Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Was tue ich, wenn ....?
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Kapartia
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Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Kapartia »

Rein rechtliches gesehen hast du als Lehrer Hausrecht und kannst ihn des Raumes verweisen, jedoch nicht ohne ihm die nächste Meldestelle (z.B. Sekretariat) benannt zu haben.
Es geht also nicht, dass du sagst "Verlasse den Raum!". Das wäre rechtlich eindeutig eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Sagst du aber "Verlasse den Raum und melde dich bei der Schulleitung/im Sekretariat/bei der Klassenlehrerin im Raum ....", dann wärst du rein rechtlich (zumindest in Brandenburg) auf der sicheren Seite.

An meiner Schule (Gymnasium) haben wir da ein bis zwei Klassen, wo wir das leider so anwenden müssen und die Eltern dann auch sofort darüber telefonisch informiert werden, das ihr Kind für diesen Tag aufgrund von massivem Fehlverhalten vom Unterricht suspendiert wird. Anders ist diesen speziellen Schülern leider nicht mehr gegen zu kommen. :(

MarlboroMan84
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Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von MarlboroMan84 »

o0Julia0o hat geschrieben:Demnach wäre es o.k., einen Schüler vor die Tür zu stellen und diese geschlossen zu halten. Der Lehrer könnte ja nachgucken, ob man noch vor der Tür ist und sich dort ordentlich verhält.
Richtig. Sollte aber kein Dauerzustand werden. Und grundsätzlich sollte der Schüler immer mit irgendwas beschäftigt werden. Sinnigerweise die Aufgaben aus dem Unterricht.

Annabelle_3
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Registriert: 17.10.2017, 17:57:58

Re: Schüler rauswerfen - rein rechtlich?

Beitrag von Annabelle_3 »

Wow ich finde es krass, wie kompliziert es mittlerweile ist, einen Schüler zu bestrafen. Damals in der Schule wurde man vor die Tür gesetzt und fertig :D Ich wusste auch nichts von irgendwelchen Regeln, die Lehrer einhalten müssen. Ist schon alles schwierig heutzutage

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