Was funktioniert der Abbruch des Referendariats?

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
Antworten
Kathi

Was funktioniert der Abbruch des Referendariats?

Beitrag von Kathi »

Hallo,

habe mich entschieden, das Referendariat abzubrechen, da ich eindeutig erkannt habe, dass ich diesen Job nicht ausüben möchte.

Nun hätte ich ein paar Fragen hierzu:

1. Bin privat versichert, was passiert nun genau mit der KV? Kann ich problemlos in eine gesetzliche Kasse zurück?

2. Wo muss ich wie in welchem Zeitraum kündigen (NRW, Sek I/II)?

3. Würde am liebsten auch gar nicht mehr zur Schule und ins Studienseminar gehen, hat jemand Erfahrung mit Krankschreibung o.ä.?

4. Werde wahrscheinlich direkt im Anschluss freiberuflich arbeiten, falls dies jedoch noch etwas länger dauert als gehofft, kann ich in der Zwischenzeit (*OH GOTT!!!) "HartzIV" beantragen?


Wäre sehr nett, wenn jemand von den ausstiegserfahrenen Leuten mir hier weiter helfen könnte.

Danke!
Kathi

Kathi

Sollte natürlich heißen "WIE funktioniert..." ;-)

Beitrag von Kathi »

bisschen schnell getippt...

Gast

Beitrag von Gast »

1. und 4. Nein, aber Du bist mit Hartz4 beim Staat versichert.
2. und 3. Wenn Du kündigen willst: Es ist ein freies Land.

Tanja

In Kurzform ...

Beitrag von Tanja »

Hallo,

da ich diesen Schritt bereits erfolgreich hinter mich gebracht habe und in diesem Forum bereits ausführlich darüber berichtet habe, werde ich nun in Kurzform die wesentlichen Fakten zusammen fassen:

Deine Optionen lauten:
a) Du bleibst ...
b) Du gehst ...
c) Du wirst gegangen ...

Die Optionen a) und c) waren für mich indiskutabel und so war Option b) die einzige Lösung für meine Probleme (über die ich ebenfalls berichtet habe).

1. Studienseminar:
Für den Antrag auf Entlassung aus dem VOB gibt es in jedem Studienseminar ein eigenes Formblatt, das man ausfüllen muss. Damit ist ein Gespräch mit der Studienseminarleitung verbunden, die diesen Antrag zur Kenntnis nimmt und unterschreiben muss. Wie in jedem Verkaufsgespräch versucht man, dich davon zu überzeugen, doch lieber zu bleiben. Na ja, da sollte man einfach weghören, wenn man seine Entscheidung bereits getroffen hat und unter allen Umständen gehen will.

Auf dem Formblatt gibt es eine Stelle für den Grund der Entlassung. Dieser kann sozialer, gesundheitlicher oder beruflicher Natur sein. Möchte man sich eine mögliche Rückkehr in den VOB nicht für immer verbauen, dann sollte man einen Grund angeben, den die Bezirksregierung später als "wichtigen Grund" für die Entlassung anerkennt. In meinem Fall waren es berufliche Gründe, die ich angegeben habe und diese Günde wurden mir nach meiner Entlassung auch anerkannt. Doch darüber habe ich im Forum bereits geschrieben.

2. Sonderurlaub:
Ich wollte ebenfalls nicht mehr an die Schule zurück und habe am Tag meines Antrags auf Entlassung zugleich Sonderurlaub beantragt. Das steht auf dem Formblatt zur Entlassung bereits mit auf dem Antrag. Ab dem Tag erhält man selbsverständlich keine Vergütung mehr, denn der Sonderurlaub dient nur dazu, sich seiner Dienstpflichten zu entledigen und dem Dienstherren die Zeit zu geben, die Formalitäten zu erstellen. Zu dem Zeitpunkt ist nur noch die Bezirksregierung zuständig!

