Private Versicherung oder freiwillige Versicherung?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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frutte55
Beiträge: 21
Registriert: 27.06.2005, 22:43:30

Private Versicherung oder freiwillige Versicherung?

Beitrag von frutte55 »

Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob ich mich für das Referendariat privat versichern muss? ich bin im Moment noch familienversichert und habe eine private Zusatzversicherung. Könnte ich das so beibehalten. Wahrscheinlich nicht, oder?

Eigentlich möchte ich eine private Versicherung meiden, da man anschließend nie wieder in die gesetztliche wechseln kann...

Was habt ihr gemacht?

Jessica

grummel26
Beiträge: 64
Registriert: 16.05.2005, 0:07:40
Wohnort: Roth

Hallo!

Beitrag von grummel26 »

Deine Infos stimmen so nicht!

Natürlich kann bzw. muss man wieder aus der Privaten raus, wenn man nämlich nach dem Ref erstmal einen Angestelltvertrag bekommt oder gar keine Anstellung!
Wenn du dich jetzt in der Gesetzlichen versicherst, verlierst du deinen Anspruch auf die Beihilfe und musst 100% zahlen.
Ist die Frage was du möchtest, aber in der Familienvers. kannst du nicht mehr bleiben, da du ja selbst verdienst.

Ich habe mich privat versichert, da bessere Leistungen,... Man bekommt einen Ausbildungstarif für ca. 80 Euro!

Für nähere Infos, bitte PN!

LG, Grummeline
Am 31.5.07 letzte Prüfung 2.Stex!!!!

Herbie
Beiträge: 432
Registriert: 10.07.2005, 11:48:05
Wohnort: B.-W. Gymnasium

Private oder gesetzliche Krankenverischerung?

Beitrag von Herbie »

Hallo, Leute!

Also, mit der Krankenversicherung ist das so eine Sache. Zum Teil kann ich Grummel 26 recht geben, zum Teil noch etwas ergänzen. Soweit das Referendariat im Beamtenverhälnis abgeleistet wird, kann man mit Beginn des Dienstverhältnisses in eine private Krankenverischerung eintreten. Doch welche Folgen hat das?

Vorteile durch die private Krankenverischerung im Referendariat
  • Man kann sich bei der privaten Kasse zu 50 % versichern und kommt so auch in den Genuß der staatlichen Beihilfe. Mit der gesetzlichen Krankenverischerung wäre das nicht möglich; man müßte sich dort zu 100 % versichern.
  • Die privaten Kassen bieten recht günstige Ausbildungstarife an. Man hat schon im Referendariat den vollen Anspruch auf die Leistungen der privaten Kasse, und das für relativ wenig Geld.
  • Nach dem Ende des Referendariats kann die private Krankenversicherung zu den alten Bedingungen einige Monate weiterlaufen. Die private Kasse bietet für diese Zeit die volle Leistung an, ersetzt also sogar die wegfallende Beihilfe; der Beitrag bleibt unverändert. So sind beispielsweise die Sommerferien nach dem Vorbereitungsdienst kein Problem.
  • Wird man direkt als beamteter Lehrer in den Schuldienst übernommen, kann die private Krankenversicherung nahtlos weitergeführt werden. Eine erneue Risikoprüfung erfolgt nicht. Lediglich ein neuer Tarif wird festgesetzt (darüber kann man sich rechtzeitig vorher informieren).
Nachteil durch die private Krankenverischerung im Referendariat

Wenn man im Anschluß an den Vorbereitungsdienst nicht direkt als beamteter Lehrer in den Schuldienst übernommen wird, hat man unter Umständen ein Problem:
  • Bekommt man irgendeine Arbeitsstelle im Angestelltenverhältnis (z.B. als Lehrer im Angestelltenverhältnis), dann unterliegt man – sofern das Einkommen nicht die magische Grenze übersteigt – der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, daß man in diesem Falle anstandslos von der gesetzlichen Krankenversicherung (wieder-)augenommen wird; man kann die private Krankenversicherung dann nicht fortführen, aber für einen ziemlich geringen Beitrag ruhen lassen, um gegebenenfalls später ohne erneute Risikoprüfung dort wiedereinsteigen zu können.
  • Beklommt man aber gar keine Arbeitsstelle, dann gibt's kein Arbeitslosengeld (da man als Beamter nichts einbezahlt hat); somit besteht keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, und man darf davon ausgehen, daß die gesetzliche Krankenversicherung in dieser Situation die (Wieder-)Aufnahme verweigert. Gut – die bestehende private Versicherung kann natürlich fortgeführt werden. Doch den günstigen Ausbildungstarif bekommt man auf Dauer nicht, und außerdem fällt die staatliche Beihilfe weg. Man muß sich daher als Arbeitsloser entweder teuer zu 100 % privat versichern (was zum Problem wird) oder auf eine Krankenversicherung ganz verzichten (ganz schlecht).

    In einem solchen Problemfall kann man sich z.B. dadurch behelfen, daß man sich erneut an einer Hochschule immatrikuliert oder vorübergehend eben irgendeine Stelle annimmt, um sich damit die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicheurng zu ebnen.
Fazit: Aussagen wie „Ein Zurück in die Gesetzliche gibt es nicht.“ sind falsch. Aber problematisch kann es schon sein, wenn man nach dem Referendariat keine Arbeitsstelle findet.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

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