PKV Frist / Ablauf Öffnungsklausel

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Frank1983
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PKV Frist / Ablauf Öffnungsklausel

Beitrag von Frank1983 »

Hallo,

Kann mir evtl. jemand Auskunft zu den Fristen und Ablauf für eine evtl. Öffnungsklausel geben.

Frage 1: lt. Versicherungsvertreter kann man nur einen normalen Antrag stellen, explizite mit Öffnungsklausel gibt es nicht. Der Antrag wird geprüft, angenommen oder ein Gegenangebot zurückgeschickt. Ist das korrekt?

Frage 2: angenommen, der Antrag wird in der 6 Monats Frist gestellt, die Versicherung braucht zum Prüfen allerdings über die Frist hinaus z.B. wegen Rücksprache von Ärzten o.ä. , bleibt der Anspruch der Öffnungsaktion bestehen? (Kontrahierungszwang, normal Antrag vor Fristende).
Zuletzt geändert von Frank1983 am 24.05.2018, 23:47:37, insgesamt 1-mal geändert.

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: PKV Frist / Ablauf Öffnungsklausel

Beitrag von chilipaprika »

Frage 1: das ist auch mein Kenntnisstand
Frage 2: ich habe keine Antwort, kann dir allerdings sagen, dass die 2 von mir kontaktierten Versicherungen innerhalb von <2 Tagen geantwortet haben. und der Vertrag dann innerhalb von 2 Tagen abgeschlossen wurde, und das obwohl der Antrag am "Weibermittwoch" oder "Weiberdonnerstag" gestellt wurde und der Sitz der Debeka in Koblenz ist. Ich brauchte aber mehr als dringend eine PKV, weil ich die Woche darauf einen MRT-Termin mit Hinweis auf PKV hatte. und OBWOHL die Debeka das wusste, hatte ich am "Rosendienstag" die Bestätigung.
Wenn dein Makler / Vertreter seinen Job macht, dauert es keine mehrere Wochen.

Marc.Hagenmaier
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Re: PKV Frist / Ablauf Öffnungsklausel

Beitrag von Marc.Hagenmaier »

Hallo,

Frage 1: ich kann mir nicht vorstellen, dass nur ein normaler Antrag möglich ist.
Bei der Debeka ist ein Probeantrag möglich, dieser gilt bei Ablehnung seitens Versicherer´s oder Versicherungsnehmer als nicht gestellt. Dadurch können bei mehreren Versicherungen gleichzeitig ein Antrag gestellt werden.

Frage 2: Maßgeblich für die der Fristen ist die Antragstellung und nicht der Versicherungsbeginn.
Der Antrag muss daher innerhalb der Frist beim Versicherunsunternehmen eingehen. Wenn der Antrag erst am Fristende gestellt wird ist es möglich, dass das Ende der gesetzlichen und der Beginn der privaten Krankenversicherung nach ablauf der Frist erfolgt.

https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... ge.pdb.pdf

Folgefristen: Annahmefrist bei Probeanträgen und Fristen für eventuelle Rückfragen bei Ärzten sollen auch eingehalten werden. Hier sollte der direkte weg über den Arzt und nicht die Arzthelferin gewählt werden.

Jenachdem wie der Berater und Sachbearbeiter Arbeitet sollte dass innerhalb kürzesterer Zeit geregelt sein. Die Erstellung über einen Papierantrag sollte hier allerdings nicht vorgenommen werden, da sich hierdurch eine längere Bearbeitungszeit ergeben wird.

Gruss aus Heidelberg

Marc Hagenmaier
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