Teilzeitjob zwischen Studium und Referendariat

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Laufa25
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Teilzeitjob zwischen Studium und Referendariat

Beitrag von Laufa25 »

Hallo liebe Mitglieder und Lehramtskolleg/innen,
ich habe eine finanzielle Frage. Ich bin jetzt in ca. 6 Wochen mit meinem Lehramtsstudium in Bayern fertig und werde ab September 2019 das Referendariat beginnen. Um diese Zeit zu überbrücken, habe ich eine Stelle als Schulbegleiter für 20 Stunden die Woche bei 12€ Stundenlohn bekommen.
Jetzt meine Frage: Bekomme ich noch Kindergeld, und inwieweit muss ich diese Teilzeitstelle versteueren? Bin noch 24 und damit familienversichert. Bringt es Vorteile, wenn ich mich als Werksstudent anmelde?
An wen könnte ich mich alternativ am besten wenden? An den Steuerberater? An den BLLV?
Vielen Dank schonmal und eine schöne Woche
Beste Grüße
Tobi

nrw31
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Wohnort: NRW / Hochschulbereich

Re: Teilzeitjob zwischen Studium und Referendariat

Beitrag von nrw31 »

Laufa25 hat geschrieben: Ich bin jetzt in ca. 6 Wochen mit meinem Lehramtsstudium in Bayern fertig und werde ab September 2019 das Referendariat beginnen. Um diese Zeit zu überbrücken, habe ich eine Stelle als Schulbegleiter für 20 Stunden die Woche bei 12€ Stundenlohn bekommen.
Jetzt meine Frage: Bekomme ich noch Kindergeld, und inwieweit muss ich diese Teilzeitstelle versteueren? Bin noch 24 und damit familienversichert. Bringt es Vorteile, wenn ich mich als Werksstudent anmelde?
Die Antwort ist meiner Ansicht nach ziemlich simpel:

So lange du noch als Studierender immatrikuliert bist, gelten für dich die Regelungen für Studierende. Sobald du nicht mehr immatrikuliert bist, ist es damit vorbei.

Steuerlich zählt das ganz normal zu deinem Jahreseinkommen. Bei der Steuererklärung im nächsten Jahr muss man dann sehen wie das unterm Strich aussieht. Falls der Job ein Minijob ist, gelten die Regelungen für diese.

MarlboroMan84
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Re: Teilzeitjob zwischen Studium und Referendariat

Beitrag von MarlboroMan84 »

Normalerweise wird man mit Bestehen der letzten Prüfung automatisch exmatrikuliert, und damit ist dein Arbeitsverhältnis ganz normal sozialversicherungspflichtig. D.h. kein Kindergeld mehr und ganz reguläre Abzüge für SV und Lohnsteuer (hier vermutlich gering).


D.h. bei einem Bruttoeinkommen von 1000 EUR hast du knapp 800 EUR netto. KG gibt es natürlich nicht mehr. Gibt es so oder so nicht mehr, da Ausbildung abgeschlossen.

Tipp: Besser eine Stelle als Vertretungslehrer suchen.
Zuletzt geändert von MarlboroMan84 am 21.08.2018, 19:41:09, insgesamt 1-mal geändert.

MarlboroMan84
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Re: Teilzeitjob zwischen Studium und Referendariat

Beitrag von MarlboroMan84 »

nrw31 hat geschrieben:
Laufa25 hat geschrieben: Falls der Job ein Minijob ist, gelten die Regelungen für diese.

Bei einem Bruttoeinkommen von ca. 1000 EUR im Monat ist das kein Minijob.

Laufa25
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Re: Teilzeitjob zwischen Studium und Referendariat

Beitrag von Laufa25 »

OK vielen Dank schon mal für die Antworten.
Aber trotzdem gibt es zwei Punkte die ich noch ergänzen muss.
Da meine Prüfungen noch bis Oktober laufen, bin ich bis 31.3.2019 noch als Student gemeldet, daher müsste es ja laufen, wie NRW31 beschrieben hat.
@MalboroMan84 nein das ist (bei uns) nicht so. Das Referendariat zählt auch noch zur Ausbildung dazu und daher kann ich mich, wie ich es auch getan habe, nochmals ein Semester rückmelden, auch wenn das Examen schon geschrieben wurde. Die Wartezeit bis zum Beginn des Referendariats ist laut Information des KMK Bayerns eine ,,terminlich begründete Unterbrechung der Ausbildung, die mit Beginn des Referendariats weiterläuft".
Daher behalte ich auch meinen Anspruch auf Kindergeld.
Jetzt ist eben nur die Frage ob ich es auch trotz Nebenjob bekomme, aber ich denke dann müsste NRW31 doch richtig liegen?!

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