Für NRW habe ich online diese Handreichung gefunden:
https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... hungen.pdf
Darin gibt es auch einen Abschnitt zum Vorbereitungsdienst, insgesamt einfach mal einlesen. Die jeweiligen Bearbeiter der Kapitel könntest du über die genannten Mailadressen anschreiben und nachfragen, welche Schwerbehindertenvetretung in NRW für Anwärter zuständig ist (direkt am Seminar oder zentral bei der Bezirksregierung...), alternativ könntest du direkt die Schwerbehindertenvertretung deiner/einer Gewerkschaft anschreiben und nach offiziellen Ansprechpartner fragen. Die Gewerkschaften können dich auch sehr gut beraten bei deinen individuellen Fragen. Auch dort herrscht Vertraulichkeit. In meinem Bundesland habe ich sehr gute Erfahrungen damit gemacht un wurde immer kompetent beraten und nach Kräften unterstützt.
Wenn du aktuell noch keinen GdB hast kannst du natürlich auch nicht ankreuzen einen solchen zu haben solange du das Ergebnis des Verfahrens noch nicht kennst. In manchen Bögen kann man ankreuzen, dass ein GdB beantragt wurde, wenn das in diesem Fall nicht gilt, dann solltest du deine Gewerkschaft fragen, was im Hinblick auf NRW sinnvoll und zielführend wäre, da das sicherlich auch mit darauf ankommt, ob ein GdB > 50 bzw. eine Gleichstellung Auswirkungen auf das Bewerbungsverfahren hätten in deinem Fall. Da ich aus einem anderen Bundesland komme, kann ich das für NRW nicht abschließend einschätzen. Solange dein Erstantrag noch nocht beschieden wurde vom Versorgungsamt kann er aber noch nicht berücksichtigt werden. Dennoch kannst du dich bereits beraten lassen, was du ggf. direkt mit Erteilung nachreichen und nachweisen kannst/musst im Hinblick auf Seminar- und Schulzuweisung. Je nach individueller Situation kann der GdB dabei ja sehr zentral sein, um beispielsweise gesundheitlich belastende Fahrtwege reduzieren zu können, Erlastungsmöglichkeiten frühzeitig ansprechen zu können, etc.