Konkrete Aktion - eure Reaktion
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Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion
Schüler, die heute Abitur machen, hätten vor 10 Jahren noch nicht einmal die Mittlere Reife bekommen...
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Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion
Was würdet ihr tun, wenn ein Erstklässler wegläuft und von alleine nicht zurück in den Klassenraum kommt? Schulleitung oder andere Kollegen ohne Klasse sind nicht in der Nähe.
Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion
Kollege im Nachbarklassenzimmer darum bitten, auch einen Blick auf meine Klasse zu haben, während ich das Kind suche. Die Kinder bekommen inzwischen einen Arbeitsauftrag, egal was. Hauptsache sie sind beschäftigt. Das ist dann eine sog. "Seitenaufsicht". Rechtlich nicht ganz sauber, aber in der Situation eine Risikoabwägung. Das weggelaufene Kind braucht meine eigene Aufsicht vermutlich mehr. Das geht aber natürlich nicht, wenn das Ereignis die Klasse so aufgewühlt hat, dass sie eine eigene Aufsicht braucht, um Schlimmeres zu vermeiden.Sternenlicht hat geschrieben:Was würdet ihr tun, wenn ein Erstklässler wegläuft und von alleine nicht zurück in den Klassenraum kommt? Schulleitung oder andere Kollegen ohne Klasse sind nicht in der Nähe.
Alternativ: Sekretariat/Schulleitung per Handy informieren und bei der Klasse bleiben. Schulrechtlich wohl die einwandfreiste Lösung.
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Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion
Und wenn der Schüler dann weiter vor mir wegläuft? Was dann?
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Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion
wie, was dann? Einfangen und die Eltern anrufen.
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06
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Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion
D.h. einfangen und gegen den Willen des Kindes zum Sekretariat "transportieren" ist rechtlich ok?
Re: Konkrete Aktion - eure Reaktion
Im Extremfall ja.
Es geht hier um Gefahrenabwehr, denn wenn der Schüler wegläuft, entzieht er sich der Beaufsichtigung und befolgt ferner die explizit gegebenen Anweisungen der Lehekrat nicht mehr.
Ein Festhalten ist keine Körperverletzung und auch keine Freiheitsberaubung (es sei denn, man legt in bewusster Perversion des Freiheitsbegriffs jedwede Einschränkung durch Dritte als solche aus).
Wenn es eine Schülerin ist, wäre ich als Mann jedoch vorsichtig. Da würde ich ggf. zwei Mitschülerinnen bitten, die "Flüchtige" einzufangen. Letzters kann bei besonders zuverlässigen Schülern unter Umständen die Situation auch deeskalieren lassen, wenn die Schüler beruhigend auf den weglaufenden Schüler einwirken.
Wenn bekannt ist, dass ein weglaufender Schüler jedoch die Kontrolle verloren hat und für sich oder andere eine konkrete Gefahr darstellt, dann muss man in sekundenschneller Abwägung der Situation eben selbst handeln.
Es geht hier um Gefahrenabwehr, denn wenn der Schüler wegläuft, entzieht er sich der Beaufsichtigung und befolgt ferner die explizit gegebenen Anweisungen der Lehekrat nicht mehr.
Ein Festhalten ist keine Körperverletzung und auch keine Freiheitsberaubung (es sei denn, man legt in bewusster Perversion des Freiheitsbegriffs jedwede Einschränkung durch Dritte als solche aus).
Wenn es eine Schülerin ist, wäre ich als Mann jedoch vorsichtig. Da würde ich ggf. zwei Mitschülerinnen bitten, die "Flüchtige" einzufangen. Letzters kann bei besonders zuverlässigen Schülern unter Umständen die Situation auch deeskalieren lassen, wenn die Schüler beruhigend auf den weglaufenden Schüler einwirken.
Wenn bekannt ist, dass ein weglaufender Schüler jedoch die Kontrolle verloren hat und für sich oder andere eine konkrete Gefahr darstellt, dann muss man in sekundenschneller Abwägung der Situation eben selbst handeln.
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
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