Hallo,
beginn jetzt zum 1.8. mein Ref. in Hessen und würde gerne vorab schon mal wissen, was ich als Lehramtsanwärter von den Steuern absetzen kann, d.h., welche Belege wichtig sind?
Also, an alle die Ahnung davon haben, schreibt mir alles was ihr wisst!!!
Danke,
liebe Grüße Nana
Steuer....
Re: Steuer....
Moin!nana hat geschrieben:Hallo,
beginn jetzt zum 1.8. mein Ref. in Hessen und würde gerne vorab schon mal wissen, was ich als Lehramtsanwärter von den Steuern absetzen kann, d.h., welche Belege wichtig sind?
Also, an alle die Ahnung davon haben, schreibt mir alles was ihr wisst!!!
Danke,
liebe Grüße Nana
Du kannst alle nicht vom Seminar erstatteten Fahrtkosten zum Seminar und zur Schule absetzen sowie sämtliche Kosten für Büromaterial, Kopien, Lehrwerke, sonstiges U-Material etc.
Ich weise aber aus gutem Grund darauf hin, dass Du in Steuerklasse I aufs Jahr gerechnet bei 960 Euro netto oder so gerade einmal um die 500 Euro Lohnsteuer zahlst. Das kann insofern zum Problem werden, dass wenn man deutlich mehr zum absetzen hat als man Steuern zahlt, die Rechnung natürlich nur bis zur tatsächlich gezahlten Lohnsteuer aufgeht.
Gruß
Lysander
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Sorry, aber in meinem letzten Posting habe ich MIST erzählt.
Die Lohnsteuer errechnet sich ja aus dem zu versteuernden Einkommen. Hierfür gibt es festgelegte Listen. Der Freibetrag für zu versteuerndes Einkommen lag 2004 bei 7670 Euro. Wenn Du also nur soviel im Jahr verdienst, zahlst Du keine Lohnsteuer.
Bei 12.000 Euro Bruttoeinkommen - also ungefähr das Jahreseinkommen eines Studienreferendars, der Sek II macht, zahlst Du 842 Euro Lohnsteuer.
Das bedeutet jetzt NICHT, dass Du 842 Euro Büromaterial von der Steuer absetzen kannst.
Im Gegenteil.
Alle absetzbaren Sachen werden vom zu versteuernden Einkommen abgerechnet. Wenn Du also für 500 Euro Büromaterial kaufst, dann würde sich Dein zu versteuerndes Einkommen auf 11.500 Euro reduzieren, was bedeuten würde, dass Du nur noch 730 Euro Lohnsteuer bezahlen würdest - also 112 Euro weniger. Hochgerechnet schlagen also alle absetzbaren Sachen nur mit ca. 20% Absetzwert auf die Lohnsteuer gerechnet zu Buche.
In anderen Worten: Um also die vollen 842 Euro Lohnsteuer zurückzuerhalten, müsstest Du Dein zu versteuerndes Einkommen auf 7.670 Euro reduzieren, d.h. absetzbares Material in Höhe von 4.330 Euro kaufen (wieder bei 12.000 Euro Jahresgehalt gerechnet).
Nochmal anders gesagt:
Du kannst im Grunde nur ca. 20% der Kosten effektiv absetzen. Ein Schreibblock für 1 Euro kann also nur zu ca. 20% abgesetzt werden, d.h. Du bekämst 20 Cent bei der Lohnsteuer zurück.
Daher ist es trügerisch, einkaufen zu gehen mit der Prämisse "Ich kann es ja absetzen". Du wirst immer auf 80% der Kosten sitzenbleiben.
Anders ist das bei den Fahrtkosten, weil es dafür Kilometerpauschalen gibt und keine anteilsmäßige Anrechnung.
Gruß
Lysander
Hier noch der Link zur Tabelle:
http://www.steuerlinks.de/download/est- ... abelle.pdf[/u]
Die Lohnsteuer errechnet sich ja aus dem zu versteuernden Einkommen. Hierfür gibt es festgelegte Listen. Der Freibetrag für zu versteuerndes Einkommen lag 2004 bei 7670 Euro. Wenn Du also nur soviel im Jahr verdienst, zahlst Du keine Lohnsteuer.
Bei 12.000 Euro Bruttoeinkommen - also ungefähr das Jahreseinkommen eines Studienreferendars, der Sek II macht, zahlst Du 842 Euro Lohnsteuer.
Das bedeutet jetzt NICHT, dass Du 842 Euro Büromaterial von der Steuer absetzen kannst.
Im Gegenteil.
Alle absetzbaren Sachen werden vom zu versteuernden Einkommen abgerechnet. Wenn Du also für 500 Euro Büromaterial kaufst, dann würde sich Dein zu versteuerndes Einkommen auf 11.500 Euro reduzieren, was bedeuten würde, dass Du nur noch 730 Euro Lohnsteuer bezahlen würdest - also 112 Euro weniger. Hochgerechnet schlagen also alle absetzbaren Sachen nur mit ca. 20% Absetzwert auf die Lohnsteuer gerechnet zu Buche.
In anderen Worten: Um also die vollen 842 Euro Lohnsteuer zurückzuerhalten, müsstest Du Dein zu versteuerndes Einkommen auf 7.670 Euro reduzieren, d.h. absetzbares Material in Höhe von 4.330 Euro kaufen (wieder bei 12.000 Euro Jahresgehalt gerechnet).
Nochmal anders gesagt:
Du kannst im Grunde nur ca. 20% der Kosten effektiv absetzen. Ein Schreibblock für 1 Euro kann also nur zu ca. 20% abgesetzt werden, d.h. Du bekämst 20 Cent bei der Lohnsteuer zurück.
Daher ist es trügerisch, einkaufen zu gehen mit der Prämisse "Ich kann es ja absetzen". Du wirst immer auf 80% der Kosten sitzenbleiben.
Anders ist das bei den Fahrtkosten, weil es dafür Kilometerpauschalen gibt und keine anteilsmäßige Anrechnung.
Gruß
Lysander
Hier noch der Link zur Tabelle:
http://www.steuerlinks.de/download/est- ... abelle.pdf[/u]
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Fahrtgeld in dem Sinne gibt es nicht. Das geht aber in der Tat nach Kilometern und nach der Anzahl der Tage, die Du die Strecke im Kalenderjahr zurückgelegt hast. Nebenbei: Rechnet man Ferien und Wochenenden raus, bleiben gerade einmal zwischen 180 und 200 Tage übrig.angellover hat geschrieben:Aha..ok...ach ist das alles so kompliziert...nun ja, und wie sieht das dann mit dem Fahrtgeld aus? Geht das nach Kilometern oder wie?
Darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit, die Fahrtkosten mit dem ÖPNV gesondert abzusetzen.
Gruß
Lysander