3. Bezirksregierung:
Noch am selben Tag, wird eine Kopie der Entlassungsantrags vom Studienseminar an die Bezirksregierung gesendet. Achtung! Solange man die "finale" Entlassungsdokumente der Bezirksregierung nicht erhält, ist man vom Schuldienst freigestellt. Im Zeitraum der Bearbeitung hat man gegenüber der Bezirksregierung die Möglichkeit, seinen Antrag auf Entlassung zu widerrufen. Doch sind die offiziellen Entlassungsdokumente von der BZ erst zugestellt worden, erlischt auch das Recht auf Widerruf.

4. Ein diskreter Abgang mit Stil:
Die ersten Tage im "Sonderurlaub" habe ich genutzt, um meine Schlüssel und Leihbücher an die Schule zurück zu senden und mich kurz zu verabschieden (schriftlich). Ein persönliches Erscheinen ist dafür nicht mehr erforderlich, denn Sonderurlaub ist Sonderurlaub! In meinem Fall hatte ich auch kein Bedürfniss, die Urzeitmenschen noch mal zu sehen, die an "meiner" Schule noch immer das Feuer suchen. Grunz!

5. Die offiziellen Entlassungsdokumente:
Auf die endgültigen Entlassungsdokumente habe ich 14 Tage warten müssen. Glücklicherweise arbeitet das Landesamt für Besoldung und Versorgung in NRW noch langsamer als die Bezirksregierung und so hatte ich auch am Ende des Monats noch ein volles Gehalt für den Folgemonat überwiesen bekommen (das ich inzwischen in voller Höhe zurück bezahlt habe, denn es stand mir nicht zu und wird in jedem Fall von der Landeskasse zurückgefordert). Der Tag meines Antrags auf Entlassung aus dem VOB war somit der letzte Tag im Seminar und an der Schule. Danach ist man "raus". Der Rest ist nur Papierkram.

6. Die Tür offen halten:
Bei der Entlassung ist folgendes zu beachten: Ich habe dank meiner Entlassungsangaben die Möglichkeit eingeräumt bekommen, mich erneut zu einem späteren Zeitpunkt für den VOB zu bewerben. Das kann ich nur jedem empfehlen, denn das kommt in die Personalakte! Wenn dort steht, das eine Rückkehr aus irgendwelchen Gründen unmöglich ist oder man sogar aus dem VOB entlassen worden ist (man sollte vorher lieber selber gehen), dann kann man nie mehr zurück in den Staatsdienst um Lehrer zu werden! Und wer kann heute schon wissen, was man in 3 Jahren plötzlich möchte? Diese Tür (gesetzlich geregelt) sollte man sich unter allen Umständen offen halten, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Aufklärung darüber erteilen die Mitarbeiter im Dezernat der Bezirksregierung, denn in meinem Studienseminar wusste man nicht viel darüber und hat auch Unsinn erzählt.

5. Nach dem VOB ist vor dem VOB:
In jedem Fall steht man nach der Entlassung wieder dort, wo man sich vor dem Antritt in den VOB befunden hat. Und das sieht bei jedem anders aus. Bei einer möglichen Rückkehr wird einem die Zeit im VOB aber anerkannt und man kann dort weitermachen, wo man aufgehört hat. Wenn diese Mitteilung in den Entlassungsdokumenten fehlt, ist man auch in Zukunft für immer aus dem Rennen. Dazu sollte man es auf keinen Fall kommen lassen.

6. Das Hauptproblem (falls man danach erwerbslos ist):
Wer selbst eine Arbeitsstelle aufgibt (also auch den VOB), handelt in den Augen der Agentur für Arbeit leichtsinnig und hat seine Situation selbst verschuldet, d. h. um in den Genuss von ALG I (falls man vor dem VOB Ansprüche erworben hat) oder ALG II (Hartz IV) zu kommen, bedarf es großer Anstrengungen, Erklärungen und Geduld. Auch darüber habe ich ausführlich berichtet.

