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Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Kastanobbele
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Re: 2. Staatsexamensnote = 1. Staatsexamensnote (Bayern)?

Beitrag von Kastanobbele »

tiger hat geschrieben:
Kastanobbele hat geschrieben:Seine Antwort: Sie kennen die Noten nicht.
Ich habe mich immer gefragt, warum man die Notenstatistiken nicht öffentlich macht. An meinem Studienseminar wurde daraus auch ein riesiges Geheimnis gemacht, und der Seminarleiter reagierte auf entsprechende Nachfrage beinahe aggressiv.

Wieso ist das so intransparent? .
Meine Antwort "Sie kennen die Noten nicht" bezog sich auf die Frage des TE, ob die Schulen die Anweisung hätten, die Noten vom ersten und zweiten Examen in etwa gleich zu halten.

Daher finde ich es (wenn es denn stimmt) gut, wenn die Seminarlehrer die Noten ihrer Refis des ersten Examens nicht kennen. Sonst passiert etwas à la: Ah, Klaus hatte im ersten Examen in Literaturwissenschaft eine 5, da kann er aus Prinzip in den Lehrproben auch nur eine 4 bekommen.

Notenstatistiken, sortiert nach Schulen, sind fürs zweite Examen (zumindest in Bayern) nicht öffentlich einsehbar. Bei kleinen Seminaren ist das aber schon alleine aus Datenschutzgründen wohl schwer zu veröffentlichen. Wenn man die Warteliste aufmerksam im Auge behält, kann man aber pro Jahrgang schon gewisse Tendenzen in der Notengebung ausmachen...
Und wenn man einen Überblick über die Notengebung in seinem Seminar haben möchte, kann man ja auch einfach mit seinen Mitrefis sprechen oder mit den ehemaligen Kommilitonen, die in anderen Seminaren gelandet sind.

tiger
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Re: 2. Staatsexamensnote = 1. Staatsexamensnote (Bayern)?

Beitrag von tiger »

Kastanobbele hat geschrieben:ob die Schulen die Anweisung hätten, die Noten vom ersten und zweiten Examen in etwa gleich zu halten
Welchen Sinn sollte das denn haben? Die erste Staatsprüfung ist im Wesentlichen eine fachliche, die zweite eine praktische Prüfung. Es gibt wenig Gründe, vergleichbare Leistungen zu vermuten.

Kastanobbele
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Re: 2. Staatsexamensnote = 1. Staatsexamensnote (Bayern)?

Beitrag von Kastanobbele »

Ich sehe das genauso wie du, nur der TE wohl nicht :). (Der im Übrigen - wie so oft - verschwunden ist nach dem ersten Post...)

lisamaus
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Re: 2. Staatsexamensnote = 1. Staatsexamensnote (Bayern)?

Beitrag von lisamaus »

Ich antworte hier mal auf den anderen (geschlossenen) Beitrag zum angeblich 7stufigen Notensystem:

Ja, in Bayern ist die Benotung von Lehrproben u.ä. etwas komisch geregelt. Es gibt zwar nur die Noten 1-6, aber die Definitionen der Noten sind anders, als man sie erwartet. Ein Referendar mit der Note 3 "erfüllt die Erwartungen in vollem Umfang" die Note 2 bekommt man nur, wenn man über das normale Maß hinaus etwas schafft.

Erklärt mal einem Schüler, dass er jetzt eine 3 im Test bekommt, wenn er alles was von einem Schüler erwartet werden kann erfüllt...


Und... ich war im 2. Staatsexamen etwa 0,8 schlechter als mein Diplom. (Diplom zählt bei uns wie 1. Staatsexamen)
Vier ist bestanden, bestanden ist gut und gut ist fast eine Eins!

Valerianus
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Re: 2. Staatsexamensnote = 1. Staatsexamensnote (Bayern)?

Beitrag von Valerianus »

Das mit dem "vollen Umfang" ist nicht richtig (und hätte mich auch gewundert), die Definitionen für euer 2. Staatsexamen stehen in der LPO für das 1. Staatsexamen und da steht bei befriedigend "eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht" und für eure Schüler gilt laut BayEUG für ein befriedigend das hier: "Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen".

Alles andere hätte mich auch sehr verwundert...eine 3 ist Durchschnitt...überall außer bei den Juristen (die haben tatsächlich eine siebenstufige Notenskala mit "vollbefriedigend" zwischen "gut" und "befriedigend").
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

Stark
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Re: 2. Staatsexamensnote = 1. Staatsexamensnote (Bayern)?

Beitrag von Stark »

lisamaus hat geschrieben: Erklärt mal einem Schüler, dass er jetzt eine 3 im Test bekommt, wenn er alles was von einem Schüler erwartet werden kann erfüllt...
Also, ich lege meinen Schülern regelmäßig einen Auszug aus Art. 52 BayEUG vor, wenn ich mit ihnen über Noten spreche:
sehr gut = 1 (Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)
gut = 2 (Leistung entspricht voll den Anforderungen)
befriedigend = 3 (Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen)
ausreichend = 4 (Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen)
mangelhaft = 5 (Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt jedoch erkennen, dass trotz deutlicher Verständnislücken die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind)
ungenügend = 6 (Leistung entspricht nicht den Anforderungen und lässt selbst die notwendigen Grundkenntnisse nicht erkennen).
Ich weise dabei vor allem auch darauf hin, dass erst ab Note 4 von "Mängeln" die Rede ist und verweise auf die Wortbedeutung der Noten 3 und 4 (Leistung befriedigt die Ansprüche; Leistung reicht aus).

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