Hallo,
in meinem 11er Grundkurs saß plötzlich "eine Freundin von einer anderen Schule, die vielleicht wechseln möchte und sich darum den Unterricht anguckt".
Ich glaubte dem Schüler und seiner "Freundin" kein Wort. Habe sie aber drin gelassen.
Was ist rechtlich dazu zu sagen? Ich möchte egtl. nicht dass "Fremde" kommen und gehen wie sie wollen. Schließlich ist der Unterricht ja auch ein Schutzraum für SuS? Was denkt ihr?
Danke und mfg Michael
fremder Schüler in der Klasse
-
- Beiträge: 3251
- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: fremder Schüler in der Klasse
Tja, der Schüler hat 'gefragt', bzw. mitgeteilt und da hättest du Tschüss sagen können, du hast zugestimmt...
Fremde Schüler hatte ich noch nie, ein paar Mal Schüler einer Parallelgruppe, die eine Freistunde hatten und gefragt haben, ob sie bei mir sitzen dürfen. Da ich sie kenne und sie sich benehmen, war es kein Problem.
Fremde Schüler hatte ich noch nie, ein paar Mal Schüler einer Parallelgruppe, die eine Freistunde hatten und gefragt haben, ob sie bei mir sitzen dürfen. Da ich sie kenne und sie sich benehmen, war es kein Problem.
Re: fremder Schüler in der Klasse
Ach Gott, naja. Wenn einmal im Jahr ne Freundin, Schwester, ein Mitschüler und so weiter und so fort in meinem Kurs sitzt, weil sie/er den Bus verpasst oder von meinem tollen Unterricht gehört hat, mach ich doch kein Fass auf.
Wenns dich stört, schick sie weg, aber was soll denn das Problem sein?
Wenns dich stört, schick sie weg, aber was soll denn das Problem sein?
Re: fremder Schüler in der Klasse
Bei uns ist das ganz klar geregelt. Schulfremde Jugendliche müssen sich im Sekretariat anmelden und bekommen einen Besucherausweis. Ohne den dürfen sie sich nicht im Gebäude aufhalten.
Ist der vorhanden, kann derjenige/diejenige gerne mit in meinem Unterricht sitzen, solange er/sie meine Schüler nicht ablenkt.
Ist der vorhanden, kann derjenige/diejenige gerne mit in meinem Unterricht sitzen, solange er/sie meine Schüler nicht ablenkt.
Re: fremder Schüler in der Klasse
@Jula13: Ernsthaft? So ein Theater? Muss man sich auch mit Personalausweis identifizeren, Schweigepflichtserklärung unterschreiben, bei Ausländern vielleicht dann sogar die Aufenthaltserlaubnis vorzeigen lassen? Setzen wir doch noch einen drauf und verlangen zusätzlich die Geburtsurkunde. Man muss ja den heiligen Raum der Schule entsprechend schützen vor unberechtigten, schulfremden Objekten. Nach sorgfältiger Überprüfung der Unterlagen erhält man also einen Besucherausweis, der am selben Tag noch vor Schließung des Sekretariats abgegeben werden muss. Speziellen Toilettenberechtigungsschein gibt es auf Antrag bei der Schulleitung. Bei Abwesenheit der Schulleitung ist die höchstrangige, anwesende Instanz zur Ausstellung berechtigt. Wahlweise gibts bei gutem Verhalten dann die Dauerbesucherkarte, die für den Eintritt jeglichen Klassenzimmers zu festgeregelten Zeiten berechtigt. Das Sekretariat führt dann selbstverständlich Protokoll über die sog. schulfremde Lebewesen auf dem Schulgelände. Am Ende des Jahres könnte man doch Belege und Statistiken beim Ministerium vorlegen, wie genial diese Idee ist und wie wunderbar effizient. Toll
Re: fremder Schüler in der Klasse
Wir haben auch in etwa diese Regelung wie bei Julia.
Wem die zu bürokratisch ist, der kann ja gerne das Ganze auf Einzelfallbasis ausdiskutieren und klären und die persönliche Haftung übernehmen wenn etwas passiert. Muss jeder selber wissen, ob er die Zeit dafür hat und falls etwas passiert, die Versicherungsdeckung und das Gehalt hoch genug sind...
Wem die zu bürokratisch ist, der kann ja gerne das Ganze auf Einzelfallbasis ausdiskutieren und klären und die persönliche Haftung übernehmen wenn etwas passiert. Muss jeder selber wissen, ob er die Zeit dafür hat und falls etwas passiert, die Versicherungsdeckung und das Gehalt hoch genug sind...
Re: fremder Schüler in der Klasse
Bei uns muss Besuch auch ausdrücklich von der Schulleitung genehmigt werden (ist normalerweise kein Problem und geht, soweit ich weiß, ohne Personalausweis )