Sonderurlaub im Ref.

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
Anna23
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Beitrag von Anna23 »

hmm...doofe situation...aber wenn dir der auftritt in den staaten wichtig ist mach das auf jeden fall....trotzdem musst du doch nich gleich dein ganzes ref absagen...wie siehts mit ner eleganten krankschreibung aus? keine ahnung...hmm...aber es gibt doch auch noch ein leben neben dem studium...vielleicht finden die das sogar gut...mach dich nich wild...

wie is das eigentlich mit runden geburtstagen? wäre ja auch sone außerordentliche freistellung....also weiß ich wenn die oma 80 wird..oder gar 90...hat da jemand erfahrung? weiß nur das es ne offizielle freistellung für beerdigungen verwandter ersten grades gibt...und sonst?

september
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Beitrag von september »

Ich glaube, das geht nur bei Todesfall im engsten Familienkreis oder eigener Hochzeit. Bei runden Geburtstagen offiziell sicher nicht. Alles andere ist wahrscheinlich Entgegenkommen der Schule.

september

Markus_W
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Beitrag von Markus_W »

ja nicht wild machen ist leicht gesagt. Für mich ist der Auftritt in den Staaten auf jeden Fall wichtiger.
Krankschreibung ist hald schon eine waage Sache: Das muss man sich auch vorher überlegen.
Hab ich nämlich den Vorstand dazu gefragt und dieser den Antrag abgewiesen, bin aber dann genau an diesen Tagen Krank ist das doch schon sehr offensichtlich.
Vorallem weis ja nicht was kann passiert wenn man sich Krank schreiben lässt, und dann kommt heraus man war nicht krank, sondern weg beim musizieren ! Da ist doch dann mit Sicherheit ein Abmahnung fällig oder so ?? (und Verbeamtung ade..?)
Ausserdem werden von der Veranstaltung dort Bilder ins Netz gestellt, kommt hald auch nicht gut, wenn ich da dann zu sehen bin, obwohl ich ja Krank war.

Ich muss mich hald für ein Version entscheiden, die ich dann dem Seminarvorstand erzähle. Kann ja nicht zuerst die Wahrheit erzählen, und dann doch sagen meine Oma wird Neuzig..
Die Fragen lautet einfach: Was muss sein, damit ich 5 Tage vom Dienst freigestellt werde ??

Anna23
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Beitrag von Anna23 »

ja du hast recht....ich würde sagen ehrlichkeit voraus!!!...wenn die leute da halbwegs normale menschen sind werden sie deine beweggründe verstehen...hoffentlich...drücke dir die daumen...aber wie gesagt...sie sollten es doch gut finden wenn sich jemand so stark begeistern kann....musst halt nur klarmachen das deine ausbildung nicht leidet und es eben ne ausnahme is...erklärs ihnen....es wird klappen...toi toi toi

Markus_W
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Beitrag von Markus_W »

Danke Anna23

Freut micht das du so positiv denkst. Es tut gut hier mal was positives darüber zu hören, dass es klappt.

Ich werde es auch mit Ehrlichkeit versuchen. Sobald ich weis wo ich hin komme, werde ich mit dem Vorstand reden.
Mir wäre es ja egal welche Auflagen sie mir machen, von mir aus arbeite ich dann doppelt so viel. Aber das ist hald eine Sache, da weis ich, dass ich mir das wenn ich es nicht tue mein Leben lang vorhalten werde. Vor allem aber auch gegenüber meinen Kollegen wäre das sehr blöd.

Scooby

Beitrag von Scooby »

Im Grunde kannst du dir das Gespräch auch sparen, du wirst mit an Sicherheit grezender Wahrscheinlichkeit nicht frei bekommen.

LDO (Lehrerdienstordnung) für Bayern §12, Abs. 5:

"Anträgen auf Dienstbefreiung während der Unterrichtszeit darf nur in unabweisbaren Sonderfällen entsprochen werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass kein Unterricht ausfällt."

und weiter § 13, Abs. 2:

"Die Nebentätigkeitsgenehmigung ist zu versagen, wenn Sorge besteht, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (Art. 73 Abs. 3 BayBG)."

Alle anderen Varianten (z.B. Krankmachen) würde ich nur in Betracht ziehen, wenn es dir egal ist, dass du keine Chance mehr auf eine Tätigkeit im öfftl. Schuldienst hast, falls es rauskommt. Die Wahrscheinlichkeit dafür erscheint mir im Übrigen recht hoch. Nicht selten werden Kollegen bei Krankheit angerufen, um Infos (z.B. über Lerngegenstände in den zu vertretenden Klassen) einzuholen.

Eine Dienstbefreiung gibt es in Bayern nur für sehr wenige Ausnahmen (Urlaubsverordnung für Beamte in Bayern):

"1. Zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht.
2. Aus Anlass ärztlicher Untersuchungen und Behandlungen, die während der Dienstzeit durchgeführt werden müssen, im erforderlichen und nachgewiesenen Umfang.
3. Bei folgenden besonderen Anlässen:
a) beim Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass: ein Arbeitstag,
b) für einen Verbesserungsvorschlag auf Vorschlag der Innovationszentrale Moderne Verwaltung oder eines Innovationszirkels: bis zu drei Arbeitstagen,
c) bei der Niederkunft der Ehefrau: ein Arbeitstag,
d) beim Tod eines Ehegatten, Kindes oder Elternteils: zwei Arbeitstage,
e) bei schwerer Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen: ein Arbeitstag, bei schwerer Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren: bis zu 4 Arbeitstage, bei schwerer Erkrankung einer Betreuungsperson, wenn die BeamtIn die Betreuung des unter 8-jährigen oder behinderten Kindes selbst übernehmen muss: bis zu 4 Arbeitstage,
f ) in sonstigen begründeten Fällen pro Kalenderjahr: bis zu drei Arbeitstage.
4. Für Zwecke der Landesverteidigung: bis zu 5 Arbeitstage.
5. Für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen, beruflichen Fortbildungsveranstaltungen sowie für staatspolitische Zwecke: bis zu 5 Arbeitstage.
6. Für die aktive Teilnahme an Olympischen Spielen: bis zu 10 Arbeitstage.
7. Für die Teilnahme an Sitzungen eines überörtlichen Gewerkschafts- oder Berufsverbandsvorstandes,
dem Beamte angehören und an Gewerkschafts- und Berufsverbandstagungen als DelegierteR: bis zu 10 Arbeitstage.
8. Für die Teilnahme an Sitzungen der Verfassungsorgane oder überörtlicher Verwaltungsgremien
als Angehörige dieser Gremien: bis zu 10 Arbeitstage."

Und jetzt kannst du ja mal überlegen, unter welchen dieser Punkte dein Bandauftritt fällt.

Sorry, aber was manche für Vorstellungen hinsichtlich des Beamtenstatus haben, verwundert mich schon etwas...

Anna23
Beiträge: 158
Registriert: 24.01.2007, 12:49:47

Beitrag von Anna23 »

lass dir den mut bloss nicht nehmen!!!

spiel mit offenen karten...du bist noch in der ausbildung...kein fertiger lehrer...du hast keinen vollen stundenplan...außerdem beginnt dein ref im september glaube ich und der auftritt wäre schon im oktober...wer weiß ob du zu dieser zeit überhaupt schon selbstständigen unterricht hast...

spiel mit offenen karten...und mach klar wieviel dir das bedeutet...ich hoffe auf das verständnis und du willst ja schließlich keinen ausfall sondern eine verlegung deiner tätigkeit...

meine daumen bleiben gedrückt!!!

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