Grüßt euch,
habe folgenden Fall: Die Eltern einer Schülerin beschweren sich ca 2,5 Monate nach Erhalt des Abschlusszeugnisses, dass sie mit der Mathenote nicht einverstanden seien. Nun meine Frage: Ist in diesem Fall nicht bereits eine Frist abeglaufen? Also muss man darauf rechtlich überhaupt reagieren? Vielen Dank
PS: Bundesland - Hessen
Zeugnisnote Anfechtung
-
- Beiträge: 3251
- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: Zeugnisnote Anfechtung
In NRW beträgt die Widerspruchsfrist 6 Wochen, meinte unsere Schulleitung noch letzte Woche.
-
- Beiträge: 657
- Registriert: 03.01.2015, 13:59:37
Re: Zeugnisnote Anfechtung
Gegen eine Note kann nur Beschwerde eingereicht werden. Gegen den Verwaltungsakt (z.B. Nichtversetzung) vier Wochen nach Bekanntgabe, sofern auf dem Zeugnis eine Belehrung drauf ist. Ist es auf allen.
Also ignorieren und fertig.
Also ignorieren und fertig.