krabappel hat geschrieben:Wir haben einige Dauerschwänzerkandidaten, allerdings jünger. Eltern stehen morgens oft selber nicht auf und schreiben selten Entschuldigungen... weiß nicht, ob Attestpflicht bei Absentismus überhaupt was brächte.Drops hat geschrieben:Bei uns bedeutet Attestpflicht, dass der Oberstufenschüler bei jedem Fehlen zum Arzt gehen und uns eine Bescheinigung vorlegen muss. Vorher muss er sich im Sekretariat telefonisch abmelden.
Auf welcher Grundlage gibts bei euch diese Regelung ?
Bei Eltern, die nicht mal normale Entschuldigungen schreiben, bringt eine Attestpflicht nicht viel.
Da helfen dann nur Bußgeldverfahren.
Attestpflicht bringt bei den Schülern was, die einmal auf die Tränendrüse drücken und die dann gleich ne Woche zuhause bleiben dürfen, weil sie einen Pups quersitzen haben. Wenn die Eltern das normalerweise entschuldigen, ist das denen häufig dann zu lästig, mit denen zum Arzt zu rennen.