Wie oft amtsärztliche Untersuchung (Ba.-Wü.) ?

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ulfk179
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Wie oft amtsärztliche Untersuchung (Ba.-Wü.) ?

Beitrag von ulfk179 »

Hallo,
ich bin seit kurzer Zeit im Ref, also Beamter auf Widerruf. Eine Bedingung hierfür war eine amtärztliche Untersuchung. Frage: Muss ich erneut zum Amtsarzt, wenn ich dann Beamter auf Probe und/oder Beamter auf Lebenszeit werden will ?
Danke für Infos !

Chrissi
Beiträge: 9
Registriert: 12.01.2006, 15:21:39

Beitrag von Chrissi »

Das gleiche würde mich für Hessen interessieren....

Liebe Grüße Chrissi

Carina

Beitrag von Carina »

Für Beamter auf Lebenszeit auf jeden Fall!

Herbie
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Amtsärztliche Untersuchungen

Beitrag von Herbie »

Hi, Leute!

In Baden-Württemberg ist vorgesehen, daß die amtsärztliche Untersuchung bei Lehrern bereits vor dem Vorbereitungsdienst dürchgeführt wird. Wenn bei dieser Untersuchung nichts Bedeutendes beanstandet wird, wird in der Regel keine erneute Untersuchung durchgeführt. Ich selbst bin auch nur einmal beim Amtsarzt gewesen, und das war vor dem Referendariat.

Es kann aber sein, daß man noch einmal zur Untersuchung bestellt wird. Zum Beispiel, wenn bei der ersten Untersuchung irgend etwas nicht ganz in Ordnung war, oder wenn man vor dem erneuten Antritt eines Beamtenverhältnisses für mehr als ein Jahr keinen Beamtenstatus hatte. Letzteres ist der Fall, wenn man zunächst gar keine Lehrerstelle bekommt oder erst mal im Angestelltenverhältnis tätig ist.

Außerdem muß der zuständige Schulleiter vor der Verbeamtung auf Lebenszeit zum Gesundheitszustand des Beamten Stellung nehmen. Dies ist allerdings eher harmlos. Denn der Schulleiter ist kein Arzt und führt auch keine Untersuchung durch. Er gibt also in der Regel an, daß er keine gesundheitlichen Bedenken sieht. Probleme könnte es hier wohl nur geben, wenn man in der Probezeit sehr häufig gefehlt oder irgendwie gezeigt hat, daß man mit der Belastung „Schule“ nicht fertig wird.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Nakie
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Beitrag von Nakie »

Hallo Herbie!

Hab noch ne Frage Bw betreffend. Du hast gesagt, dass man nicht mehr zum Amtsarzt muss, falls nichts beanstandet wurde. Muss man dann trotzdem Angaben zum Gesundheitszustand machen (z.B. einen Fragebogen hinschicken oder so)? Bei mir hat sich jetzt nämlich leider heute ergeben, dass ich einen minimalen Bandscheibenschaden habe, der definitiv nie wieder weg geht. Hatte jetzt einmal Probleme damit und laut Arzt, wenn ich regelmäßig Sport treibe, wahrscheinlich auch beschwerdenfrei bleiben werde. Allerdings lässt sich das nicht sicher sagen. Jetzt interessiert mich schon, ob ich später noch einmal irgendwelche Angaben machen muss. Der Amtsarzt hatte mich nämlich bereits bei der Untersuchung vor dem Ref für tauglich erklärt.

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Wahrscheinlich wird dann keine Anfrage und keine Untersuchung mehr auf Dich zukommen. Aber wie gesagt, das gilt nur, wenn Du nach dem Referendariat sofort eine Beamtenstelle antrittst; andernfalls kannst Du später nochmal beim Amtsarzt vortanzen ...
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

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