Hallo,
ich habe das Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (Sek II, in Hessen, wurde auch in Nrw anerkannt) und bewerbe mich nun in Nrw auf Leo-Stellen. Weiß jemand, ob ich mich auch auf Sek 1 Stellen bewerben kann?
Ich habe schon nachgelesen, jedoch steht dort '.. Möglichkeit auf eine Planstelle nur, wenn man eine Berechtigung über die jeweiligen Klassenstufen der Sek 1 hat'..
Bedeutet, ich bekomme einen TV-H Vertrag und keine Planstelle..? Hat jemand Ahnung?
Sek II - Sek I Stelle?
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Re: Sek II - Sek I Stelle?
wurdest du in Hessen auch in der Sek I geprüft oder ausschliesslich in der Sek II? Diese Möglichkeit (nur Sek II zu studieren und dort das Ref zu machen) gab es mal in NRW. Diese Leute dürfen sich nicht auf eine solche Stelle bewerben.
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Re: Sek II - Sek I Stelle?
Richtig, so ohne weiteres kannst du dich nicht auf Sek-1-Stellen bewerben, wenn du GyGe-Lehramt hast.
Da musst du eine Nachprüfung usw machen und wirst bis dahin nicht verbeamtet.
TV-H gibt es in NRW nicht, hier ist das TV_L
Da musst du eine Nachprüfung usw machen und wirst bis dahin nicht verbeamtet.
TV-H gibt es in NRW nicht, hier ist das TV_L
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Re: Sek II - Sek I Stelle?
Richtig, so ohne weiteres kannst du dich nicht auf Sek-1-Stellen bewerben, wenn du GyGe-Lehramt hast.
Da musst du eine Nachprüfung usw machen und wirst bis dahin nicht verbeamtet.
TV-H gibt es in NRW nicht, hier ist das TV_L
Da musst du eine Nachprüfung usw machen und wirst bis dahin nicht verbeamtet.
TV-H gibt es in NRW nicht, hier ist das TV_L
Re: Sek II - Sek I Stelle?
Für NRW steht das entsprechende schon weiter oben, für einige andere Bundesländer gilt das nicht.
Im Saarland könntest du mit Gy/Ge an einer reinen Sek1 Schule unterrichten, da es neben Gymnasien nur noch Gemeinschaftsschulen gibt und du dementsprechend hier beide Befähigungen automatisch hast. Also damit ist eine Bewerbung an allen Schulformen möglich (eben auch reine Sek1 Schulen).
Ob das für BW und ihre Gemeinschaftsschulen gilt kann ich dir nicht beantworten, könnte mir vorstellen, dass es dort auch ähnliche Regelungen gibt?
Im Saarland könntest du mit Gy/Ge an einer reinen Sek1 Schule unterrichten, da es neben Gymnasien nur noch Gemeinschaftsschulen gibt und du dementsprechend hier beide Befähigungen automatisch hast. Also damit ist eine Bewerbung an allen Schulformen möglich (eben auch reine Sek1 Schulen).
Ob das für BW und ihre Gemeinschaftsschulen gilt kann ich dir nicht beantworten, könnte mir vorstellen, dass es dort auch ähnliche Regelungen gibt?
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Re: Sek II - Sek I Stelle?
In BW sieht das Konzept der Gemeinschaftsschulen vor, dass 1/3 der Stellen von Haupt- Real- und Gymnasiallehrern besetzt werden, da ja auf drei Niveaustufen unterrichtet werden soll. Die Stellen sind daher teils sogar für die spezifischen Lehrämter ausgeschrieben.