Hallo zusammen,
ich bin momentan im 2. Jahr des Referendariats in Bayern. Für das kommende Schuljahr habe ich bei der Stadt Nürnberg (kommunal) eine Planstelle angeboten bekommen. Diese muss ich bis zum 20.05. zusagen/annehmen. Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ist diese schriftliche Zusage von mir bereits ein gültiger Vertrag? (Beamte müssen doch vereidigt werden oder? Es gibt keinen Arbeitsvertrag bei Beamten)
2. Sollte beim Staat noch ein besseres Angebot im Juli kommen, kann ich dann die Stelle bei der Stadt wieder absagen und beim Staat die Planstelle annehmen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Kommunale Stelle wieder absagen
-
- Moderator
- Beiträge: 9146
- Registriert: 02.02.2008, 15:46:55
- Wohnort: Bayern / StR(RS) / Betreuungslehrer Einsatzrefs, Fachschaftsleiter
Re: Kommunale Stelle wieder absagen
Auch wenn der Ton nicht nett ist, vielleicht doch hilfreich:
viewtopic.php?p=137840&sid=c860a921ed5b ... 1bb843eba8
viewtopic.php?p=137840&sid=c860a921ed5b ... 1bb843eba8
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 04.08.2009, 14:14:06
Re: Kommunale Stelle wieder absagen
Dankeschön für den Link. Ich interpretiere daraus ein "Ja" man kann jederzeit vor Stellenantritt eine andere Planstelle annehmen. Aber wie bindend der "schriftliche Vorvertrag/schriftliche Zusage" ist weiß ich leider noch nicht.
Vielleicht hat jemand eine ähnliche Situation erlebt und hoffentlich zu seinen Gunsten gelöst
Vielleicht hat jemand eine ähnliche Situation erlebt und hoffentlich zu seinen Gunsten gelöst
Re: Kommunale Stelle wieder absagen
hmmm....
Ehrlich gesagt finde ich die Frage nicht gut!
Wenn du zusagst, solltest du dich auch an dein Wort gebunden fühlen!
Andersherum erwartest du doch auch, dass N dich dann auch wirklich nimmt, auch wenn vlt. (bei schlechter staatlicher Einstellung) jemand auf dem Markt wäre, der notenmäßig etwas besser ist.
Ehrlich gesagt finde ich die Frage nicht gut!
Wenn du zusagst, solltest du dich auch an dein Wort gebunden fühlen!
Andersherum erwartest du doch auch, dass N dich dann auch wirklich nimmt, auch wenn vlt. (bei schlechter staatlicher Einstellung) jemand auf dem Markt wäre, der notenmäßig etwas besser ist.
Re: Kommunale Stelle wieder absagen
Auch wenn das nur indirekt eine Antwort auf deine Frage ist:
Ich finde diese Doppelmoral nicht richtig. Entweder oder. Aber zunächst zusagen, in der Hoffnung dann nicht auf der Straße zu stehen, um dann, im Falle einer Staatsstelle wieder abzusagen - das finde ich nicht richtig. Entscheide dich!
Ich finde diese Doppelmoral nicht richtig. Entweder oder. Aber zunächst zusagen, in der Hoffnung dann nicht auf der Straße zu stehen, um dann, im Falle einer Staatsstelle wieder abzusagen - das finde ich nicht richtig. Entscheide dich!
Re: Kommunale Stelle wieder absagen
Nüchtern rechtlich betrachtet sieht die Sache meines Wissens folgendermaßen aus:
Aber: Da ein Beamter jederzeit seine Entlassung beantragen kann, bist Du nicht einmal nach der Ernennung im Sinne eines Arbeitnehmers vertraglich gebunden. Was da in diesem Schreiben steht ist insofern erstmal nur eingeschränkt relevant. Wichtig ist halt immer, dass man wirklich eine andere Beschäftigung hat und alle Konsequenzen der Entlassung bedacht worden sind, zumal wenn man ein anderes Beamtenverhältnis begründen möchte.
