Hallo,
ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen.
Ich habe heute die Zusage für meinen Seminarort in NRW bekommen. Ob ich das Ref da antreten will hängt aber davon ab zu welcher Schule ich zugeteilt werde, da zwei von vier Schulen für mich keinesfalls in Frage kommen, weil die Orte mir definitiv zu weit ab vom Schlag sind!
Jetzt muss ich aber im Laufe der nächste Woche verbindlich zusagen.
Was passiert, wenn ich dann später die Zusage widerrufen will, weil mir die Schule nicht passt?
Können die verlangen, dass ich verbindlich zusage, ohne zu wissen wohin ich dann tatsächlich komme?
Und komm ich da dann auf eine "Schwarze Liste" oder so und hab im nächsten Bewerbungsdurchgang für September keine Chance mehr?
Und eine letzte Frage: Wann erfährt man, an welche Schule man kommt?
Mit liebem Dank und freundlichen Grüßen,
eure Frau Holle
Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?
Ich wollte auch zuerst zum Februar 2008 anfangen, habe aber dann im August 2008 mein Ref begonnen. Zuerst habe ich auch zugesagt, bevor ich dann doch eine längere Zeit in Amerika war. Eine Absage war damals überhaupt kein Problem, obwohl ich schon unterschrieben habe.
In Zeiten des NCs weiss ich allerdings nicht, ob das heutzutage auch so einfach ist.
In Zeiten des NCs weiss ich allerdings nicht, ob das heutzutage auch so einfach ist.
Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?
Hi,
mich würde auch interessieren, ob eine spätere Absage irgendwelche folgen hat. Ich habe mich in zwei Bundesländern beworben, da ich Grenznah wohne. In Bundesland A habe ich jetzt schon eine Zusage erhalten und es müssen jetzt die Formulare zur Schulzuweisung ausgefüllt werden. In Bundesland B werde ich wohl vor Dezember keinen Bescheid bekommen.
Wenn ich jetzt Bundesland A zusage und im Dezember doch wieder Absage, kann das Folgen für eine Einstellung im Bundesland A nach dem Referendariat haben?
Beispielsweise, dass ich in Bundesland A nicht so einfach eine Beamtenstelle bekomme, als wenn ich mein Ref. auch in diesem Bundesland gemacht hätte.
Würde im Moment nämlich viel lieber im Bundesland B mein Referndariat machen.
Danke schon mal für eure Antworten.
mich würde auch interessieren, ob eine spätere Absage irgendwelche folgen hat. Ich habe mich in zwei Bundesländern beworben, da ich Grenznah wohne. In Bundesland A habe ich jetzt schon eine Zusage erhalten und es müssen jetzt die Formulare zur Schulzuweisung ausgefüllt werden. In Bundesland B werde ich wohl vor Dezember keinen Bescheid bekommen.
Wenn ich jetzt Bundesland A zusage und im Dezember doch wieder Absage, kann das Folgen für eine Einstellung im Bundesland A nach dem Referendariat haben?
Beispielsweise, dass ich in Bundesland A nicht so einfach eine Beamtenstelle bekomme, als wenn ich mein Ref. auch in diesem Bundesland gemacht hätte.
Würde im Moment nämlich viel lieber im Bundesland B mein Referndariat machen.
Danke schon mal für eure Antworten.
Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?
@ Sinus: Es kann anscheinend schon Folgen haben. Ich habe exakt das Selbe Problem und habe gestern einfach mal im besagten Bl angerufen. Die meinten zu mir, das sie einen rechtlich zwar nicht belangen können, das die Absage aber in einer Akte vermerkt wird und sollte man später in diesem BL arbeiten wollen, die Tatsache, dass man schonmal einen Platz ausgeschlagen hat vermerkt wird. MAn also schlechtere Chancen hat. Ich denke mir aber, man lebt im Hier und Jetzt und kann eben nicht alle Entscheidungen schon für 3 Jahre im Voraus bedenken. Mein Tip: nimm an und warte ob sich noch was besseres ergibt.
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?
Stellt Euch doch mal die Frage, wie Ihre es finden würdet, wenn die andere Seite erst "verbindlich" zusagt und dann wieder absagt, weil sie doch noch einen "besseren" oder "passenderen" Bewerber gefunden haben
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?
Das braucht man sich nicht vorstellen, das kommt vor. (ok, wahrscheinlich nicht fürs Ref, für andere Stellen aber schon.)
Wenn die Absage nicht erst dann kommt, wenn man schon fest eingeplant ist, wird die Schule das schon verkraften.
Wenn die Absage nicht erst dann kommt, wenn man schon fest eingeplant ist, wird die Schule das schon verkraften.
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?
Kleiner Tipp:
Wenn ihr wisst, dass ihr absagt: guckt ob ihr nicht jemandem aus der Tauschbörse vorher glücklich machen könnt. Tauschen und absagen
chili
Wenn ihr wisst, dass ihr absagt: guckt ob ihr nicht jemandem aus der Tauschbörse vorher glücklich machen könnt. Tauschen und absagen
chili