"kein Versicherungsschutz" beim Verlassen des Schulgeländes?

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Hubselzwerg
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"kein Versicherungsschutz" beim Verlassen des Schulgeländes?

Beitrag von Hubselzwerg »

Es heißt ja immer, die Schüler dürften das Schulgelände nicht verlassen, weil sie dann nicht versichert seien. Ich habe nun gesucht und gesucht - und finde nur wischiwaschi.

Mir ist klar, dass die Schule eine Aufsichtspflicht hat. Diese kann nicht erfüllt werden, wenn die Schüler das Schulgelände verlassen. Darum steht in vermutlich jeder Schulordnung, dass das Verlassen des Geländes verboten ist.
Für die Schüler sollte somit klar sein: steht in der Schulordnung -> ist verboten.

Aber was hat es mit diesem Versicherungskram auf sich?? Klar, wenn dem Schüler, der nun verbotenerweise das Schulgelände verlässt etwas passiert, dann haftet die GUV nicht. Die ansonsten haften würde bei Unfällen auf dem Schulgelände/dem Schulweg.

Aber was bedeutet das nun tatsächlich? Die GUV haftet ja auch dann nicht, wenn jemand privat einen Unfall hat. Trotzdem sperrt man ja seine Kinder nicht in der Keller :D

Ist an der Behauptung, es gäbe dann gar keinen Versicherungsschutz was dran? Zahlt auch die Krankenversicherung nicht, weil diese sagt "nix da, das war Schulzeit, da sind wir nicht zuständig"?
Oder geht es doch nur um die Aufsichtspflicht?

Und warum interessiert das mit der Versicherung die Schule überhaupt? Schüler verlässt BEWUSST UNERLAUBT das Schulgelände. Wenn dann was passiert und tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht, ist das sicher sehr tragisch. Für den Schüler und für seine Eltern.
Aber der Schule kann das an dieser Stelle doch egal sein? (Niemand verlangt eine permanente Einzelbetreuung für alle Schüler. Dass das Schulgelände nicht verlassen werden darf steht in der Schulordung. Und ich bin ganz sicher, dass man nicht einen Lehrer haftbar machen kann wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn sich ein Schüler davonschleicht.)

Ich würde nämlich meinen Schülern gerne erklären, was das Problem ist. Einige sind in Freistunden ( 3 am Stück! laut Vertretungsplan*) nach Hause gegangen. Ganz klar haben sie damit gegen die Schulordnung verstoßen. Aber eine Kolleging scheint zu glauben, das kommt kurz nach Raub oder so.
Dummerweise weiß ich es eben selbst nicht, ob sie "nur" gegen die Schulordnung verstoßen haben oder ob da noch mehr drinsteckt.

Das birgt natürlich Potential für die "pädagogische Maßnahme": Eine Recherche über den Versicherungsschutz... :mrgreen:
Aber ich würde es schon gerne richtig wissen.

* Auf Nachfrage gab es dann doch eine Stunde Vertretung. Das haben die Damen aber nicht mehr mitbekomen, sie waren ja zu Hause. Und die Kollegin ist wohl auch in erster Linie sauer, dass die Schülerinnen ihre Stunde geschwänzt hatten. Dafür zusatändig sein soll aber jetzt ich, weil ich die Klassenlehrerin bin. Ich sehe mich aber nur für den Teil " Verstoß gegen die Schulordnung" zuständig. Oder eben noch für "Ihr dürft das Schulgelände nicht verlassen. Wenn ihr das tut..."
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Lysander
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Re: "kein Versicherungsschutz" beim Verlassen des Schulgeländes?

Beitrag von Lysander »

Falls Du über die Oberstufe redest - in NRW haben wir ja nur dort diese Freistunden - so ist es den Schülern der Oberstufe durchaus erlaubt, das Schulgelände zu verlassen, ohne dass es hier zu versicherungstechnischen Problemen käme.
Gruß
Lysander

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Hubselzwerg
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Re: "kein Versicherungsschutz" beim Verlassen des Schulgeländes?

