Sozialpunkte für bald (verheiratete)

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Jooge
Beiträge: 24
Registriert: 10.06.2005, 19:46:09

Sozialpunkte für bald (verheiratete)

Beitrag von Jooge »

Hallo!

Ich werde (hoffentlich) am 1.2.06 mein Referendariat in Rheinland Pfalz antreten.
Ich bin Bewerber aus Köln, NRW (Sek 1, Sport/Sozialkunde), komme aber ursprünglich aus Rheinland Pfalz, möchte deshalb zurück.

Meine Frage:
Erhalte ich Sozialpunkte, wenn ich mit der Bewerbung zum Referendariat einen Termin beim Standesamt vorweisen kann? Die zu heiratende Person wohnt in dem Bezirk, in dem ich gerne eine Stelle bekommen würde.

Gruß,
Jooge

Scooter

Beitrag von Scooter »

...die zu heiratende Person??????
Wie wärs mit mein(e) Verlobte(r)????

in NRW Reicht es, wenn du bestätigst, dass ihr seit mind. 6 Monaten in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen wohnt, sprich: Mietvertrag o.ä.

LG

Scooter

Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

Offenbar leben die beiden aber derzeit nicht zusammen in einer Wohnung. Mich würde es verblüffen , wenn es einen Sozialpunkt gäbe, denn einen Termin machen kann schließlich jeder. Absagen kann man den auch. Tatsächliches Zusammenleben erscheint mir das sinnvollere Kriterium zu sein.

Gruß, Snape

Scooter

Beitrag von Scooter »

Aber Erst- und Zweitwohnsitz kann man anmelden..wenn der Erstwohnsitz schon seit 6 Monaten in RLP ist..dann kann er/sie Glück haben.

Gina
Beiträge: 7
Registriert: 08.05.2005, 8:04:51
Wohnort: NRW

Beitrag von Gina »

Ich weiß nur, wie es in NRW ist, aber vermutlich ist es vergleichbar mit Rheinland-Pfalz. Also:
für "verheiratet" gibt es mehr Sozialpunkte als für "eheähnliche Gemeinschaft" (3 statt 1 Punkt)
für die eheähnliche Geminschaft muss man bereits 1 Jahr zusammenwohnen (bin aber nicht sicher, ob zum Zeitpunkt der Bewerbung oder zu jenem des Dienstantritts)
es reicht tatsächlich, zum Zeitpunkt der Bewerbung das "Aufgebot" bestellt zu haben, die Urkunde kann man innerhalb einiger Wochen nachreichen. Die Punkte gibts aber nur für die Eheschließung, nicht für das Aufgebot.

Klär das aber lieber bei der Bezirksregierung, bzw bei der GEW ab.

Gruß, Gina

Jooge
Beiträge: 24
Registriert: 10.06.2005, 19:46:09

Beitrag von Jooge »

@Scooter:

Wie meinst Du das:
"Aber Erst- und Zweitwohnsitz kann man anmelden..wenn der Erstwohnsitz schon seit 6 Monaten in RLP ist..dann kann er/sie Glück haben."

Bezieht sich das auf meine Frage nach dem Termin beim Standesamt, oder ist der Erstwohnsitz generell von Bedeutung bei der Bewerbung zum Referendariat?

Gruß,
Jooge

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