Berufsbezeichnung "Assessor des Lehramts" auch in

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
kater_karlo
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Registriert: 10.05.2007, 20:29:37

Berufsbezeichnung "Assessor des Lehramts" auch in

Beitrag von kater_karlo »

Hallo,

hat jemand eine Ahnung, ob man in NRW nach bestandenem II. Stex aber ohne Anstellung die Bezeichnung "Assessor des Lehramts" verwenden darf?

Grüße

Kater Karlo

neffets
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Beitrag von neffets »

ja darfst du , aber nicht: studienassessor

kater_karlo
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Beitrag von kater_karlo »

Was wäre ein Studienassessor?

neffets
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Registriert: 20.08.2005, 20:36:58

Beitrag von neffets »

das wäre ein studienrat z.a. du wärst als studass. also verbeamtet auf probe.

kater_karlo
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Beitrag von kater_karlo »

Steht das eigentlich in NRW auf dem Zeugnis über das 2. Stex, so ähnlich wie bei den Diplomern "Herr Meier-Müller ist berechtigt den Titel Dipl.-XYZ" zu führen?

Gandalf
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Beitrag von Gandalf »

kater_karlo hat geschrieben:Steht das eigentlich in NRW auf dem Zeugnis über das 2. Stex, so ähnlich wie bei den Diplomern "Herr Meier-Müller ist berechtigt den Titel Dipl.-XYZ" zu führen?
Nein

kater_karlo
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Beitrag von kater_karlo »

Ich dachte immer, man dürfe nur führen was auch auf dem Zeugnis oder in der Prüfungsordnung steht... Weiß da jemand genaueres?

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