Hallo zusammen,
Ich habe mich neulich mit einem Kollegen drüber unterhalten, ob und wie man einen Schüler aus dem Unterricht rauswerfen kann, wenn er wirklich permanent stört oder aufmüpfig wird. Meine Schule hat leider keinen "Trainingsraum", in den man derartige Schüler dann schickt und in dem sie unter Aufsicht irgendwas bearbeiten müssen.
Momentan habe ich zum Glück keinen Schüler, bei dem dies der Fall wäre, aber man weiß ja nie.
Verletzt man seine Aufsichtspflicht, wenn man den Schüler anweist, direkt vor der Tür zu warten? Kann ich einen Schüler mit einem Arbeitsauftrag in einen leeren Nebenraum/Vorbereitungszimmer setzen und hin und wieder rüberschauen?
Mein Kollege hat neulich einer Schülerin mit Rauswurf gedroht und sie feixte nur "Das dürfen Sie doch gar nicht."
Hätte gern eine rechtliche Grundlage, Paragraph in der Schulordnung - insbesondere für Bayern, Gymnasium, etc.
Danke schonmal!
Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Im Prinzip verletzt du deine Aufsichtspflicht tatsächlich, wenn du einen Schüler aus dem Raum schickst. Lass ihn vor die Tür gehen; er soll dann die Türklinke von außen runterdrücken.
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Und das finde ich entwürdigend und sehr unpädagogisch. Würde ich niemals machen. Schick den Schüler besser zu einem Kollegen in die Parallelklasse, wenn du ihn raussetzen willst.
שָׁלוֹם
Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Und was soll er in der Parallelklasse? Was, wenn er dort stört? Dann hat mein Kollege den Ärger mit dem Schüler am Hals.
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Ich habe es letztes Jahr mal gemacht, dass ich den rausgeschickt habe, er die Tür offen lassen musste und sich so hinstellen musste, dass ich ihn noch sehe. War aber auch nicht so das Gelbe vom Ei.
Wenn er dich so massiv stört, schick ihn doch zum Schulleiter und lass ihn dort was schreiben.
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Stefan24 hat geschrieben:Und was soll er in der Parallelklasse? Was, wenn er dort stört? Dann hat mein Kollege den Ärger mit dem Schüler am Hals.
Ich kann aus langjähriger Erfahrung aus dem BVJ sagen, dass das so gut wie nie passiert. Wir haben jetzt aber sowieso seit 2 Jahren den Trainingsraum.
שָׁלוֹם
Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?
Einen Schüler zum Schulleiter oder in die Nachbarklasse schicken, ist bei uns an der Schule überhaupt nicht üblich. Da würden die Sekretärinnen, bzw. der Kollege, schön blöd gucken, wenn plötzlich der Schüler vor ihnen steht...
Die Aufsichtspflicht ist hier schon etwas lästig Verletze ich die nicht strenggenommen auch, wenn ich einen Schüler aufs Klo gehen lasse?
Eine Freundin von mir meinte neulich, ihr Schulleiter hätte gesagt, wenn der Schüler einen festen Arbeitsauftrag hat - und dazu zählt wohl auch "Warte vor der Tür"- wäre es ab einer bestimmten Klassenstufe (9. oder 10.) OK.
Besser ist es natürlich in den Zimmern, zu denen noch ein Vorbereitungszimmer gehört. Den Schüler dort mit einem Arbeitsblatt reinsetzen, die Tür offen lassen und hin und wieder ums Eck schauen dürfte doch OK sein, oder?
Die Aufsichtspflicht ist hier schon etwas lästig Verletze ich die nicht strenggenommen auch, wenn ich einen Schüler aufs Klo gehen lasse?
Eine Freundin von mir meinte neulich, ihr Schulleiter hätte gesagt, wenn der Schüler einen festen Arbeitsauftrag hat - und dazu zählt wohl auch "Warte vor der Tür"- wäre es ab einer bestimmten Klassenstufe (9. oder 10.) OK.
Besser ist es natürlich in den Zimmern, zu denen noch ein Vorbereitungszimmer gehört. Den Schüler dort mit einem Arbeitsblatt reinsetzen, die Tür offen lassen und hin und wieder ums Eck schauen dürfte doch OK sein, oder?