Einfach war es sicher nicht, als Architektin Sozialleistungen zu erhalten, nachdem ich selbst beschlossen hatte, mich aus dem VOB zu entlassen. Da sollte man sich unbedingt vorher absichern, falls die Alternativen (neuer Job) ausbleiben und die Ämter einen ignorieren.

Problem Nr. 2: Die Gründe für eine Entlassung sind sehr unterschiedlich. Wäre ich entlassen worden, dann hätte ich zwar keine Probleme mit der ARGE gehabt, aber eine spätere Rückkehr in den VOB wäre unmöglich gewesen. Wer eine Rückkehr ins Auge fasst, darf sich also nicht entlassen lassen sondern muss selbst(!) gehen (= saubere Personalakte)! Aber damit steht man gegenüber der ARGE wieder als Person da, die ihre Situation selbst verschuldet hat und gibt ihnen eine Grund, keine Leistungen zu zahlen! Ich bin sehr froh darüber, daß ich es trotzdem geschafft habe, Geld und Rückkehrmöglichkeit zu erhalten. Hat viel Nerven und vor allen Dingen viel Zeit (ohne Einkommen) gekostet.

7. Krankenversicherung:
In weiser Voraussicht, war ich in meiner Zeit im VOB nicht privat versichert, sondern freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Kosten, die jetzt die ARGE übernommen hat. Welche Folgen bei einer privaten Krankenversicherung eintreten, kann ich nicht sagen. Nur eines weiß ich mit Sicherheit: Wer als Privatpatient zum Hartz IV-Fall wird, kommt automatisch in die "billigste" KK ... also in die AOK!

Gott sein Dank, konnte ich in meiner "angesehenen" Ersatzkasse bleiben, bei der ich auch im VOB versichert war (und Jahre zuvor ebenfalls). AOK? Nur über meine Leiche! Da ist man nicht nur 2. Klasse sondern direkt 3. Klasse beim Arzt und das bekommt man auch zu spüren. Mit meiner Karte von der Techniker-KK wird man wenigstens noch freundlich empfangen.
Das ich Sozialleistungen erhalte, sieht man mir nicht an und das steht auch nicht auf meiner KK-Mitgliedskarte.

Ich kann deshlab nicht dazu raten, für die Zeit im VOB in eine private KK zu wechseln, denn die Zeit im VOB ist zu ungewiss und der Status "Beamtin auf Widerruf" leider nur zeitlich befristet (und deshalb auch nicht von Bedeutung). Mit ehemaligen Privatversicherten darf und kann die ARGE nämlich machen, was sie will. Sie werden als Pflichtversicherte automatisch Mitglieder der AOK und auch so behandelt!

Ich wünsche dir viel Glück für deinen Absprung. Sicher hast du Verständnis dafür, dass ich nicht mehr darüber sagen möchte, denn das Thema möchte ich schnell vergessen, weil es bisher die schlimmste Zeit war, die ich je bei einer Behörde erlebt habe (ARGE). Ich kann nur davor warnen, ohne finanzielles Polster selbst zu gehen, denn danach kommt entweder ein Job oder ein Loch! Bei mit war es das Loch, das über Monate gedauert hat, bis mein Überleben wieder gesichert war und ein neuer Job ist nicht in Sicht. Aber alle Wege nach vorne, sind besser als der Weg zurück!

Alles Gute wünscht
Tanja

Tanja

Kurzform Teil 2

Beitrag von Tanja »

Ergänzung: Nun die richtige Kurzform:

1. Bin privat versichert, was passiert nun genau mit der KV? Kann ich problemlos in eine gesetzliche Kasse zurück?

Nein! Die gesetzliche KK ist nicht(!) verpflichtet dich einfach aufzunehmen. Inzwischen nicht mal mehr als freiwilliges Mitglied ohne ärztliche Untersucherung und Bestandsaufnahme. Keine Versicherung holt sich ein Ei ins Nest, was eventell schwer krank ist und für andere Mitglieder nur Kosten verursacht. Du hast Beiträge in eine PK geleistet, doch davon hat die gesetzliche KK nicht einen Cent erhalten und somit bist du der Gunst der KK-Versicherungen ausgeliefert, als Mitglied aufgenommen zu werden -- oder auch nicht! Nur im Fall von ALG I bzw. ALG II gibt es Optionen im Rahmen der Pflichtversicherung, von der privaten zur gesetzlichen KK zu wechseln. Bei Hartz IV freut sich dann die AOK über ein neues Mitglied!

