verbindlich einfordern.
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Re: UieV
Das kann er doch.
Da steht es doch.
Da steht es doch.
Hamburg, Abteilungsleiter an weiterführender Schule Sek I und II