Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
kater_karlo
Beiträge: 4 Registriert: 10.05.2007, 20:29:37
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von kater_karlo » 10.05.2007, 20:32:59
Hallo,
hat jemand eine Ahnung, ob man in NRW nach bestandenem II. Stex aber ohne Anstellung die Bezeichnung "Assessor des Lehramts" verwenden darf?
Grüße
Kater Karlo
neffets
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von neffets » 10.05.2007, 22:12:46
ja darfst du , aber nicht: studienassessor
neffets
Beiträge: 610 Registriert: 20.08.2005, 20:36:58
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von neffets » 11.05.2007, 11:04:27
das wäre ein studienrat z.a. du wärst als studass. also verbeamtet auf probe.
kater_karlo
Beiträge: 4 Registriert: 10.05.2007, 20:29:37
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von kater_karlo » 12.05.2007, 21:07:47
Steht das eigentlich in NRW auf dem Zeugnis über das 2. Stex, so ähnlich wie bei den Diplomern "Herr Meier-Müller ist berechtigt den Titel Dipl.-XYZ" zu führen?
Gandalf
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von Gandalf » 12.05.2007, 21:43:34
kater_karlo hat geschrieben: Steht das eigentlich in NRW auf dem Zeugnis über das 2. Stex, so ähnlich wie bei den Diplomern "Herr Meier-Müller ist berechtigt den Titel Dipl.-XYZ" zu führen?
Nein
kater_karlo
Beiträge: 4 Registriert: 10.05.2007, 20:29:37
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von kater_karlo » 13.05.2007, 9:44:43
Ich dachte immer, man dürfe nur führen was auch auf dem Zeugnis oder in der Prüfungsordnung steht... Weiß da jemand genaueres?