2. Wo muss ich wie in welchem Zeitraum kündigen (NRW, Sek I/II)?

Eine Kündigung gibt es nicht (Staatsdiener können nicht kündigen), sondern nur eine Entlassung, die man über das Studienseminar jederzeit(!) beantragen kann! Siehe meine Beschreibung oben im ersten Text!

3. Würde am liebsten auch gar nicht mehr zur Schule und ins Studienseminar gehen, hat jemand Erfahrung mit Krankschreibung o.ä.?

Ja, ich war vor meiner Entlassung krank, über 3 Wochen (Grippe)! In der Zeit habe ich auch endgültig den Entschluss getroffen, mich aus dem VOB zu entlassen. Wenn du nicht krank bist, dann findet sich sicher ein Arzt, der das nicht so sieht ;-)

4. Werde wahrscheinlich direkt im Anschluss freiberuflich arbeiten, falls dies jedoch noch etwas länger dauert als gehofft, kann ich in der Zwischenzeit (*OH GOTT!!!) "HartzIV" beantragen?

Das Recht auf eine Antragstellung hat jeder, unabhängig von Stand und Status. Aber ob du Leistungen tatsächlich erhalten wirst liegt im Ermessen der zuständigen ARGE, die darüber zu entscheiden hat, ob eine Bedürftigkeit vorliegt oder ob die Situation hätte vermieden werden können. Mein Kampf (mit viel persönlicher Überzeugungsarbeit und einer Menge Schreibkram) hat mehr als 3 Monate gedauert, bevor ich erste Leistungen zugesagt bekommen habe. Wie man in der Zeit überlebt, ist nicht Sorge der ARGE gewesen, sondern war mein Problem!

Inzwischen (seit Ostern) erhalte ich endlich Sozialleistungen, aber die ersten Monate rückwirkend mit vielen Abzügen, weil ich die fatale Situation durch meine Entlassung selbst verursacht habe. Logisch und nachvollziehbar! Es kommt aber auch auf die Mitarbeiter an, mit denen man zu tun hat. Wer glaubt, locker vom VOB zur ARGE spazieren zu können um die Hand aufzuhalten, wird schnell aus den Träumen erwachen und die Härte der Realität und Gesetze erfahren müssen. Wer einen Job selbst(!) kündigt, wird vom Staat bestraft, wenn man Sozialleitungen beantragt. Das war bisher meine bitterste Lektion auf Ämtern.

Alles wird gut (Fortuna wacht), aber sicher nicht leicht!

Tanja

Tanja

Nochmal kurz zur Krankenversicherung

Beitrag von Tanja »

Nochmal kurz zur Krankenversicherung!

Ausnahme(n):

Wer nach seiner Zeit im VOB eine berufliche Tätigkeit aufnimmt, die nach einer "gesetzlichen Pflichtversicherung" verlangt, der kann i. d. R. problemlos von der privaten zur gesetzlichen KK wechseln.

Achtung! Hier entscheidet jede gesetzliche KK nach eigenen Bedingungen! Eine Rückkehr von der privaten KK in die gesetzliche KK ist auch möglich, wenn eine Frist noch nicht überschritten wurde, die ab dem Tag läuft, wenn man von einer gesetzlichen KK in eine private KK gewechselt ist und später zurück kehren möchte. Wer immer bei einer Privatversicherung Mitglied war, ist an Klauseln der Versicherung gebunden, die nicht immer zu Gunsten der Mitglieder sind! Gesetzliche KK nehmen junge Mitglieder mit Einkommen gerne auf, aber gesetzlich dazu verpflichtet sind sie nicht. Das ist fair gegenüber allen Mitgliedern, die über Jahre ihren Beitrag einbezahlt haben und Leistungen auch erwarten dürfen.

