Jam1976 hat geschrieben:Aber mal ehrlich, dass ich das 1. Staatsexamen habe, habe ich auf meinem Zeugnis gelesen. Allerdings weiß ich immer noch keine wirkliche Bezeichnung.
es gibt auch keine. durch das 1. Staatsexamen ist die Ausbildung offiziell nicht beendet, denn das ist sie erst durch das 2. Staatsexamen (dann heißt du Lehramtsassessor oder so ähnlich). gilt auch für Juristen u.a. (mein Bruder hat damals geschimpft: "Frechheit, ich habe genauso lange studiert wie du, aber du bist der Herr Magister und ich bin nix").
Jam1976 hat geschrieben:Ich habe im Web gelesen, dass Lehrer keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Stimmt das? Dann könnte ich ja auch sagen, dass ich Lehrerin sei, oder?
ob das stimmt, weiß ich nicht, aber da jeder eine Gitarren-, Reit-, Qi Gong- oder Tantra-Schule aufmachen und sich Lehrer schimpfen kann, müsste es stimmen. also schreib hin, du bist xy-Lehrerin. was du genau bist, geht ja aus dem Zeugnis und dem Lebenslauf hervor.
die Qualifikation aufs Deckblatt zu schreiben, ist auf jeden Fall empfehlenswert, schließlich will der Adressat auf den ersten Blick wissen, was du bist und was du evtl. kannst. zusätzlich natürlich dazu, auf welche Stelle du dich bewirbst, da hat Fränzy schon recht.
Bayern, Gymnasium, Latein/Geschichte.
LAss seit Februar 2008 -- Planstelle an einem überaus elitären :mrgreen: städtischen Gymnasium
[i]... causas viresque perquirere rerum ...[/i]