Fahrtkostenerstattung

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
bettyboo

Fahrtkostenerstattung

Beitrag von bettyboo »

Hallo!
Ich beginne jetzt dann mein referendariat und werde wohl fast 80 km fahren müssen bzw. umziehen.
Weiß von euch jemand, wie es mit der Fahrkostenrückerstattung genau aussieht, oder wo man sich informieren kann bzw. entsprechende Formulare erhält. Bekommt man auch etwas rückerstattet, wenn man mit dem Zug fährt?
Danke, schon im Voraus für euere Hilfe!

Michi
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Beitrag von Michi »

Die Fahrkosten werden -soweit ich informiert bin- nur vom Einsatzort zur Seminarschule erstattet. Die Fahrt von Wohnung zur Schule kannst in deiner Steuerklärung geltend machen; wird wenig sein, da Referendare wenige Steuern bezahlen.

angellover
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Beitrag von angellover »

Also ich hab die Info bekommen, dass die Fahrkosten so bezahlt werden, wie die billigste Zugfahrkarte. Also man bekommt nur das Geld, als würde man mit dem Zug fahren. Aber ich glaube die Formulare bekommste Du in deinem Seminar, auf meinem Infoblatt vom Sem. Trier steht draugf, dass man die erhält, wenns richtig anfängt, also im Septzember...

Joe
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Beitrag von Joe »

Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Für Baden-Württemberg gilt:
Wohnung->Schule wird nicht ersetzt;
Wohnung->Seminar(->Wohnung) sowie
Schule->Seminar (-> Wohnung) wird zu 50% ersetzt.

Schaf
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Beitrag von Schaf »

@ Joe
Haben sie das etwa auch geändert? Bisher wurden doch Fahreten zum Seminar und zurück voll ersetzt, zur Schule aber nicht. Und scheinbar kann man auch anfragen am Seminar, ob man Monatsfahrkarten bezahlt bekommt, wenn man mit dem ÖPNV das Seminar erreichen kann. Das scheint aber von Seminar zu Seminar verschieden zu sein und nicht einheitlich geregelt.

Liebe Grüße,

Schaf

Joe
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Beitrag von Joe »

Ich zitiere mal aus einem Reader, der im Seminar Stuttgart II ausgeteilt wurde (auch zu finden unter www.seminar-stuttgart.de):
Grundsätzlich wird Ihr Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort können Sie nicht als Reisekosten geltend machen. Diese Unkosten müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Ein-kommensteuererklärung unter ”Werbungskosten” geltend machen. Die Reisekosten zum Seminar werden Ihnen (wenn Sie außerhalb Stuttgarts wohnen) vom Seminar entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht erstattet.
Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mehr als 8 Stunden unterwegs sind (z.B. morgens Fachsitzung Pädagogik, nachmittags Fachdidaktik).
Sie haben als Referendar/in lediglich Anspruch auf Erstattung der Hälfte der Reise-kosten, d.h. bei Benützung eines Autos pro km Fahrtstrecke 50% von 0,16 Euro bzw. 0,22 Euro (bei Vorliegen anerkannter triftiger Gründe), bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel die Hälfte des Fahrpreises (bei der DB die 2. Wagenklasse), wobei die günstigste Möglichkeit (Mehrfahrten-, Monatskarte je nach Einzelfall) gewählt werden muss. Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld bei Abwesenheit von der Wohnung
von mindestens 8 Std. 50% von 6,00 Euro
von mindestens 14 Std. 50% von 12,00 Euro
Alles klar :wink:

Schaf
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Beitrag von Schaf »

Die Seminar in Bawü sind echt komisch... Warum bekommt Ihr so was und wir müssen warten, was der erste Seminartag bringt?

Liebe Grüße,

Schaf
Zuletzt geändert von Schaf am 07.08.2005, 16:26:13, insgesamt 1-mal geändert.

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