skadii schrieb.
du kannst ja keinen vor die tür stellen
Richtig. Das ist auch keine Ordnungsmaßnahme.
Was Frey meint, ist - wenn es sich um einen hartnäckigen Fall handelt - das zügige Durchlaufen der Eskalationsstufen, welche das Schulgesetz bietet:
3 schriftl. Missbilligungen führen zur 1. Klassenkonferenz (KK) und zum 1. KK-Beschluss: 1 Woche Ausschluss vom Unterricht;
2. KK - Beschluss: 2 Wochen Ausschluss vom Unterricht zuzügl. Androhung des Schulverweises;
3. KK-Beschluss: Schulverweis
Nach dem 3. KK-Beschluss ist das Problem gelöst, zumindest für die betroffene Schule.
Nur wie bekomme ich als betroffener Lehrer die Schulleitung, die Kollegen und die Klassenkonferenz dazu, so zu beschließen? Wie überzeuge ich die Damen und Herren, wenn sie eine latente Affinität zur Kuschelpädagogik haben?
Wohlgemerkt, die obige Vorgehensweise setzt immer ein entsprechendes (Wiederholungs-)Verhalten voraus. Wichtig ist, dass die KK-Beschlüsse auf der Grundlage beweisbarer Tatsachen, die im Falle eines Verwaltungsgerichtsverfahrens Bestand haben, beruhen. Dazu ist zwingend eine vollständige Dokumentation (Fall-Protokolle) notwendig. Für den Lehrer bedeutet dies aber auch, dass er die Bereitschaft haben muss, diese Verfahren durchzuziehen. Dazu sollte er sich vorher informieren, welche Verfahren es schon gegeben hat, wie die ausgegangen sind, etc.. Dies gehört mit zu einem konsequenten Handeln, nur es wird kaum thematisiert.
karli