Beschäftigung an der Uni neben dem Ref. - Problem?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Antworten
Schalker12
Beiträge: 20
Registriert: 28.11.2017, 16:48:27

Beschäftigung an der Uni neben dem Ref. - Problem?

Beitrag von Schalker12 »

Liebes Forum,

ich werde während meines (hoffentlich) im Mai beginnenden Referendariats noch nebenbei an der Uni beschäftigt sein. Da ich mich in den nächsten Tagen für diese Tätigkeit entscheiden muss, wollte ich einmal nachfragen, ob es rechtliche oder finanzielle Konsequenzen gibt, an die ich noch nicht gedacht habe. Die zeitliche Mehrbelastung ist minimal, da ich dese Tätigkeit bereits jetzt ausübe und ich daher weiß, was auf mich zu kommt.

Danke schon einmal im Voraus für eure Hilfe.

Rets
Beiträge: 117
Registriert: 06.04.2017, 8:12:12
Wohnort: Hessen / Gy / M / eR

Re: Beschäftigung an der Uni neben dem Ref. - Problem?

Beitrag von Rets »

Du bist als Referendar Beamter auf Widerruf. Beamte müssen ihre Nebentätigkeiten anzeigen. Besonders im Referendariat werden die unter dem Vorbehalt genehmigt, dass keine Einschränkungen für deine Ausbildung resultieren. Außerdem musst du dich über den Umfang informieren. Oft sind nur 4-6 Wochenstunden Nebentätigkeit erlaubt, das kannst du aber einfach im Studienseminar deiner Wahl erfragen.

In der Praxis sieht es oft so aus, dass solche Tätigkeiten genehmigt werden (wenn der Umfang nicht zu groß ist). Solltest du dann irgendwann Probleme im Ref haben (schlechte Noten etc.), kann diese Genehmigung aber wieder entzogen werden. Ohne Genehmigung darfst du die Tätigkeit dann nicht weiter ausüben.

Rein praktisch für dich: Du kannst diese Tätigkeit jetzt beginnen, musst sie dann direkt zu Beginn des Refs bei deinem Studienseminar (etc.) anzeigen. Dort muss sie dann genehmigt werden, was aber im Prinzip immer geschieht.

Stark
Beiträge: 925
Registriert: 30.05.2013, 1:23:20

Re: Beschäftigung an der Uni neben dem Ref. - Problem?

Beitrag von Stark »

Rets hat geschrieben:Du bist als Referendar Beamter auf Widerruf. Beamte müssen ihre Nebentätigkeiten anzeigen. Besonders im Referendariat werden die unter dem Vorbehalt genehmigt, dass keine Einschränkungen für deine Ausbildung resultieren.
Das hängt stark vom Bundesland ab. Hier in Bayern sind prinzipiell alle Tätigkeiten anzeigepflichtig, aber nicht unbedingt genehmigungspflichtig. Wissenschaftliche, künstlerische etc. Tätigkeiten können dir nur verwehrt werden, wenn nachweislich eine Beeinträchtigung deiner dienstlichen Aufgaben vorliegt. Eine Lehrtätigkeit an der Uni würde hier zu den "nicht genehmigungspflichtigen" Tätigkeiten zählen.
Am besten liest du mal im Beamtenrecht und der Lehrerdienstordnung deines Bundeslandes unter dem Begriff "Nebentätigkeit" nach, wie das bei dir geregelt ist.

Schalker12
Beiträge: 20
Registriert: 28.11.2017, 16:48:27

Re: Beschäftigung an der Uni neben dem Ref. - Problem?

Beitrag von Schalker12 »

Danke für die beiden hilfreichen Antworten, das Beamtenrecht und die Lehrerordnung werde ich mir anschauen. Meine Tätigkeit umfasst nur 4 Wochenstunden, ich bin daher relativ optimistisch, dass dies genehmigt wird.

Antworten