Allerdings: In deinem Fall wird sich die Frage der Entlassung ggf. nie stellen: Gegen deinen Willen wird dich kein Personalamt verbeamten, auch wenn man eigentlich jemanden auf deiner Stelle bräuchte. Schließlich möchte man Leute die wirklich für die Stadt arbeiten möchten. Und "Reisende soll man bekanntlich nicht aufhalten" - der Ansicht sind grundsätzlich wohl die meisten Personaler. Außerdem gibt es häufig Nachrücklisten, sodass eine Absage für das Amt nicht zwingend wirklich tragisch ist.
Ich würde dann nach einer offiziellen Zusage der Personalabteilung des Staates sagen, dass Du sehr gerne bei ihnen anfangen würdest, aber grundsätzlich bei der Stadt auch schon zugesagt hättest, aber noch nicht ernannt wärest und ob es irgendwas spezielles zu beachten gäbe.
Meiner Einschätzung nach wie gesagt nicht, du wirst das dann einfach der Stadt mitteilen und die werden mehr oder weniger zähneknirschend deinem nicht-kommen zustimmen. Trotzdem schadet fragen in diesem Zusammenhang sicher nicht.
Herzliche Grüße
nrw31
Die Zusage ist natürlich schon eine Willenserklärung.Maexwell84 hat geschrieben: 1. Ist diese schriftliche Zusage von mir bereits ein gültiger Vertrag? (Beamte müssen doch vereidigt werden oder? Es gibt keinen Arbeitsvertrag bei Beamten)
Aber: Da ein Beamter jederzeit seine Entlassung beantragen kann, bist Du nicht einmal nach der Ernennung im Sinne eines Arbeitnehmers vertraglich gebunden. Was da in diesem Schreiben steht ist insofern erstmal nur eingeschränkt relevant. Wichtig ist halt immer, dass man wirklich eine andere Beschäftigung hat und alle Konsequenzen der Entlassung bedacht worden sind, zumal wenn man ein anderes Beamtenverhältnis begründen möchte.
Allerdings: In deinem Fall wird sich die Frage der Entlassung ggf. nie stellen: Gegen deinen Willen wird dich kein Personalamt verbeamten, auch wenn man eigentlich jemanden auf deiner Stelle bräuchte. Schließlich möchte man Leute die wirklich für die Stadt arbeiten möchten. Und "Reisende soll man bekanntlich nicht aufhalten" - der Ansicht sind grundsätzlich wohl die meisten Personaler. Außerdem gibt es häufig Nachrücklisten, sodass eine Absage für das Amt nicht zwingend wirklich tragisch ist.
Aufgrund der oben erläuterten rechtlichen Situation sollte das grundsätzlich machbar sein. Solange du noch nicht ernannt worden bist wird dich die Stadt sicher nicht zwingen, unbedingt bei ihr verbeamtet zu werden.Maexwell84 hat geschrieben: 2. Sollte beim Staat noch ein besseres Angebot im Juli kommen, kann ich dann die Stelle bei der Stadt wieder absagen und beim Staat die Planstelle annehmen?
Ich würde dann nach einer offiziellen Zusage der Personalabteilung des Staates sagen, dass Du sehr gerne bei ihnen anfangen würdest, aber grundsätzlich bei der Stadt auch schon zugesagt hättest, aber noch nicht ernannt wärest und ob es irgendwas spezielles zu beachten gäbe.
Meiner Einschätzung nach wie gesagt nicht, du wirst das dann einfach der Stadt mitteilen und die werden mehr oder weniger zähneknirschend deinem nicht-kommen zustimmen. Trotzdem schadet fragen in diesem Zusammenhang sicher nicht.
Herzliche Grüße
nrw31
-
- Beiträge: 67
- Registriert: 21.01.2010, 15:15:08
- Wohnort: StR (Bayern) / Gymnasium
Re: Kommunale Stelle wieder absagen
Falls es jemanden interessiert: Ich finde es nur richtig, sich alle Optionen offen zu halten. Man soll eben das nehmen, was einem am besten behagt, auch wenn man jemandem vor den Kopf stoßen würde. Die Personalämter machen das doch auch nicht anders.