Ehemalige Privatversicherte sind nur Kostenfaktoren, die keinen Beitrag in den Topf geleistet haben. Entsprechend gering ist das Interesse der gesetzlichen KK, diese "Bewerber" aufzunehmen. Schon gar nicht ohne ärztliche Grunduntersuchung und vielen Fragebögen!

Ganz einfach wäre folgender Schritt:

Nach dem VOB für ein paar Monate bei einer weltberühmten Fastfood-Kette arbeiten. Da wird man gesetzlich versichert!
Auch andere Wege führen nach Rom ...

Tanja

Kathi

Selbst um Entlassung bitten oder entlassen werden?

Beitrag von Kathi »

Wow, tausend Dank Tanja,
das sind wahnsinnig viele und sehr brauchbare Informationen!

Natürlich - und das hatte ich auch nicht erwartet - sind sie nicht alle so erfreulich. Zumal ich privat versichert bin und eben nicht 100%ig davon ausgehen kann, im Anschluss sofort einen Job zu haben. Realistischer ist leider, dass ich zwei bis drei Monate überbrücken werde.

Bei mir ist es allerdings so, dass ich mich im Grunde auch "kündigen" lassen kann, da ich die Option auf Wiederkehr ins Referendariat für mich nicht sehe. Ich habe eindeutig erkannt, dass mir die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eher schwer fällt und mir auch das Interesse am Unterrichten fehlt. Eine eigentümliche Mischung aus Unter- und Überforderung, die mir arg aufs Gemüt schlägt. Dazu immer die ständige Kommunikationssituation, ob mit Schülern, Lehrern oder anderen Referendaren. Es ist nunmal nicht meins, da fällt es mir schwer, ständig darüber zu reden und möchte auch nicht immer schauspielern. Im Übrigen war der Einstieg ins Ref. wie bei vielen anderen "Seiteneinsteigern", die sich ihren Abschluss als Staatsexamen haben anerkennen lassen, auch ein Versuch, ein Experiment, nicht aber die Folge eines lang gehegten Wunsches. Somit werde ich definitiv nicht noch einmal ins Referendariat zurückkehren.

Wenn ich mich entscheide, mir kündigen zu lassen, wie genau ginge das denn? Gehe ich ins Studienseminar und bitte die Leute dort darum, mir zu kündigen, muss ich einfach nicht mehr erscheinen, damit sie mich rausschmeißen (was dann doch sicher in den Augen des Arbeitsamtes selbst verschuldet wäre)?
Und - da wir unser Gehalt ja im Voraus bekommen - muss ich dann noch was zurückzahlen (wenn ich z. B. ab Montag nicht mehr erschiene)? Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass dies nicht der Fall ist..

Rückblickend hat das Ref. auch sein Gutes. So hat sich zumindest mein Lehrerbild sehr geändert. Mein Vater ist auch Lehrer und ich dachte ursprünglich, dass man in diesem Beruf - wie in keinem anderen - noch die Zeit findet, seinen außerberuflichen Interessen nachzugehen. Doch ich sehe, dass der Job doch sehr schlaucht, und mit zwei Sprachen am Gymnasium bleibt wohl nicht viel Zeit, um seine eigentlichen Wünsche neben der Schule auszuleben.

Kurzum, es ist die richtige Entscheidung, hiermit aufzuhören. Das Experiment Referendariat hat mir geholfen zu erkennen, was ich will und was nicht, und dass Lehrer einen anspruchsvollen und harten Job haben. Wenn sie ihren Beruf ernst nehmen und gut sind, dann haben sie die Ferien wirklich dringend nötig.

Liebe Grüße
Kathi

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