Hallo!
Die Schulleitung meiner Seminarschule meinte vor den Ferien, dass wir bei Neuverträgen an Schulen nach dem Referendariat darauf achten sollen, dass diese nicht zur Notenkonverenz beginnen, sondern erst mit dem ersten Schultag. Sonst würde das liebe Amt anteilig die Besoldung zurück fordern.
Wie ist das mit anderen Jobs? Wird da auch zurück gefordert, wenn ich schon vor Ferienende anfange?
Danke euch schon einmal!
Weiterzahlung der Anwärterbezüge
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Re: Weiterzahlung der Anwärterbezüge
Hä? Du wirst ab dem Tag des Dienstantritts bezahlt. Je früher, desto mehr Geld. Oder meinst du, wenn man noch Beamter auf Widerruf ist? Da kannst du gar keinen Arbeitsvertrag als Tarifbeschräftigter abschließen, ohne dich vorher entlassen zu lassen.
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Re: Weiterzahlung der Anwärterbezüge
Du wirst ja bis zum letzten Tag der Sommerferien bezahlt, daher ist ein neuer Job nicht möglich. Deine genannte "Notenkonverenz" ist übrigens auch keine "Notenkonferenz", sondern die klassische "Anfangskonferenz" - auch wenn dort durchaus Noten der Nachprüfungen zur Sprache kommenMelilein hat geschrieben:Hallo!
Die Schulleitung meiner Seminarschule meinte vor den Ferien, dass wir bei Neuverträgen an Schulen nach dem Referendariat darauf achten sollen, dass diese nicht zur Notenkonverenz beginnen, sondern erst mit dem ersten Schultag. Sonst würde das liebe Amt anteilig die Besoldung zurück fordern.
Wie ist das mit anderen Jobs? Wird da auch zurück gefordert, wenn ich schon vor Ferienende anfange?
Danke euch schon einmal!
Re: Weiterzahlung der Anwärterbezüge
Hallo,
danke für eure Nachrichten.
Was ihr geschrieben habt, ist mir schon bewusst.
Folgender Fall:
Aktuell ist es ja in Bayern so eine Sache mit den Planstellen. Ich gehe also durchaus davon aus, dass ich nicht direkt ins Beamtenverhältnis übernommen werde.
Da ich auch noch im kaufmännischen Bereich tätig war/bin, überlege ich, nach dem Ref übergangsweise in der Firma eines Bekannten zu arbeiten.
Nun eben die Frage, ab wann ich mich anstellen lassen kann/darf. Immerhin "arbeite" ich in den Ferien ja nicht mehr...
Ich weiß. dass ein neuer Job sehr wohl möglich ist. Sollte dieser im öffentlichen Dienst oder einer anderen Schule angetreten werden, so werden die gezahlte Anwärterbesoldung anteilig zurück gefordert. Aber was ist mit einem Job in irgendeiner Firma?
danke für eure Nachrichten.
Was ihr geschrieben habt, ist mir schon bewusst.
Folgender Fall:
Aktuell ist es ja in Bayern so eine Sache mit den Planstellen. Ich gehe also durchaus davon aus, dass ich nicht direkt ins Beamtenverhältnis übernommen werde.
Da ich auch noch im kaufmännischen Bereich tätig war/bin, überlege ich, nach dem Ref übergangsweise in der Firma eines Bekannten zu arbeiten.
Nun eben die Frage, ab wann ich mich anstellen lassen kann/darf. Immerhin "arbeite" ich in den Ferien ja nicht mehr...
Ich weiß. dass ein neuer Job sehr wohl möglich ist. Sollte dieser im öffentlichen Dienst oder einer anderen Schule angetreten werden, so werden die gezahlte Anwärterbesoldung anteilig zurück gefordert. Aber was ist mit einem Job in irgendeiner Firma?
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Re: Weiterzahlung der Anwärterbezüge
Bis wann geht denn dein Vorbereitungsdienst offiziell? Bitte nicht wieder diese krude Argumentation "In den Ferien arbeite ich nicht mehr". Sondern bis wann offiziell? Guck doch einfach mal in deine Unterlagen und werde mal konkret.
Ab dem darauffolgenden Tag kannst du irgendwo anders anfangen.
Beispiel:
Dein Ref geht offiziell bis zum 30.9.
Du möchtest ab dem 15.9. in der Firma deines Bekannten anfangen.
Du müsstest dann um Entlassung zum 14.9. bitten. Entweder sagt das Land "nein", dann hast du Pech gehabt. Wenn das Land "ja" sagt, dann wirst du entlassen und musst für die Zeit vom 15.9. bis zum 30.9. deine Bezüge zurückzahlen.
Ab dem darauffolgenden Tag kannst du irgendwo anders anfangen.
Beispiel:
Dein Ref geht offiziell bis zum 30.9.
Du möchtest ab dem 15.9. in der Firma deines Bekannten anfangen.
Du müsstest dann um Entlassung zum 14.9. bitten. Entweder sagt das Land "nein", dann hast du Pech gehabt. Wenn das Land "ja" sagt, dann wirst du entlassen und musst für die Zeit vom 15.9. bis zum 30.9. deine Bezüge zurückzahlen.
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Re: Weiterzahlung der Anwärterbezüge
Bis zum letzten Tag der SommerferienMarlboroMan84 hat geschrieben:Bis wann geht denn dein Vorbereitungsdienst offiziell?
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Re: Weiterzahlung der Anwärterbezüge
Dann kannst du ab dem 1. Tag des neuen Schuljahres einen Arbeitsvertrag o.ä. abschließen. Für alles vorher musst du vorher erst die Entlassung aus dem Dienst beantragen (mit entsprechender Rückzahlung der Bezüge, das ist richtig, weil du ja im Voraus bezahlt wirst)