Dienstpflicht/während krankheitsbedingter Abwesenheit (NRW)

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Referendar123
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Dienstpflicht/während krankheitsbedingter Abwesenheit (NRW)

Beitrag von Referendar123 »

Hey :-)


die KS-Leiterin schrieb mir während meiner langfristigen, krankheitsbedingten Abwesenheit eine email, die ich erst nach einigen Wochen gelesen habe, da ich eben krank geschrieben bin und mich meiner Genesung widme. Kann mir dies zu meinem Nachteil gereicht werden?

Gruß

MarlboroMan84
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Re: Dienstpflicht/während krankheitsbedingter Abwesenheit (N

Beitrag von MarlboroMan84 »

Auch von kranken Personen kann man erwarten, dass sie einmal pro Tag ihr Mails nachschauen, genauso wie man einmal pro Tag in den Briefkasten guckt.

Abgesehen davon ist es völlig unglaubwürdig, dass du eine derartige Mail nur nach "einigen Wochen" liest.

Tipp: Kopf in den Sand macht die Situation nicht besser.

Rets
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Re: Dienstpflicht/während krankheitsbedingter Abwesenheit (N

Beitrag von Rets »

Naja, es kommt da auf die Erkrankung an. Bei Burn out kann es schon erforderlich sein, keine Emails zu lesen. Bei Fieber und vielen anderen Erkrankungen wäre das auch eine Zumutung.

Davon abgesehen: Wenn klar ist, dass du sehr lange krank sein würdest, dann kann man zumindest auf Verständnis hoffen (Ist ja irgendwie verständlich, dass an dir nicht das Glück von Schule und Schülern hängt, so dass es wohl kaum zu Gelingen aller notwendig gewesen sein wird, sich in Anbetracht von weiteren Wochen des Krankgeschriebenseins sofort zu melden. Bei SL sieht sowas dann evtl. anders aus.).

Trotzdem würde ich den Tipp von MarlboroMan beherzigen: Jeder macht mal Fehler. Wenn du jetzt kein Schludri bist, der ständig nur mit Verständnis durchkommt (Hier mal ne Sitzung vergessen, da mal zu spät zum Unterricht, ...), wird man dir das vermutlich nur in Ausnahmefällen negativ anrechnen. Daher würde ich das auch offen angehen, eine Entschuldigung aussprechen und nach Lösungen suchen.

Rein dienstrechtlich kann ich mir kaum vorstellen, dass es da Konsequenzen gibt. Nur halt vielleicht auf menschlicher Ebene, aber deshalb ja der offene Umgang damit.

Kiggie
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Re: Dienstpflicht/während krankheitsbedingter Abwesenheit (N

Beitrag von Kiggie »

krank geschrieben, bedeutet ja nicht dienstunfähig.
Man darf auch arbeiten gehen, wenn man krank geschrieben ist, letzteres ist ja nur eine Empfehlung des Arztes. Das muss man unterscheiden.

Da wir die Krankheit nicht kennen, kann man nichts dazu sagen. Also ob E-Mails lesen deine Gesundheit so stark beeinträchtigt hätte.

Nachteil nicht, aber vielleicht bleibt ein fader Beigeschmack, abhängig von was sonst noch bei dir los ist.

der_bembel
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Re: Dienstpflicht/während krankheitsbedingter Abwesenheit (N

Beitrag von der_bembel »

Es kommt wohl auch darauf an, wie wichtig die E-Mail war bzw. ob eine zeitnahe Beantwortung nötig war.

nrw31
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Re: Dienstpflicht/während krankheitsbedingter Abwesenheit (N

Beitrag von nrw31 »

Kiggie hat geschrieben:krank geschrieben, bedeutet ja nicht dienstunfähig.
Das stimmt nicht. Nicht von ungefähr heißt der berühmte offizielle Schein aus dem Bereich der GKV "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung". Meistens bekommen Beamt/innen den aber auch, AU ist hier gleichbedeutend mit DU. Ich kenne aber auch eine Arztpraxis die Beamt/innen tatsächlich offiziell Dienstunfähigkeit bescheinigt.

Wer eine AU/DU Bescheinigung erhält, der hat einen Nachweis, dass der untersuchende Arzt hier eine vorübergehende Arbeits-/ Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Das ist wichtig, denn rechtlich wird der Bescheinigung im Zweifelsfsfall vor Gericht eine hohe Beweiskraft beigemessen.

Der Arzt bescheinigt ja nicht dass man "irgendwie krank" ist, sondern er stellt eine AU/DU dann aus wenn er der Ansicht ist, dass eine solche auch vorliegt.
Kiggie hat geschrieben: Man darf auch arbeiten gehen, wenn man krank geschrieben ist, letzteres ist ja nur eine Empfehlung des Arztes. Das muss man unterscheiden.
Richtig ist, dass man trotz AU/DU Bescheinigung arbeiten gehen kann und darf. Was aber an der Einschätzung des Arztes nichts ändert.

Ich sehe das so: Wenn ich davon ausgehe, dass ich einen verantwortungsvollen behandelnden Arzt habe der sich an geltendes Recht hält, werde ich mich an seine DU-Bescheinigung halten, da er mir die DU ja nicht ohne Grund bescheinigt.

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