Hallo,
ich bin derzeit bei der DEBEKA versichert. Dies hat sich daraus ergeben, dass alle meine damaligen Bekannten sich auch dort versichert haben. Mittlerweile stört mich allerdings, dass bereits durch das Einreichen der Rechnungen von Vorsogeuntersuchungen die Rückzahlungsmöglichkeit der Beiträge erlischt. Daher ziehe ich einen Wechsel nach dem Referendariat in betracht. Hat jemand damit Erfahrung gemacht? Geht das ohne Probleme? Gibt es Empfehlungen von Anbietern?
LG, flosse
PKV nach dem Ref wechseln
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Re: PKV nach dem Ref wechseln
Auf Anhieb wüsste ich keine private Krankenversicherung, die sämtliche Vorsorgeuntersuchungen übernimmt, ohne dass es Einfluß auf den Beitragsrückfluß gibt.
Re: PKV nach dem Ref wechseln
Da habe ich das gleiche gedacht. Ich kenne sicher nicht jede Versicherung, aber ich wüsste auch keine.MarlboroMan84 hat geschrieben:Auf Anhieb wüsste ich keine private Krankenversicherung, die sämtliche Vorsorgeuntersuchungen übernimmt, ohne dass es Einfluß auf den Beitragsrückfluß gibt.
Man muss die Rechnung ja nicht sofort einreichen, sondern erst einmal schauen und überlegen, ob das Sinn macht oder ob man die Beitragsrückzahlung nimmt.
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Re: PKV nach dem Ref wechseln
Der Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" wird von den Versicherten häufig falsch verstanden.
Der gesunde Menschenverstand lässt vermuten, dass jede Untersuchung, die mögliche (ernsthafte) Gesundheitsrisiken aufdecken soll, auch eine Vorsorgeuntersuchung im Sinne der Versicherungsbedingungen darstellt.
Wenn ich z. B. zum Kardiologen gehe, um mein Herz und meine Gefäße kontrollieren zu lassen, oder einen Internisten für eine Sonographie der inneren Organe aufsuche, dann dient das zweifellos der Früherkennung.
Das ist aber von den Versicherungsunternehmen nicht gemeint!
Als Vorsorgeuntersuchung gelten nur ganz bestimmte Untersuchungen, die nach gesetzlichen Programmen geregelt sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Krebsfrüherkennung.
Orientierung bietet die Website des BMG
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... html#c4883
Es gibt tatsächlich Versicherungsunternehmen, die Vorsorgeuntersuchungen nicht als Schädlich für eine Beitragsrückerstattung (BRE) ansehen.
Meiner bescheidenen Meinung nach sollte eine ausbleibende BRE jedoch KEIN Motiv für den Wechsel des Versicherungsunternehmens sein.
Wenn es die Liquidität zulässt, sollten Arztrechnungen gesammelt werden und am Ende des Versicherungsjahes mit spitzem Bleistift gerechnet werden, ob die Rechnungen bei der PKV eingereicht werden oder lieber die BRE mitgenommen wird.
Der gesunde Menschenverstand lässt vermuten, dass jede Untersuchung, die mögliche (ernsthafte) Gesundheitsrisiken aufdecken soll, auch eine Vorsorgeuntersuchung im Sinne der Versicherungsbedingungen darstellt.
Wenn ich z. B. zum Kardiologen gehe, um mein Herz und meine Gefäße kontrollieren zu lassen, oder einen Internisten für eine Sonographie der inneren Organe aufsuche, dann dient das zweifellos der Früherkennung.
Das ist aber von den Versicherungsunternehmen nicht gemeint!
Als Vorsorgeuntersuchung gelten nur ganz bestimmte Untersuchungen, die nach gesetzlichen Programmen geregelt sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Krebsfrüherkennung.
Orientierung bietet die Website des BMG
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... html#c4883
Es gibt tatsächlich Versicherungsunternehmen, die Vorsorgeuntersuchungen nicht als Schädlich für eine Beitragsrückerstattung (BRE) ansehen.
Meiner bescheidenen Meinung nach sollte eine ausbleibende BRE jedoch KEIN Motiv für den Wechsel des Versicherungsunternehmens sein.
Wenn es die Liquidität zulässt, sollten Arztrechnungen gesammelt werden und am Ende des Versicherungsjahes mit spitzem Bleistift gerechnet werden, ob die Rechnungen bei der PKV eingereicht werden oder lieber die BRE mitgenommen wird.
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
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