Heftstreifen für die Bewerbung benutzen!

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Augustmond

Heftstreifen für die Bewerbung benutzen!

Beitrag von Augustmond »

Hallo ihr Lieben,

ich wende mich mit einer wirklich doofen Frage an Euch! :roll: Aber mir erscheint die Angabe in den Bewerbungsunterlagen von Arnsberg in NRW etwas suspekt, dass ich meine Unterlagen auf einen Heftstreifen einreichen soll, d.h. ja dann, dass ich sie lochen muss! Kann das den wirklich so richtig sein, dass ich meine beglaubigten Zeugnisse und co lochen soll? Oder verstehen die eventuell etwas anderes unter Heftstreifen als diese Laschen zum abheften? :roll: Eine echt doofe Frage, ich weiß, aber ich dachte ich frag vorsichtshalber mal nach!
Ach ja und noch was:
Habt ihr die Unterlagen so, oder per Einschreiben verschickt?

Danke für Eure Hilfe! Liebe Grüße, Augustmond!

Beatrice
Beiträge: 299
Registriert: 31.05.2005, 12:49:15

Vorgaben unbedingt einhalten!

Beitrag von Beatrice »

Hallo!

Die Bewerbung mit Heftstreifen wird von allen(!) Bezirksregierungen in NRW ausdrücklich verlangt um der Sachbearbeitung im Dezernat die Durchsicht und Bearbeitung zu erleichtern. Die damit verbundene Lochung ist identisch mit der Personalakte, die bei erfolgreicher Bewerbung umgehend angelegt wird (2-Loch–System mittig, wie beim Aktenordner).

Der Umschlag wird beim Posteingang von der Poststelle im Amt geöffnet. Die Bewerbungen liegen anschließend auf einem Stapel und werden dem Dezernat für Lehrerausbildung zugeteilt. Die Reihenfolge der erforderlichen Bewerbungsdokumente, die sich im Heftstreifen befinden müssen, ist unter allen Umständen einzuhalten (unbedingt den Angaben aus dem Merkblatt folgen!). Das Verfahren ist seit Jahren etabliert und erfolgreich.

Besonders zu empfehlen sind neutrale Heftstreifen aus Pappe ohne Schnickschnack. In keinem Fall ein Deckblatt und keine Schutzhülle oder andere Dinge, die nicht verlangt sind! Und das Passfoto auf dem Lebenslauf nicht mit Büroklammer befestigen sondern direkt mit Mini-Klebepads fixieren (vorher auf der Rückseite mit Namen und Geburtsdatum beschriften). Das Blatt, auf dem die gewünschte Reihenfolge steht, ist gleichzeitig das letzte Blatt in den Bewerbungsunterlagen.

Denken wir an die Engländer:
„Wir lesen nicht den Inhalt, sondern zählen nur die Blätter.“ Ähnlich funktioniert auch unsere Bürokratie. Sollte eine angeforderte Seite nicht an den geforderten Stellen in der Bewerbung zu finden sein (die Reihefolge ist auf einem beigefügten Merkblatt vorgegeben und verbindlich), dann bedeutet das für den Sachbearbeiter einen Arbeitsaufwand, in der Bewerbung danach zu suchen. Bei mehreren hundert Bewerbungen pro Woche sollte man die Verantwortlichen im Dezernat nicht unnötig reizen! Schließlich ist es keine individuelle Bewerbung für ein Unternehmen sondern ein amtlicher Vorgang, bei dem es wichtig ist, das sich jeder Bewerber an die Vorgaben hält. Nur ordnungsgemäße Bewerbungen werden auch ordnungsgemäß bearbeitet.

Zur Sendeform:
Entweder die Bewerbung persönlich an der Poststelle in der Bezirksregierung abgeben und sich auf dem DIN A4 Umschlag den Eingangsstempel geben lassen (ist gleichzeitig eine Quittung) oder die Unterlagen als Brief (ebenfalls DIN A4) per Einschreiben und(!) Rückschein versenden. Die Fristen sind dabei dringend einzuhalten!

Viel Glück wünscht
Beatrice

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Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse. (Antoine de Saint-Exupéry)

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