MW11 hat geschrieben: ↑29.08.2020, 8:49:07
Hallo zusammen,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage:
Angenommen, jemand fällt beim 2. Staatsexamen für Gymnasium
erstmalig durch und bricht dann
genehmigt sein Referendariat ab:
In welchem Bundesland befindest du dich? Ist auf Grund des Föderalismus (bestimmt schon davon gehört?!) nicht ganz unbedeutend.
Von einem "genehmigten" Abbruch habe ich noch nie gehört. Mir ist nur ein (freiwilliger oder unfreiwilliger) Abbruch (=Referendariat endgültig nicht bestanden) und eine Unterbrechung wegen eines triftigen Grundes bekannt. Aber auch hier mag es exotische Ausnahmen in anderen Bundesländern geben... Prüfungsordnungen helfen ggf. weiter.
Kann er dann noch einmal mit dem Ziel Lehramt für Haupt- und Realschulen studieren, sich dabei vieles aus dem ersten Studium
anrechnen lassen und danach das komplette Referendariat für Haupt-und Realschule absolvieren?
Auch hier kann man keine pauschale Antwort (Föderalismus) geben. Soweit ich weiß, kann man nach einem endgültig nicht bestandenen Referendariat bundesweit (!) nicht mehr die nicht bestandene Schulart studieren bzw. ein Referendariat hierzu ablegen. Man müsste eine andere Schulart komplett neu studieren, wobei das Anrechnen von Vorleistungen aus dem vorherigen Lehramtsstudium zumeist kaum nennenswert möglich ist. Aber auch hier müsste man konkret mit der anvisierten Uni (bzw. Päd. Hochschule) sprechen.
Wenn ja, wie viele Versuche hat er dann beim 2. Staatsexamen? Wieder zwei, weil es ja ein Referendariat für eine andere Schulform ist oder nur einen, weil er ja schon beim 2. Staatsexamen für eine andere Schulform erstmalig durchgefallen ist?
Das lässt sich klar beantworten: Du (bzw. "er") hätte wieder zwei Versuche, weil es sich um ein komplett anderes Lehramt handeln würde. Daher wäre auch ein komplett neues Studium (logisch!) notwendig und ein Aufbau auf dem vorherigen Studium nicht wirklich realistisch.
Und stimmt es, dass man, wenn man dann das Referendariat für Haupt- und Realschule besteht, auch wieder am Gymnasium und der SEK II unterrichten kann, weil man ja auch einen Master of Education (1. Staatsexamen) für Gymnasien/Gesamtschulen hat?
Wieder die Frage: welches Bundesland?
Ich habe von solch einer Regelung noch nichts gehört und halte sie auch nicht für realistisch, da man das Referendariat für Sek. II nicht bestanden hat und logischerweise also nicht qualifiziert ist, dort zu unterrichten. Dass man irgendwann mal vor Jahren das entsprechende 1. Staatsexamen bzw. den Master dafür abgelegt hat, dürfte irrelevant sein. Du hast ja quasi staatlich attestiert bekommen, dass du nicht in der Lage bist, Lehrer für Sek. II zu sein. Das gilt lebenslänglich und bundesweit und lässt sich auch nicht so ohne Weiteres durch offensichtliche Schlupflöcher umgehen.
Inwieweit man tatsächlich ein anderes Lehramt überhaupt (noch) studieren kann, muss man mit der jeweiligen Universität ggf. "aushandeln". Gerne gesehen sind solche Kandidaten (verständlicherweise) nicht, unter Umständen wird man gefragt, ob man schonmal irgendwann eine Lehramtsprüfung endgültig nicht bestanden hat.
So wie ich das verstanden habe, muss man nur irgendwie ein 2. Staatsexamen in die Tasche bekommen, für welche Schulform wäre das dann letztendlich egal. Da würde dann auch wieder das 1. Staatsexamen seinen Wert bekommen, weil es ja oft so für sich keinen besonderen Wert hat.
Noch nie etwas derartiges gehört. Es wird Zeit, dass du in den relevanten Prüfungsordnungen nachschaust und ggf. zuständige Beratungsstellen/Gewerkschaften kontaktierst im passenden Bundesland. Alles andere ist Fischerei in ganz trüben Gewässern.
P.S.: Meist wird der 2. Anlauf bestanden; man sollte sich nicht vorschnell mit dem eigenen Scheitern beschäftigen. Viel Glück!