Beitrag von Hubselzwerg »

nein, nicht Oberstufe
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Valerianus
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Re: "kein Versicherungsschutz" beim Verlassen des Schulgeländes?

Beitrag von Valerianus »

Für NRW gibts das (für den Ganztag) zusammengefasst mit allen rechtlich relevanten Quellen hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/S ... index.html

Und wenn der Schüler nicht über die Unfallkasse versichert ist, ist er selbstverständlich weiterhin über seine normale gesetzliche oder private Krankenkasse versichert (auch wenn die sich ggf. mit der Unfallkasse rumstreitet wer zahlen darf). Wichtig ist das eigentlich nur für den behandelnden Arzt weil der von der Unfallkasse mehr Geld bekommt, als von einer gesetzlichen Kasse.
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Hubselzwerg
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Re: "kein Versicherungsschutz" beim Verlassen des Schulgeländes?

Beitrag von Hubselzwerg »

Also ist die Geschichte "Ihr seid dann nicht versichert"
ziemlicher Quark? (Was der Schule ja eh schnuppe sein kann)
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Valerianus
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Re: "kein Versicherungsschutz" beim Verlassen des Schulgeländes?

Beitrag von Valerianus »

Naja, es macht für manche Schadensfälle schon einen Unterschied ob man unfallversichert oder "nur" krankenversichert ist, das können aber die Versicherungsleute hier im Forum besser erklären. Aber falls es eine "wenn euch was passiert, bezahlt keiner die Krankenhausrechnung" Geschichte sein soll, dann ist sie eindeutig Quark. :)

Hier noch was aus Bayern, wo es - wie ich finde - klar beschrieben wird: https://www.realschulebayern.de/mbinfo/ ... &mode=view
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Zitronenfalter
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Re: "kein Versicherungsschutz" beim Verlassen des Schulgeländes?

Beitrag von Zitronenfalter »

@ Hubsel

Meiner Wahrnehmung nach lassen die Versicherungen pauschal alle im Unklaren, weil sie so

a) am ehesten noch die Beiträge kassieren können
b) die bestehende Rechtslage tatsächlich nicht eindeutig auf jeden Fall angewendet werden kann, da jede Situation anders ist und man nicht jede Eventualität in einem Gesetz beschreiben kann.

Bei der Bewertung der Gesamtsituation komme ich deshalb von einer ganz anderen Seite:

Mir ist kein (!) einziger Fall bekannt, in dem jemand durch einen Unfall zu Schaden gekommen ist und derjenige dann nicht behandelt wurde bzw. auf seinen (medizinisch notwendig) entstandenen Kosten sitzen geblieben wäre.

Versicherungen konstruieren zwar immer gerne solche Räuberpistolen für irgendwelche abstrußen Situationen, in denen sie angeblich nicht haften (es sei denn, man hat die Zusatzversicherung xyz...), aber wenn dann wirklich der Schadesfall eintritt, wird da doch "kulant" reguliert.
Dahinter steckt jedoch weniger die propagierte Freundlichkeit als vielmehr die Einsicht, dass man bei einem verlorenen Prozess zur Schadenssumme selbst auch noch die Verfahrenskosten zu tragen hat.

Nebenbei eine interessante Frage, die letzten Endes zeigt, dass (vermutlich fast alle) Versicherungen irgendwo finanztechnisch zusammenhängen und es letzten Endes genau auch deshalb egal ist, wer jetzt leisten muss: Wo versichert z.B. eine Versicherung für Gebäudebrand ihre eigenen Immobilien? Bei sich selbst? Oder bei der Konkurrenz? Wohl kaum.

Gruß
Zitro

PS: Noch ´ne unsinnige Versicherung, die sich aber viele haben aufschwätzen lassen (mir weiland als Fahranfänger inklusive): Insassenunfallversicherung Bääääääh!
heiter weiter!

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