Eine die mir gehört?
Toll, im Seminar weiß nichtmal der Fl über Medienrecht Bescheid. Meine Kollegen sagten dass wenn es keine Kläger gibt, es keinen Richter geben kann.
Was meint ihr?
Bundesland ist NRW.
Darf ich eine DVD im Unterricht zeigen?
Darf ich eine DVD im Unterricht zeigen?
Viele Grüße, Leo aus NRW
Englisch/Pol/Sport
Englisch/Pol/Sport
Auf der Seite des Bundesministerium für Justiz heist es:
Dürfen Lehrerinnen/Lehrer private DVDs, Filme und CDs im Unterricht zeigen?
Es kommt darauf an, ob es sich dabei um eine öffentliche Wiedergabe handelt. In diesem Fall muss der Urheber bzw. der Rechtsinhaber grundsätzlich damit einverstanden sein, d.h. diese Nutzung vertraglich gestatten. Wenn es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt, braucht man auch keine Zustimmung des Rechtsinhabers. Wann eine Wiedergabe öffentlich ist, richtet sich nach § 15 Abs. 3 UrhG und ist stets unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Nach der Kommentarliteratur sind Wiedergaben im Schulunterricht innerhalb des engen Klassenverbandes fast immer nicht öffentlich; Schulveranstaltungen der ganzen Schule oder größerer Teile davon dagegen in aller Regel öffentlich. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist anlässlich der Urheberrechtsnovelle von 1985 davon ausgegangen, dass eine Wiedergabe von Aufzeichnungen urheberrechtlich geschützter Werke im Schulunterricht keine öffentliche Wiedergabe ist. Soweit es sich um eine öffentliche Wiedergabe handelt, darf ein Werk ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nur dann vorgeführt werden, wenn die Voraussetzungen des § 52 UrhG erfüllt sind. Die öffentliche Vorführung eines Filmwerkes ist auch danach immer nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig.
http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq
--> In der Klasse ist es also nicht öffentlich und du kannst einen privat gekauften Film zeigen.
Dürfen Lehrerinnen/Lehrer private DVDs, Filme und CDs im Unterricht zeigen?
Es kommt darauf an, ob es sich dabei um eine öffentliche Wiedergabe handelt. In diesem Fall muss der Urheber bzw. der Rechtsinhaber grundsätzlich damit einverstanden sein, d.h. diese Nutzung vertraglich gestatten. Wenn es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt, braucht man auch keine Zustimmung des Rechtsinhabers. Wann eine Wiedergabe öffentlich ist, richtet sich nach § 15 Abs. 3 UrhG und ist stets unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Nach der Kommentarliteratur sind Wiedergaben im Schulunterricht innerhalb des engen Klassenverbandes fast immer nicht öffentlich; Schulveranstaltungen der ganzen Schule oder größerer Teile davon dagegen in aller Regel öffentlich. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist anlässlich der Urheberrechtsnovelle von 1985 davon ausgegangen, dass eine Wiedergabe von Aufzeichnungen urheberrechtlich geschützter Werke im Schulunterricht keine öffentliche Wiedergabe ist. Soweit es sich um eine öffentliche Wiedergabe handelt, darf ein Werk ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nur dann vorgeführt werden, wenn die Voraussetzungen des § 52 UrhG erfüllt sind. Die öffentliche Vorführung eines Filmwerkes ist auch danach immer nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig.
http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq
--> In der Klasse ist es also nicht öffentlich und du kannst einen privat gekauften Film zeigen.
Auch wenn freckle das schon erklärt hat, hier ein guter Link zum Thema - falls es irgendwann nochmal jemand nachlesen möchte. Ich (auch NRW) musste dazu mal im FS ein Referat halten. Es weiß fast nie jemand genau darüber Bescheid, ohne Kläger keine Richter stimmt in dem Zusammenhang absolut.
http://www.lehrer-online.de/fall-des-mo ... 4110411460
LG
Lilli
http://www.lehrer-online.de/fall-des-mo ... 4110411460
LG
Lilli
KaffeeKaffeeKaffeeKaffeeKaffeeKaffeeKaffee
also um mal klartext zu reden, ich weiss ja nich wie die anderen das sehen: ich habe mir die rechtsgrundlagen auch besorgt. das ist ja eine zumutung sich den mist als lehrer durchzulesen. das ist nur relevant, wenn ich eine lehrprobe machen würde, ansonsten is mir das scheißegal. da soll mich mal einer belangen deswegen. meinetwegen, dann wirds halt keine medien mehr im unterricht geben. wenn ich diesen ganzen unsinn bedenken würde, hätte ich ja viel zu tun. aber du hast recht, bei lehrproben, sollte man sich da gedanken machen, gibt ja ein paar abgefuckte superschlaue, die auf diesen schwachsinn wert legen
bei uns in der stadt gab es so einen fall, hat mal eben 800 euro gekostet. schüler hat lehrer, den er eh nicht leiden konnte, angezeigt und vor gericht sah man das genauso.skadii hat geschrieben: da soll mich mal einer belangen deswegen. meinetwegen, dann wirds halt keine medien mehr im unterricht geben.
lun
ist ein denkbares szenario. aber, was das für den s bedeutet ist auch klar. ich sags ml so, ich habe keine lust mich auf diesen bürokratischen unsinn einzulassen. und wenn ich dazu gezwungen werden soll, gut, gut dann gibts eben konsequenzen. dass das außenstehende nun schlecht finden, mag sein. aber in erster linie gehts darum, dass meine vorstellungen umgesetzt werden, wenn das nicht geht, gut, dann hats folgen.
ist ein denkbares szenario. aber, was das für den s bedeutet ist auch klar. ich sags ml so, ich habe keine lust mich auf diesen bürokratischen unsinn einzulassen. und wenn ich dazu gezwungen werden soll, gut, gut dann gibts eben konsequenzen. dass das außenstehende nun schlecht finden, mag sein. aber in erster linie gehts darum, dass meine vorstellungen umgesetzt werden, wenn das nicht geht, gut, dann hats folgen.