Frage zu Dienstbezeichnungen (i. A., z. A., etc.)

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Rittersport
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Beitrag von Rittersport »

Da lobe ich mir doch die Österreicher. Da hören sich die Dienstbezeichnung wenigstens nach was an, z.B. Hofrat oder Professor. 8)
Lesen gefährdet die Dummheit

Teebeutel
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Re: Frage zu Dienstbezeichnungen (i. A., z. A., etc.)

Beitrag von Teebeutel »

1. Lehrer i. A.
Lehrer im Angestelltenverhältnis
(i.d.R unabhängig von Fakultas, angestellte Lehrer mit Fakultas inkl. 11-13 dürfen den Amtstitel StR nicht führen)

2. Lehrer z. A
Lehrer im Beamtenverhältnis in der Probezeit mit fester Planstelle in der gehobenen Dienst-Laufbahn
(i.d.R. nur an Schulen der Sekundarstufe I (weiterführende Schulen HS RS GS (Sek.I))) zumeist in BesGr A12

3. Studienrat i. A.
wie schon gesagt: Unsinn!

4. Studienrat z. A.
Lehrer mit Fakultas Oberstufe mit fester Planstelle in Probezeit
BesGr A13 (höherer Dienst)

5. Studienrat
wie 4. nur aus Probezeit raus, verbeamtet auf Lebenszeit


Gruß

PS:
Anhängsel bei Beamten auch
i.K. = im Kirchendienst
i.H. = im Hochschuldienst
i.E. = an einer Schule in Elternträgerschaft
usw usw usw, was weiß ich nicht noch alles ;)
M/PH StD seit SJ 09/10

Teebeutel
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Re: Frage zu Dienstbezeichnungen (i. A., z. A., etc.)

Beitrag von Teebeutel »

widget hat geschrieben: Das jetzt nur mal allgemein. Jetzt noch eine speziellere Frage zu mir: Ich habe auf Realschullehramt studiert und werde demnächst (hoffentlich) ins Referendariat gehen. Wie wäre denn meine Berufs-/Dienstbezeichnung, wenn ich fertig wäre: Bin ich dann nach dem 2. Stex. sofort "Realschullehrer" oder erstmal auch "nur" Lehrer (i. A./z. A)?

Und wenn ich schon dabei bin, noch die dritte Frage: Es ist ja in manchen Ländern möglich, als Realschullehrer in andere Besoldungsgruppen befördert zu werden (z.B. von A 12 zu A 13). Ändert sich da etwas an der Dienstbezeichnung "Realschullehrer" oder "einfach" (und das wäre für mich vollkommen ausreichend :-D) das Gehalt? - Ich meine, bei den Gymnasialleuten kann man ja vom Studienrat zum Oberstudienrat usw. befördert. Gibts etwas derartiges auch bei Real-/Grund-/Hauptschullehrern?
In welchem Bundesland gedenkst du zu arbeiten?

Für NRW:
Realschule, Hauptschule, Grundschule = Lehrer z.A. BesGr A12
Gymnasium = StR z.A. BesGr A13

Beförderung:

Realschule -> A13 möglich, aber nur wenige Stellen
Realschulkonrektor -> A14
2. Realschulkonrektor (nur bei entsprechender Schülerzahl eingerichtet) -> A14
Realschulrektor -> A15

Hauptschulkonrektor bzw. Rektor -> A12 bzw. A13, selten A14 (Größe der Schule)

Grundschule -> Konrektoren i.d.R. auch A12, Rektor zu 99% A13

Gymnasium -> OStR A14, mittlerweile fast auch nur mit zusätzlichen Aufgaben an Schulen vergeben
Studiendirektor -> A15 Funktionsstelle, z.B. Ständiger Vertreter des Schulleiters, Abteilungsleiter
OStD -> Schulleiter eines voll ausgebauten Gymnasiums (Kl. 5-13)

Der Amtstitel "Realschullehrer (RL)" wird in NRW nicht mehr vergeben. Realschullehrer waren und sind die Lehrkräfte, die in NRW noch bei Einstellung mit A13 besoldet wurden. Das ist gecancelt und gibt es nicht mehr in NRW.

Bisschen Konfus, hoffe es ist verstädnlich ;)

Gruß
M/PH StD seit SJ 09/10

DaX
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Beitrag von DaX »

für bayern gilt das "RSL" als verbeamteter realschullehrer nach wie vor...

wenn du eune planstelle bekommst, stegiste mit einem "z.A" als zusatz ein, welches nach deiner anstellungszeit dann wegfällt.

als angestellter realschullehrer bekommst du keinen amtstitel, sondern trägst das L(Av)
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judi
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Re: Frage zu Dienstbezeichnungen (i. A., z. A., etc.)

Beitrag von judi »

DaX hat geschrieben:für bayern gilt das "RSL" als verbeamteter realschullehrer nach wie vor...

wenn du eune planstelle bekommst, stegiste mit einem "z.A" als zusatz ein, welches nach deiner anstellungszeit dann wegfällt.
z.A. gibt es an der bayer. RS seit neuem nicht mehr

ab 1.1.11 wird der verbeamtete RSL -> Studienrat (dienstrechtsreform, siehe hierzu auch das neueste brlv Heft)

DaX
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Re: Frage zu Dienstbezeichnungen (i. A., z. A., etc.)

Beitrag von DaX »

judi hat geschrieben:
DaX hat geschrieben:für bayern gilt das "RSL" als verbeamteter realschullehrer nach wie vor...

wenn du eune planstelle bekommst, stegiste mit einem "z.A" als zusatz ein, welches nach deiner anstellungszeit dann wegfällt.
z.A. gibt es an der bayer. RS seit neuem nicht mehr

ab 1.1.11 wird der verbeamtete RSL -> Studienrat (dienstrechtsreform, siehe hierzu auch das neueste brlv Heft)
richtig. bereits verbeamtete und neu verbamtete realschullehrer werden in das neue amt überführt. aber laut brlv sonderheft (S.14) zum "studienrat im realschuldienst" (wahrscheinlich als abgrenzung zum studienrat im gymnasium)

mich würde interessieren, wie dann die abkürzung ist (zb für den Notenmanager, Jahresberichte, Elternbriefe, etc)? der realschullehrer ist ja der "RSL", der studienrat "StR". und der studienrat im realschuldienst? der "StR i.R." !?!?!

oder wird das "im realschuldienst" bei der abkürzung nicht berücksichtigt!?
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Stefan24
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Re: Frage zu Dienstbezeichnungen (i. A., z. A., etc.)

Beitrag von Stefan24 »

StR i.R. dürfte es vielleicht ab 67 heißen... :wink:

Ich gehe nicht davon aus, dass eine neue Amtsbezeichnung geschaffen wird: es wird beim StR am Gymnasium bleiben und die RSL-Kollegen führen die Amtsbezeichnung StR ebenso.
StR seit 09/09. Individualist seit Geburt.
Eigene Meinung schon immer.

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