Disziplinarverfahren

Was tue ich, wenn ....?
Dreamdancer97
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Disziplinarverfahren

Beitrag von Dreamdancer97 »

Hallo zusammen,

ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, wo ich das Thema einkategorisieren soll. Eigentlich hätte ich es bei Schulrecht einkategorisiert, aber dort kann ich keine Beiträge erstellen.

Ich habe mich hier angemeldet, da ich ein Problem habe und nicht weiß, an wen ich mich sonst wenden kann.
Ich bin keine Referendarin oder Lehrerin, aber ich bitte euch vom ganzen Herzen, dass ihr mir diese Frage beantwortet. Ihr könnt auch dann gerne mein Profil löschen. Aber ich brauche dringend Antworten. Bitte. Ich weiß nicht, an wen ich mich sonst wenden kann.

Ich bin 21 Jahre alt und hole mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg auf einem Kolleg in Bayern nach. Im April 2018 habe ich ein Disziplinarverfahren nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BayEUG auf Androhung der Entlassung wegen einer Panikattacke und einer Dissoziation (angebliche Schulfriedensstörung) bekommen. Seit Mai 2018 bin ich krankgeschrieben, da ich mich aufgrund mehrerer psychischen Probleme in mehrfacher stationärer Behandlung befinde.
Nun will ich ab September 2019 auf ein anderes Kolleg in Bayern.

Erfährt dieses Kolleg vom Disziplinarverfahren? Ich hab gehört, dass ein Diszi auf jedem Kolleg gilt und die Schule darüber in Kenntnis gesetzt werden MUSS. Stimmt das? Ich will vermeiden, dass die neue Schule davon erfährt, da ich Angst habe, nicht genommen zu werden. Kann mich eine Schule nicht aufnehmen wegen eines Diszis? Wie läuft das alles ab?

Ich will so sehr mein Abitur nachholen und studieren und weiß nicht, was ich machen soll...

Danke im Voraus.

Liebe Grüße

kecks
Beiträge: 1628
Registriert: 01.04.2009, 6:09:18

Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von kecks »

bei bayerischen schülern ist das so: du hast einen schülerakt. der folgt dir zu jeder neuen schule. da steht das drin. vermutlich würde ich an deiner stelle eine eigene stellungnahme dazusetzen und ein attest deines behandelnden psychiaters, das bescheinigt, dass von dir keine gefahr ausgeht (falls dem jetzt so ist) und die behandlung beendet ist/einer beschulung nichts im wege steht (was eben der fall ist). es ist ja eher ungewöhnlich, dass jemand wegen einer panikattacke einen diszi bekommt. das passiert normalerweise bei tätlichkeiten, größerer sachbeschädigung, massiven beleidigungen, mobbing, diebstahl... nicht einfach so. reden, reden, reden, schulleiter sind keine unmenschen.

man kann auch widerspruch gegen solche dinge einlegen oder gleich klagen, das steht in der widerrufsbelehrung auf dem bescheid. das ist aber an enge fristen gebunden.

Dreamdancer97
Beiträge: 6
Registriert: 14.06.2019, 17:16:19

Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Dreamdancer97 »

Von mir ging nie Gefahr aus. Bei Panikattacken sitze ich lediglich da, hyperventiliere, zittere, krampfe und weine. Bei einer Dissoziation bin ich nicht mehr ansprechbar. Aber ich bin nicht gewalttätig oder sonst etwas in der Art, mobbe nicht, etc.

Okay, dann werde ich das vermutlich so machen, dass ich das vom Psychiatern attestieren lasse, dass ich schulfähig bin.
Danke!
Zuletzt geändert von Dreamdancer97 am 16.06.2019, 17:50:15, insgesamt 1-mal geändert.

kecks
Beiträge: 1628
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von kecks »

...nur zum bedenken: vielleicht war der diszi auch ein letztes mittel der schule, um dich dazu zu bringen, dich in behandlung zu begeben? es ist bei älteren sus in der gewöhnlichen q-stufe häufiger so, dass man leute hat, die nach meinung aller beteiligten (auch der schulpsychologen) professionelle psychiatrische hilfe oder sowas in der art bräuchten (kann die schule ja nicht genau sagen, man sieht ja nur die auswirkungen und hat auch keine psychiater im haus; ein schüler, der zeitweise nicht mehr ansprechbar ist, ist schon krass), das aber nicht umsetzen (können), trotz beratung durch die schule in diese richtung. da geht es dann ab und an auch darum, dass der jeweilige lehrer dieses risiko nicht mehr tragen kann, man ist ja verantwortlich, wenn was passiert. jemand, der nicht ansprechbar ist phasenweise, gehört erstmal nicht alleine in einen regelunterricht, das würde ich auch so sehen.

insofern: wenn es dir jetzt wieder besser geht und du wieder schulfähig bist - alles gute und viel erfolg!

BlackandGold
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von BlackandGold »

Ich bin aktuell Lehrer im zweiten Bildungsweg, daher vielleicht mal aus meiner Perspektive:

Wir haben eine ganze Menge Studierende, wo der Lebenslauf Brüche vorweist, bis hin zum offenen Vollzug. Das ist für uns fast schon alltägliches Brot. Dafür sind wir da. Daher: Mach dir nicht allzuviele Gedanken, die meisten Kollegen können mit sowas positiv umgehen. :)

Dreamdancer97
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Dreamdancer97 »

Danke! Das zu hören beruhigt mich schon mal!

Ich habe am Dienstag ein Gespräch mit dem Rektor, der Oberstufenkoordinatorin und der Schulpsychologin... ich bin total gespannt, wie es wird.

Fränzy
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Re: Disziplinarverfahren

Beitrag von Fränzy »

Ich kann mir kaum vorstellen, dass du wegen einer Dissosation im Rahmen einer z.b. PTBS wirklich aus der Schule ausgeschlossen würdest, alles Gute!
שָׁלוֹם

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