Versetzung nach der Elternzeit NRW

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Laminierweltmeister
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Versetzung nach der Elternzeit NRW

Beitrag von Laminierweltmeister »

Hallo zusammen,
kann mir jemand hier sagen, wie es mit der Versetzung innerhalb von NRW nach der Elternzeit bzw. dem Mutterschutz aussieht?
Ich bin verbeamtet, seit ca. einem Jahr an der Schule und hab die Revision hinter mir. Eigentlich gefällts mir da auch ganz gut - nettes Kollegium, nette Klassen usw. - aber ich muss jeden Tag über 130 km pendeln. Jetzt bin ich schwanger und denke, dass ich diese Strecke nicht mehr fahren kann/ möchte, wenn ich ein Kind habe und Stunden reduziere. Das lohnt sich finanziell nicht - und es geht halt auch so viel Zeit verloren, die ich dann lieber mit dem Kind nutzen würde.
Kennt jemand die aktuellen Regelungen? Gelten auch in diesem Fall die 3 Jahre "Versetzungssperre"?
Danke schon mal!

Lysander
Moderator
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Beitrag von Lysander »

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir folgendes berichten:

Unabhängig von der dreijährigen Sperre nach Ersteinstellung gilt für Elternzeitler:

- wer unter einem Jahr Elternzeit nimmt, kehrt laut Erlass in der Regel an die alte Schule zurück.

- zumindest im Antrag der BezReg. Arnsberg kann man ankreuzen, ob man an die alte Schule zurück möchte. Falls nicht erfolgt er Einsatz "wohnortnah".

- als Lehrer hast Du einen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz (ca. 25 km Umkreis je nach Schulbezirk)

Da die Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung sich mitunter aber auch nicht zu 100% auskennen, solltest Du auf alle Fälle Kontakt mit dem Personalrat aufnehmen, wenn etwas nicht klappen sollte.

Es empfiehlt sich außerdem, sich selbst eine Schule zu suchen und den Schulleiter für sich zu gewinnen. Der kann dann nämlich mit dem Dezernenten sprechen, was die Chance erhöht, an die gewünschte Schule zu kommen.

Hat bei uns mit Umwegen und Personalrat letztlich geklappt.

DAS hier dürfte Dich interessieren:

http://www.tresselt.de/download/vers2010.pdf
Gruß
Lysander

Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)

Laminierweltmeister
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Beitrag von Laminierweltmeister »

Super, Danke! So ähnlich hatte ich es auch im Kopf, war mir nur nicht mehr sicher. Jetzt bin ich etwas beruhigter!

csiga
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Re: Versetzung nach der Elternzeit NRW

Beitrag von csiga »

HI

Ich habe auch großes Interesse an diesem Thema.
Ich habe auch einen Kinderwunsch und überlege mir jetzt schon wie ich die Sache mit der Versetzung am schlausten angehe.
Bin auch schon verbeamtet und muss zu meiner jetzigen Schule um die 70 km fahren.
Sollte ich viell bereits während der Schwangerschaft den Versetzungsantrag stellen? Oder nach der Elternzeit? Ich möchte mind 1 Jahr, max 1 1/2 Jahre Elternzeit nehmen.
Ist es besser sich sofort an den Personalrat zu wenden und erst dann zum Schulleiter? Und vorher schon die Schulen in wohnortnähe kontaktieren.
Bin für jeden Tipp sehr dankbar

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