Versicherung bei Ref. abbruch
Versicherung bei Ref. abbruch
Ich werde wohl höchstwahrscheinlich wegen Mobbing mein Ref. abbrechen. Es ist mein 2. Anlauf...Bin grad in der PV- bei Hartz iV könnte ich ja zürück in die GKV. Was passiert bei der Aufnahme einer Ausbildung? Eine BEkannte von mir hatte ihr ref aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen- sie wurde ebenfalls gemobbt und litt daher unter psychischen Problemen. Sie musste in der PKV bleiben und jeden Monat 300 Euro bezahlen! So was möchte ich vermeiden! Wie muss ich vorgehen? Ich habe wirklich keine Ahnung was ich tun soll. damit mir es nicht passiert...
NRW-Endlich das Referendariat überstanden.
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch
Ich weiß nicht, ob es dafür Ausnahmen gibt und du darunter fällst, aber im Allgemeinen: NEIN. Du kannst nicht zurück in die GKV, wenn du ALG 2 (=Hartz IV) bekommst.mesnevii hat geschrieben:bei Hartz iV könnte ich ja zürück in die GKV.
Du kommst nur in die GKV zurück, wenn du
1) eine versicherungspflichtige Beschäftigung hast
oder 2) in die familienversicherung (Ehe, ..) gehst.
Sonst bist du in der PKV "gefangen". Auch bei einer Ausbildung, wenn du nicht unter der Versicherungspflichtigen Beschäftigung fällst.
Chili
Re: Versicherung bei Ref. abbruch
Chili hat Recht, so kenne ich es auch.
Du kannst es also nur verhindern, wenn du dir eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchst. Bei Hartz IV bekommst du höchstens einen Zuschuss für die private Versicherung.
Eine Ausnahme könnte es geben, wenn du noch als Student eingeschrieben bist oder dich evtl. einschreibst. Die sind ja auch versicherungspflichtig, falls sie sich nicht befreit haben lassen. Aber auch das würde ich vorher abklären, am besten mit der ehemaligen GKV.
Du kannst es also nur verhindern, wenn du dir eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchst. Bei Hartz IV bekommst du höchstens einen Zuschuss für die private Versicherung.
Eine Ausnahme könnte es geben, wenn du noch als Student eingeschrieben bist oder dich evtl. einschreibst. Die sind ja auch versicherungspflichtig, falls sie sich nicht befreit haben lassen. Aber auch das würde ich vorher abklären, am besten mit der ehemaligen GKV.
Re: Versicherung bei Ref. abbruch
Wie wäre es denn wenn man sich einen Monat was sozialversicherungspflichtiges sucht, also über 450 Euro und dann sich arbeitslos meldet? Bleibt dann die GKV bestehen die vom Amt getragen wird?
Falls ja, vielleicht braucht Person x oder y ja mal ne Haushaltshilfe für 451 Euro im Monat...
Falls ja, vielleicht braucht Person x oder y ja mal ne Haushaltshilfe für 451 Euro im Monat...
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Re: Versicherung bei Ref. abbruch
wenn ich mich nicht täusche, muss diese GKV-Pflicht eine bestimmte Zeit gelten (3 Monate, oder gar 12?), sonst fällt man wieder in die PKV rein.
Chili
PS: Find mal jemanden, der bereit ist, dich zu brauchen.
Chili
PS: Find mal jemanden, der bereit ist, dich zu brauchen.
Re: Versicherung bei Ref. abbruch
Wie handelt eigentlich eine PKV, wenn jemand endgültig und objektiv nicht (mehr) in der Lage ist, die Versicherungsbeiträge zu zahlen?
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.
Re: Versicherung bei Ref. abbruch
Also ich war im Studium Privat versichert hab mich dann beim AA informiert und die haben gesagt wenn ich mich danch arbeitslos melde wäre ich übers Amt Gesetzlich versichert.
ich weiß jetzt nicht ob das mit dem Ref genau so läuft. Aber wen man jetzt schon weiß das man abbricht einfach die PKV schon mal kündigen, dann ist man doch auf jeden Fall wieder in der GKV wenn man sich arbeitslos meldet.
Wenn man sich wieder an der Uni einschreibt bringt das nix, weil man dann keinerlei Ansprüche auf finanzielle Untersützung hat sobald man wieder Student ist.
ich weiß jetzt nicht ob das mit dem Ref genau so läuft. Aber wen man jetzt schon weiß das man abbricht einfach die PKV schon mal kündigen, dann ist man doch auf jeden Fall wieder in der GKV wenn man sich arbeitslos meldet.
Wenn man sich wieder an der Uni einschreibt bringt das nix, weil man dann keinerlei Ansprüche auf finanzielle Untersützung hat sobald man wieder Student ist.