Hessen - Modulprüfung endgültig nicht bestanden

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Daffy81
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Registriert: 22.02.2018, 8:14:11

Hessen - Modulprüfung endgültig nicht bestanden

Beitrag von Daffy81 »

Hallo ihr Wissenden,

bei mir stehen demnächst meine UBs an, aber ich hane eigentlich inzwischen gemerkt, dass das Referendariat nichts für mich ist. Es gibt ja die Möglichkeit abzubrechen und rausgeprüft zu werden. Also eine Modulprüfung endgültig nicht zu bestehen. Meine Frage nun:

- Wie unterscheiden sich dann die direkten Konsequenzen?

- Am ersten Tag sagte die Studienseminars Präsidentin etwas davon, dass es noch 3 Monate Geld geben würde, wenn man endgültig durchgefallen ist. An dem Vereidigungstag habe ich bei dem Nebensatz natürlich nicht nachgeharkt. Ich will an sich dort auch jetzt noch nicht nachfragen, darum wollte ich hier fragen: Weiß jemand, wie es in Hessen genau abläuft, wenn man endgültig rausgeprüft wurde?

Vielen Dank!

tiger
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Registriert: 12.02.2017, 2:21:44

Re: Hessen - Modulprüfung endgültig nicht bestanden

Beitrag von tiger »

Abbrechen heißt, du stellst bei deinem Vorgesetzten den Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis. Da du als Referendar keine Aufgaben wahrnimmst, bzgl. deren man dich nicht ersetzen kann (z. B. als Prüfer in einem laufenden Abitur), wirst du dann so schnell entlassen, wie die Behörden es hinbekommen (innerhalb weniger Tage bzw. Wochen).
Daffy81 hat geschrieben:dass es noch 3 Monate Geld geben würde
Aha, daher weht der Wind. Um dir diesen Zahn zu ziehen: Die hessische Ausbildungsverordnung sagt meines Wissens, dass man einen nicht bestandenen Prüfungsteil innerhalb von drei Monaten nachholen kann. Das heißt aber auch, dass du in dieser Zeit "für dein Geld arbeiten" musst (also Unterricht erteilen etc.), keine andere Tätigkeit aufnehmen kannst und das Studienseminar und/oder die Schule es bald mitbekommen werden, falls du nicht tatsächlich vorhast, die Prüfung doch noch zu bestehen.

Wenn du mit deiner Frage also darauf hinauswillst, ob du auf Kosten des Steuerzahlers noch drei weitere Monate ausgehalten werden kannst, finde ich das moralisch nicht in Ordnung. Falls der Beruf nichts für dich ist und du deshalb aufhören willst, gerne – aber dann bitte per Abbruch und nicht durch absichtliches Nichtbestehen.

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