Sonderurlaub im Ref.

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
Scooby

Beitrag von Scooby »

Anna23 hat geschrieben:spiel mit offenen karten...du bist noch in der ausbildung...kein fertiger lehrer...du hast keinen vollen stundenplan...außerdem beginnt dein ref im september glaube ich und der auftritt wäre schon im oktober...wer weiß ob du zu dieser zeit überhaupt schon selbstständigen unterricht hast...
Das alles ist völlig irrelevant, weil:

Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflischen Schulen in Bayern §23:

"Die Studienreferendare sind hinsichtlich der Gewährung von Erholungsurlaub Lehrern an öffentlichen Schulen nach den jeweils geltenden Bestimmungen gleichgestellt."

Ich will keineswegs dem Fragesteller sein musisches Engagement schlecht machen, aber doch aufzeigen, dass der Schulleiter nach den gesetzlichen Vorgaben für diesen Zweck keinen Sonderurlaub geben _darf_. Welchen Grund sollte er (der SL) haben, gegen seine Vorschriften zu verstoßen und sich dadurch selbst angreifbar zu machen?

aber:

Die Frage muss auch gestellt werden, welchen Eindruck es auf den SL machen wird, wenn ein junger Referendar, der gerade erst seinen Dienstantritt hatte, als erstes fragt, ob er mal eben eine Woche fehlen kann? Welches Bild wird der SL da bekommen? Und wie wirkt sich das auf die Beurteilung aus, die immerhin 5/13 des zweiten Examens ausmacht?

Ich kann mich lebhaft dran erinnern, was es für ein Theater war, als eine Kollegin am Freitag nach der vierten Stunde gehen wollte, weil nur so der Flieger zu erreichen war, den sie erwischen musste, um zu einer Hochzeit nach Portugal zu fliegen. Da ging es um zwei (!) Stunden Unterricht. Und die Dame war auch Reffi, der Termin stand lang im Voraus fest...

Malina
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Beitrag von Malina »

Ich würde es auf jeden Fall auch mit Ehrlichkeit versuchen... ich meine, sich 5 Tage krank schreiben zu lassen, da muss man dem Arzt schonmal ordentlich einen vorspielen und wie du ja schon selbst gesagt hast, die Möglichkeit des Auffliegens besteht durch ggf. Fotos.

Ich bezweifle auch stark, dass du freigestellt wirst. Dann möchte sicherlich jeder andere auch wegen seines Hobbies mal frei haben, wenn was zeitintensives anliegt.

Ist eben deine Entscheidung - Ref sausen lassen oder Auftritt sausen lassen. Sowohl eine innerlich moralische als natürlich auch finanzielle Frage.

Markus_W
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Beitrag von Markus_W »

Danke für die Info´s .
Diese Pharagraphen sind mir bekannt.
"
LDO (Lehrerdienstordnung) für Bayern §12, Abs. 5:

"Anträgen auf Dienstbefreiung während der Unterrichtszeit darf nur in unabweisbaren Sonderfällen entsprochen werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass kein Unterricht ausfällt."
"
Unterricht kann nur ausfallen, wenn ich einen kompletten Stundenplan habe, was ich aber im Ref. am Anfang mit Sicherheit nicht habe.
Aussdem findet am Anfang noch kein eigenverantwortlicher Unterricht statt, hauptsächlich Hospitation.
Wie Anna schon sagte, es geht um ein Verlegung nicht um einen Ausfall.

Die Beurteilung beeinhaltet nicht nur das Fehlen oder Verlegung von der Tätigkeit. Geht es nicht bei einem Lehrer darum, ob er den Schülern was lehrt ?? Sollte nicht ein wesentlicher Teil der Beurteilung darauf abzielen ?

Ausserdem versteh i das jetzt nicht ganz. Es hieß für solche Anträge ist der Seminarvorstand zuständig, nicht der Schulleiter..

Sind Schuleiter und Seminarvorstand nicht auch Menschen mit denen man reden kann ?

karink532

Beitrag von karink532 »

Doch, mit denen kann man durchaus reden. Es ist aber eben so, dass im Seminar ein 100% Einsatz für die Sache gefordert wird. Das Ref ist auch am Anfang arbeitsintensiv, und da wird es vermutlich überhaupt nicht gern gesehen werden, wenn Du direkt mal 5 Tage frei haben willst und Hospitationen und Seminar versäumst. Ich habe mich mal einen Tag beurlauben lassen, weil ich in ein 150 km entferntes Krankenhaus zur Untersuchung musste und das war auch überhaupt kein Problem, ich nehme aber an, dass das bei 5 Tagen und mit der Begründung eines Hobbys nicht gehen wird.

Markus_W
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Beitrag von Markus_W »

Na ja es ist ja nicht ein Hobby, wo ich mal kurz entscheide dass ich für 5 Tage freigestellt werden müsste.
Mann muss bedenken es geht hier darum das ein Vertrag abgeschlossen wurde und dafür eine Dienstleistung verlangt wird.
Desweitern habe ich auch eine Verpflichtung gegenüber der Kollegen.

Dieser Vertrag hat auch eine rechtliche Bindung. Vorallem kann ich ja wie schon erwähnt nicht 2 Jahr im vorraus planen und sagen nee das könnte nicht gehen weil ich da vielleicht irgendwo im Ref. bin.

karink532

Beitrag von karink532 »

Ich verstehe deine Argumentation ja auch durchaus, das ist keine Frage. Es ist eben nur so, dass das SEminar auch an bestimmte Weisungen usw. gebunden ist.

Ich würde es halt mal versuchen, mehr als nein sagen können sie ja nicht, nur wenn sie nein sagen und du an den Tagen fehlst, wird es kritisch.

Ich würde auf jeden Fall betonen, dass Du diesen "Vertrag" vor 2 Jahren abgeschlossen hast und damals ja noch nicht wusstest, dass Du dann im Ref sein würdest und aus diesem Vertrag nun nicht rauskommst. Ich gehe auch irgendwo davon aus, dass ein netter Seminarleiter das versteht . Knackpunkt wird aber sicher sein, dass man dich fragen wird, ob es auch in Zukunft vorkommen wird/ kann, dass Du wegen Auftritten mit deiner Band vom Dienst freigestellt werden wirst. Du sagtest ja selbst, dass Du den Auftritt als "Chance" siehst- und das wird man dann mit Sicherheit nicht mehr genehmigen, weil Du dich dann auch entscheiden musst: Ref oder ständige Auftritte mit der Band.

Markus_W
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Beitrag von Markus_W »

ja schon klar , dass auch das Seminar an Weisungen gebunden ist. Wie gesagt der Vertrag wurde hald lange vor dem Ref. vereinbart.
Das die Frage kommt ob das in Zukunft auch vorkommt ist auch klar. Allerdings gibt es dann ein Klares Nein, weil die Frei bzw. Arbeitszeiten dann ja für mich fest sind.

Ja wie du sagt. Fragen kann man ja. Klar Krank machen tue ich nicht.
Ich muss aber schon beim Seminarvorstand fragen ODER ?
...oder seminarlehrer ?

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