Hallo!
Ich werde (hoffentlich) am 1.2.06 mein Referendariat in Rheinland Pfalz antreten.
Ich bin Bewerber aus Köln, NRW (Sek 1, Sport/Sozialkunde), komme aber ursprünglich aus Rheinland Pfalz, möchte deshalb zurück.
Meine Frage:
Erhalte ich Sozialpunkte, wenn ich mit der Bewerbung zum Referendariat einen Termin beim Standesamt vorweisen kann? Die zu heiratende Person wohnt in dem Bezirk, in dem ich gerne eine Stelle bekommen würde.
Gruß,
Jooge
Sozialpunkte für bald (verheiratete)
Ich weiß nur, wie es in NRW ist, aber vermutlich ist es vergleichbar mit Rheinland-Pfalz. Also:
für "verheiratet" gibt es mehr Sozialpunkte als für "eheähnliche Gemeinschaft" (3 statt 1 Punkt)
für die eheähnliche Geminschaft muss man bereits 1 Jahr zusammenwohnen (bin aber nicht sicher, ob zum Zeitpunkt der Bewerbung oder zu jenem des Dienstantritts)
es reicht tatsächlich, zum Zeitpunkt der Bewerbung das "Aufgebot" bestellt zu haben, die Urkunde kann man innerhalb einiger Wochen nachreichen. Die Punkte gibts aber nur für die Eheschließung, nicht für das Aufgebot.
Klär das aber lieber bei der Bezirksregierung, bzw bei der GEW ab.
Gruß, Gina
für "verheiratet" gibt es mehr Sozialpunkte als für "eheähnliche Gemeinschaft" (3 statt 1 Punkt)
für die eheähnliche Geminschaft muss man bereits 1 Jahr zusammenwohnen (bin aber nicht sicher, ob zum Zeitpunkt der Bewerbung oder zu jenem des Dienstantritts)
es reicht tatsächlich, zum Zeitpunkt der Bewerbung das "Aufgebot" bestellt zu haben, die Urkunde kann man innerhalb einiger Wochen nachreichen. Die Punkte gibts aber nur für die Eheschließung, nicht für das Aufgebot.
Klär das aber lieber bei der Bezirksregierung, bzw bei der GEW ab.
Gruß, Gina
@Scooter:
Wie meinst Du das:
"Aber Erst- und Zweitwohnsitz kann man anmelden..wenn der Erstwohnsitz schon seit 6 Monaten in RLP ist..dann kann er/sie Glück haben."
Bezieht sich das auf meine Frage nach dem Termin beim Standesamt, oder ist der Erstwohnsitz generell von Bedeutung bei der Bewerbung zum Referendariat?
Gruß,
Jooge
Wie meinst Du das:
"Aber Erst- und Zweitwohnsitz kann man anmelden..wenn der Erstwohnsitz schon seit 6 Monaten in RLP ist..dann kann er/sie Glück haben."
Bezieht sich das auf meine Frage nach dem Termin beim Standesamt, oder ist der Erstwohnsitz generell von Bedeutung bei der Bewerbung zum Referendariat?
Gruß,
Jooge