Darf Lehrer eigenes Kind unterrichten (RS Bay)?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Pinstripe
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Darf Lehrer eigenes Kind unterrichten (RS Bay)?

Beitrag von Pinstripe »

Hallo meine Lieben,

bei uns in Bayern fängt ja am Dienstag das neue Schuljahr an und ich hab heute gesehen, dass ein Kollege seine eigenen Tochter (8te Klasse Realschule) in Mathe unterrichten soll. Soll heißen, dass ich eben das Kollegenkind in meiner Klasse hab und die jetzt den Kollegen in Mathe kriegen sollen.

Jetzt würde mich natürlich interessieren, ob das überhaupt rechtens ist. Das dass so unglücklich gelöst ist, ist klar, aber das ist mir ehrlich gesagt nicht so wichtig. Aber ist so eine Konstellation bei uns in Bayern überhaupt erlaubt?

Ich würde mich sehr über einen verlässliche Antwort, optimalerweise auch mit Verweis auf die LDO oder die RSO oder auch das BayEUG, freuen.

Grüßle und schönes letztes freies Wochenende an alle
StRiniRSDaesRS z.A. (E/BWR/WiR/Sk/SSP/Praktikumstrulla/KL8a)

Krähe
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Re: Darf Lehrer eigenes Kind unterrichten (RS Bay)?

Beitrag von Krähe »

Ein Bekannter von mir wurde wohl auch jahrelang von seiner Mutter unterrichtet: Es war eine Grundschule auf dem Land und es gab dort wohl schlicht und einfach keine andere Lehrkraft wür dieses Fach.
Mit Paragraphen kann ich nicht dienen, deshalb klinke ich mcih auch schon wieder aus ... :wink:

Scooby

Re: Darf Lehrer eigenes Kind unterrichten (RS Bay)?

Beitrag von Scooby »

Art. 20 des bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes könnte hier gelten: Ein Zeugnis ist ein Verwaltungsakt (verschiedene andere schulische Vorgänge auch) und daran dürfen Angehörige (wer genau steht in dem Artikel) nicht mitwirken.

http://by.juris.de/by/gesamt/VwVfG_BY.h ... G_BY_Art20

Wenn man es genau nimmt (ich hab's jetzt nicht im Detail gelesen), wird man daraus wohl den Schluss ziehen können, dass es nicht geht.

judi
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Re: Darf Lehrer eigenes Kind unterrichten (RS Bay)?

Beitrag von judi »

Scooby hat geschrieben:Art. 20 des bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes könnte hier gelten
und vor allem gilt hier das BayBG Art. 79 Abs.1 (BayBG höher als BayVwVfG)

Kinder (Angehörige 1.Grades) zu benoten steht damit im Widerspruch.
Soweit jurist.Information.


Außerdem gibt es an jeder RS in Bayern mehr als einen Mathelehrer? Deshalb glaube ich, dass das wohl ein Versehen des Stundenverteilers bzw. Stundenplanmachers war.

Ulysses
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Re: Darf Lehrer eigenes Kind unterrichten (RS Bay)?

Beitrag von Ulysses »

ist es denn juristisch wirklich unstrittig, dass Zeugnisse und Noten Verwaltungsakte sind?

ich meine, ich hätte da mal gehört, dass es unterschiedliche Meinungen gibt.

außerdem müsste es auch Ausnahmeregeln geben, wenn verschiedene Rechtsnormen kollidieren, z.B. es gibt nur eine Grundschule am Ort, die Mutter ist die einzige zur Verfügung stehende Lehrerin und der Grundschulbesuch des Kindes im 35km entfernten nächsten Schulort ist nicht zumutbar ...

zugegeben, ein etwas konstruiertes Beispiel, aber wenn es das gäbe, würde die Schulpflicht des Kindes mit der Unvereinbarkeit der Unterrichtung des eigenen Kindes kollidieren. in so einem Fall muss es einfach eine Ausnahmeregelung geben ... und da ist wohl die Schulpflicht höherwertig einzuschätzen, denke ich mal.
Bayern, Gymnasium, Latein/Geschichte.
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[i]... causas viresque perquirere rerum ...[/i]

Stefan24
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Re: Darf Lehrer eigenes Kind unterrichten (RS Bay)?

Beitrag von Stefan24 »

Zeugnisse und Jahresendnoten sind Verwaltungsakte - sie sind einklagbar.
StR seit 09/09. Individualist seit Geburt.
Eigene Meinung schon immer.

Pinstripe
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Re: Darf Lehrer eigenes Kind unterrichten (RS Bay)?

Beitrag von Pinstripe »

Hallo,

gute Diskussion, so machen Internetforen Spass.

Ich bin mir relativ sicher, dass es der Stundenplanmacher einfach übersehen hat. Selbstverständlich haben wir mehrere Kollegen, die hier den Unterricht übernehmen könnten, ich werde einfach mal bei meinem Chef anrufen. Ich hoffe nur, dass jetzt nicht der ganze Stundenpaln wieder übern Haufen geschmissen werden muss.
Ulysses hat geschrieben: außerdem müsste es auch Ausnahmeregeln geben, wenn verschiedene Rechtsnormen kollidieren, z.B. es gibt nur eine Grundschule am Ort, die Mutter ist die einzige zur Verfügung stehende Lehrerin und der Grundschulbesuch des Kindes im 35km entfernten nächsten Schulort ist nicht zumutbar ...

zugegeben, ein etwas konstruiertes Beispiel...
So konstruiert ist das nicht, ich war selber an einer solchen Schule. Wir hatten je eine Klasse pro Jahrgang und da oft auch nur eine Handvoll Kinder drin. Ich bin schier vom Glauben abgefallen, als wir im Gym plötzlich 25 Schüler in einer Klasse waren, ich hab bis dahin Klassen mit 15 Kindern für riesig gehalten. Wir waren in der ersten und zweiten nur zu sechst in der Klasse. Dass die Lehrer auch ihre eigenen Kinder hatten, war vollkommen selbstverständlich.
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